LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/475 30.08.2017 Datum des Originals: 30.08.2017/Ausgegeben: 04.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 94 vom 18. Juli 2017 der Abgeordneten Sigrid Beer und Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/175 Mit Software gegen Unterrichtsausfall – was sind die Versprechen von Ministerpräsident Laschet wert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auch der neue Ministerpräsident Armin Laschet hat das Thema Unterrichtsausfall auf seiner politischen Agenda. Schon auf dem Landesparteitag der CDU am 1.4.2017 in Münster führte er aus: „Es gibt eine Software, mit der man heute ganz leicht messen kann, wo der Unterricht ausfällt, ein Klick am Morgen. Wir können alles heute mit dem iPhone messen. [...] Ich verspreche : In der ersten Kabinettssitzung nach der Regierungsübernahme werden wir eine solche Software einführen, damit wir endlich wissen, wie die Realität im Land ist, damit der Unterrichtsausfall bekämpft wird und Aufstiegschancen für Kinder wieder entstehen können." Vor dem Hintergrund der allgemeinen Grundsätze der öffentlichen Beschaffung sowie der Erfahrungswerte bei der Konzeption und Einführung von Software in der öffentlichen Verwaltung mutet das Vorhaben, gleich in der ersten Kabinettssitzung die Beschaffung einer Software für alle 5.295 öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen ungewöhnlich ambitioniert an. Zudem sollte bei den Überlegungen auch der einstimmige Beschluss des Ausschusses für Haushaltskontrolle des Landtags vom 15.1.2013 berücksichtigt werden. Damit ist zu gewährleisten , dass ein realistisches Bild des Unterrichtsgeschehens in Nordrhein-Westfalen geliefert wird, dass die Erhebungen mit vertretbarem Aufwand für Schule und Schulaufsicht durchführbar sind, dass der Politik und der Bildungsadministration echtes Planungs-und Steuerungswissen geliefert wird, um einen zielgerichteten Ressourceneinsatz zu gewährleisten, damit der Unterrichtsausfall möglichst niedrig gehalten wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/475 2 Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 94 mit Schreiben vom 30. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wurde in der ersten Kabinettssitzung am 4. Juli in Münster die Einführung einer Software, die den Unterrichtsausfall an allen 5.295 öffentlichen Schulen digital und in Echtzeit erfasst, beschlossen? Die beiden Koalitionspartner hatten sich bereits mit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages am 26. Juni 2017 darauf verständigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine digitale und schulscharfe Erfassung des Unterrichtsausfalls einzuführen. Das Ministerium für Schule und Bildung hat hierzu nach der Regierungsneubildung erste Maßnahmen zur Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens ergriffen. Eine Befassung im Kabinett war daher am 4. Juli 2017 nicht notwendig. 2. Welches Produkt wird von wem (Land, Schulträger, Einzelschule) zu welchen Kosten beschafft und wie werden Schnittstellen zu bestehender Software des Landes, der Kommunen, der Schulen gewährleistet? 3. Wann wird die Software eingeführt und wie werden Lehrkräfte an den 5.295 öffentlichen Schulen durch die Landesregierung dafür geschult? 4. Wie viele Lehrerstellen berechnet die Landesregierung landesweit für die Vorbereitung und Dateneingabe für den „Klick am Morgen“, um quantitativ und qualitativ den Unterrichtsausfall sinnvoll zu erfassen? 5. Wie wird gewährleistet, dass die Software die effektive Unterrichts- und Lerngruppenorganisation , ein entsprechendes Vertretungskonzept und den Lehrkräfteeinsatz erfasst? Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 5 gemeinsam beantwortet. Ziel der Landesregierung ist es, den Unterrichtsausfall an den öffentlichen Schulen in Nordrhein -Westfalen zu reduzieren. Eine erste wichtige Voraussetzung hierzu ist eine schulscharfe und flächendeckende Erhebung des Unterrichtsausfalls. Das von der Vorgängerregierung vorgesehene „Rollierende Verfahren“ stellt gegenüber den früheren Stichprobenerhebungen zwar eine Verbesserung dar, ist jedoch für eine solche schulscharfe und flächendeckende Erhebung des Unterrichtsausfalls nicht geeignet. Deswegen wird derzeit im Ministerium für Schule und Bildung an einem Verfahren zur Erhebung des Unterrichtsausfalls gearbeitet, das den Unterrichtsausfall schnellstmöglich, digital, flächendeckend und schulscharf erfasst und zudem ein zusätzliches Planungs- und Steuerungswissen schafft. Darüber hinaus wird seitens der Landesregierung selbstverständlich darauf zu achten sein, dass die Erhebungen mit vertretbarem Aufwand für Schule und Schulaufsicht durchführbar sind.