LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4753 08.01.2019 Datum des Originals: 07.01.2019/Ausgegeben: 11.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1800 vom 5. Dezember 2018 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/4499 Das Kibiz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Wie hoch fallen die Trägeranteile in der Realität aus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat ein neues Kita-Gesetz auf das Jahr 2020/2021 verschoben. Zur Sicherstellung der Trägervielfalt sieht das bestehende Kibiz unterschiedliche Trägeranteile vor, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Träger orientieren sollen. In der Realität werden diese Finanzierungsanteile in voller Höhe jedoch nur selten erreicht. Der Minister Für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1800 mit Schreiben vom 7. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen sowie der Minister für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. In welcher Trägerschaft befinden sich die Kitas in Nordrhein-Westfalen? (Bitte in absoluten Zahlen aufteilen nach Elterninitiativen bzw. kommunaler, kirchlicher oder anderer freier Trägerschaft.) 2. Welche Anzahl an Kindern wird durch die unterschiedlichen Trägerfamilien in Nordrhein-Westfalen insgesamt betreut? (Bitte aufteilen nach Gruppentypen und Betreuungszeiten.) Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die entsprechenden Werte entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4753 2 3. In der Großen Anfrage 4 der SPD-Landtagsfraktion hat die große Mehrheit der Jugendämter Auskunft darüber erteilt, in welcher Höhe Trägeranteile durch die Kommunen übernommen werden. Basierend auf dieser Auswertung und weiteren Erkenntnissen der Landesregierung bitte ich zu beantworten: In welcher Größenordnung werden die Kosten des Kibiz in der Realität von Trägern finanziert? (Bitte in absoluter Zahl in Bezug auf die Gesamtkosten des Systems und in relativen Anteilen differenziert nach Trägerfamilien aufschlüsseln). Die Beantwortung dieser Frage ist anhand der Angaben, die die Jugendämter im Rahmen der großen Anfrage gemacht haben, nicht möglich. Auch das Abrechnungssystem KiBiz.web liefert dazu keine Daten, da es lediglich dazu dient, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses nachzuweisen. Über die Mittelherkunft werden keine Daten erfasst; insofern ist eine Aussage über die tatsächlichen Finanzierungsanteile der Träger nicht möglich. 4. Wie hoch fällt aus Sicht der Landesregierung die so genannte Kibiz-Lücke aktuell und nach Beschlussfassung des weiteren Übergangsgesetzes aus? In den vergangenen Jahren ist die Entwicklung der finanziellen Förderung durch die Kindpauschalen und die Steigerung der realen Kosten deutlich auseinandergegangen. Wenn man die Ausgangslage - auf der Basis des Konsenspapieres aus 2007, das Eingang in die Anlage zu § 19 KiBiz gefunden hat, und somit auf der Basis des 2. Wertes der Personalausstattung - mit der aktuellen Kostenentwicklung vergleicht, führte dies zu einer strukturellen Unterfinanzierung in den Einrichtungen. Im Kindergartenjahr 2019/2020 würde die Finanzierungslücke ohne das Übergangsgesetz in der Größenordnung von etwa 700 Millionen Euro liegen. Mit der Übergangsfinanzierung für das Kindergartenjahr 2019/2020 wird die sogenannte KiBiz-Lücke zwar noch nicht geschlossen, jedoch deutlich mehr als halbiert. 5. Inwieweit trägt nach Auffassung der Landesregierung die Übernahme von Trägeranteilen durch die Kommunen zur Schließung der Kibiz-Lücke bei? Die Übernahme von Trägeranteilen durch die Kommunen erfolgt auf Grundlage individueller vertraglicher Vereinbarungen auf örtlicher Ebene. Kenntnisse über deren Hintergründe, Ausgestaltung und Zweckbindung liegen der Landesregierung nicht vor. Anlage zur Kleinen Anfrage 1800 zu Frage 1 Kommunale Träger Kirchliche Träger andere freie Träger Elterninitiativen Gesamtergebnis Anzahl der Einrichtungen 2.381 3.689 2.812 1.182 10.064 zu Frage 2 Gruppenform Kommunale Träger Kirchliche Träger andere freie Träger Elterninitiativen Gesamtergebnis I a 3.441 5.670 2.797 656 12.564 I b 26.919 41.684 25.859 8.164 102.626 l c 36.350 62.791 48.667 14.286 162.094 II a 5.583 7.655 3.589 516 17.343 II b 4.851 5.090 7.334 1.460 18.735 II c 9.389 8.330 16.924 4.354 38.996 III a 631 1.088 896 190 2.806 III b 46.660 57.059 29.813 7.251 140.782 III c 39.395 40.832 37.017 11.457 128.700 624.647 Quelle: Datenexport KiBiz.web Zuschussantrag 2018/2019