LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4733 03.01.2019 Datum des Originals: 03.01.2019/Ausgegeben: 08.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1785 vom 30. November 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/4396 Wie lässt sich eine L277 als Ortsumgehung für Bedburg-Kirchherten realisieren? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Stadtverwaltung Bedburg hatte im November zu einer Bürgerversammlung in Kirchherten eingeladen. Thema war die Entlastung des Ortes vom Verkehr durch eine mögliche Umgehungsstraße. Vier Varianten wurden den Anwesenden dabei vorgestellt. Die laut Gutachten effektivste Streckenführung wäre die Variante 2, die vorsieht, die L277 im Nordosten ortsnah parallel zur A 61 zu führen, dann östlich von Kirchherten von Nord nach Süd an Grottenherten vorbei wieder an die bestehende L277 anzuschließen. Denkbar wäre auch, nur den Abschnitt nordöstlich zu bauen und im Osten an die L279 anzuschließen. Über die im Nordosten angebaute Trasse könnten in beiden Variationen auch neue Wohngebiete erschlossen werden. Kalkuliert sind für den Ausbau beider Abschnitte 11,5 Millionen Euro, die Stadt Bedburg müsste einen Eigenanteil von 1,1 Millionen finanzieren. Die anderen Varianten sehen eine ortsferne Umgehungsstraße vor, die aber laut Gutachten letztlich weniger Entlastung für die Ortsdurchfahrt bringen würde. Diese Varianten würden nach der vorläufigen Kalkulation nur rund sechs Millionen Euro kosten. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1785 mit Schreiben vom 3. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der ‚Finanzen und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie könnten aus Sicht der Landesregierung ortsnähere Umgehungsvarianten einer Landesstraße einfacher als Gemeindestraßen betrachtet werden? Für die Realisierung von Ortsumgehungen im Zuge von Landesstraßen muss mindestens eine regionale Verkehrsbedeutung gegeben und die Maßnahme im Landesstraßenbedarfsplan enthalten sein. Die Linienführung und somit die Entfernung zur Ortslage ist dabei unerheblich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4733 2 2. Dürfen aus Sicht der Landesregierung, bei einem Verzicht auf die Wiederherstellung der L48 zwischen Bedburg-Kirchherten und Grevenbroich- Frimmersdorf, diese Mittel für eine Ortsumgehung „Kirchherten“ verwendet werden? Die L 48 Bedburg-Kirchherten bis Bedburg-Frimmersdorf ist eine Maßnahme des Landesstraßenbedarfsplans. Eine Finanzierung von Maßnahmen außerhalb des Bedarfsplans wäre bei einem Entfall der L 48 nicht möglich. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die von der Stadt Bedburg untersuchten Umgehungsvarianten? Die Untersuchung der Stadt Bedburg ist der Landesregierung nicht bekannt. 4. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung kurzfristig einleiten, um die Belastungen in der Ortsdurchfahrt Kirchherten zu reduzieren (Beschilderungen, Tempobegrenzungen etc.)? Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen ist mit der Stadt Bedburg im Gespräch, um punktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit innerhalb der Ortsdurchfahrt zu erarbeiten. 5. Was wären die nächsten Planungsschritte, um eine Ortsumgehung Kirchherten als L277 zu realisieren? Die Ortsdurchfahrt der L 277 weist mit rd. 1.600 Kfz/24 Std. eine deutlich geringere Verkehrsbelastung als der Durchschnitt der nordrhein-westfälischen Landesstraßen auf. Die im Landesstraßenbedarfsplan enthaltene OU Bedburg-Kirchherten im Zuge der L 279 ist vor dem Hintergrund der niedrigen Verkehrsbelastung in Stufe 2 ausgewiesen. Aufgrund dieser Einstufung ist eine Aufnahme der Planungen nicht absehbar.