LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4734 03.01.2019 Datum des Originals: 03.01.2019/Ausgegeben: 08.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1827 vom 13. Dezember 2018 der Abgeordneten Martin Börschel, Andreas Kossiski und Eva Lux SPD Drucksache 17/4599 Prüfung einer Straßenbahn-Verbindung zwischen Köln-Nord und Leverkusen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Rund um die Diskussion um den Neubau der Leverkusener Rheinbrücke wird immer wieder eine Straßenbahnverbindung zwischen Köln-Nord und Leverkusen thematisiert. Eine aus verkehrspolitischer und ökologischer Sicht sinnvolle Idee wurde im Rahmen des Brückenneubaus nicht übernommen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1827 mit Schreiben vom 3. Januar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wurde eine Rheinquerung mit Straßenbahn geprüft? 2. Wenn ja, warum wurde diese Möglichkeit verworfen bzw. wenn nein, warum nicht? 3. Wie könnte eine alternative Schienen-Verbindung etwa für die Stadtbahn von Merkenich bis nach Leverkusen geführt werden und welche Entlastungen würde sie für Pendlerinnen und Pendler bedeuten? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV ist gemäß § 3 Abs.1 ÖPNVG Nordrhein-Westfalen eine Aufgabe der Kommunen. Das Land kann die Städte nicht verpflichten, Stadtbahnen zu bauen und zu betreiben. Die Stadt Köln und/oder die Stadt Leverkusen müssten die Maßnahme umsetzen und den Betrieb sicherstellen. Beide Städte haben gegenüber dem Land zu keinem Zeitpunkt signalisiert, dass sie eine solche Linie über die A1-Brücke führen wollen. Auch bei der Abfrage von Maßnahmen, die für einen neuen ÖPNV-Bedarfsplan des Landes in Frage kommen würden, hat niemand eine Stadtbahnlinie LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4734 2 im Zuge der neuen Rheinbrücke in Leverkusen angemeldet. Insofern ist es der Landesregierung nicht möglich, die Auswirkungen möglicher Maßnahmen zu bewerten. 4. Welche baulichen Maßnahmen würden dafür nach der Rheinquerung im Kölner Norden und in Leverkusen notwendig? Da es keine konkrete geplante ÖPNV-Maßnahme unter Einbeziehung der Rheinquerung gibt, kann diese Frage seitens der Landesregierung nicht beantwortet werden.