LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4756 08.01.2019 Datum des Originals: 04.01.2019/Ausgegeben: 11.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1762 vom 26. November 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/4328 Wie bringt sich NRW bei den geforderten Nacharbeiten der WSB-Kommission ein? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Handelsblatt berichtete am 21.11.2018 im Artikel „Merkel unzufrieden – Die Kohlekommission muss nachsitzen“, dass die Bundesregierung mit den bisherigen Ergebnissen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (WSB) nicht zufrieden sei und eine Verlängerung der Arbeit bis Januar mit detaillierteren Vorschlägen zum Strukturwandel eingefordert habe. Die Bundeskanzlerin habe im Bundestag gesagt: „Es geht nicht darum, als Erstes irgendwelche Ausstiegsdaten zu beschließen, sondern es geht darum, Menschen Hoffnung zu geben, Zukunft zu geben, Strukturwandel wirklich vorzubereiten“. Und das Handelsblatt stellt mit Blick auf das bereits vor einigen Wochen abgeschlossene Zwischenkapitel der Kommission zum Strukturwandel fest: „Den Strukturwandel ‚wirklich vorbereiten‘ – das hat die Kommission in den Augen der Kanzlerin offensichtlich noch nicht hinreichend getan.“ Die Zeitung verweist darauf, dass der Berliner Koalitionsausschuss am 20.11.2018 überein gekommen sei, „die Kommission beim Thema Strukturwandel nacharbeiten zu lassen.“ Auch die finanziellen Auswirkungen der Empfehlungen der Kommission müssten genauer untersucht werden. Als meinungsbildend wird in diesem Zusammenhang ein Brief der drei ostdeutschen Braunkohle-Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen beschrieben, in dem die bisher bekannten Entwürfe des Kommissionsberichts „mit großer Sorge“ gesehen werden. Die Kommission solle viel stärker als bisher „die regionalwirtschaftlichen Konsequenzen für die drei Reviere prüfen“. Ein deutliches Vorziehen des Enddatums der Braunkohleverstromung sei nur hinnehmbar, „wenn zu diesem Zeitpunkt bereits die infrastrukturelle, industrielle und innovationstragende Neuorientierung in der Region wirklich begonnen hat“, heißt es in dem Schreiben. Die bislang vorliegenden Textentwürfe würden das zeitliche und strukturelle Abhängigkeitsverhältnis zwischen Ausstieg und Strukturwandel in sein Gegenteil verkehren. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1762 mit Schreiben vom 4. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4756 2 dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die bisherigen Zwischenberichte der WSB-Kommission zum Strukturwandel unzureichend sind? Entsprechend den Vorarbeiten in der WSB-Kommission wäre es möglich gewesen, noch im Jahr 2018 zu einer Einigung zu kommen. Dazu hätten die strukturpolitischen Vereinbarungen verbindlicher formuliert und im Austausch mit und innerhalb der Bundesregierung validiert werden müssen. Diesbezüglich gab es offensichtlich noch Gesprächsbedarf. 2. Wieso ist die Landesregierung Nordrhein-Westfalen an dem aktuellen Schreiben der ostdeutschen Ministerpräsidenten an die Bundeskanzlerin nicht beteiligt gewesen? Nordrhein-Westfalen hat seine Anforderungen an eine Einigung über ein Strukturwandelbudget für das Rheinische Revier und die Kohlekraftwerksstandorte gegenüber der Kommission und der Bundesregierung in bilateralen Gesprächen deutlich gemacht. Wenn es auf dieser Grundlage zu einer Einigung gekommen wäre, hätten die Verhandlungen abgeschlossen werden können, auch noch als die Ministerpräsidenten der drei ostdeutschen Länder ihren Brief geschrieben haben. 3. Wieso hat die Landesregierung zum WSB-Zwischenbericht Strukturwandel nur einen Förderbedarf in der Größenordnung von 5-6 Mrd. Euro angemeldet, während die Ost-Ministerpräsidenten (wiederum im Alleingang) einen Förderbedarf von 60 Mrd. Euro reklamierten? 5. Welchen Förderbedarf an Bundesmitteln wird die Landesregierung für das Rheinische Revier anmelden? Frage 3 und Frage 5 werden zusammen beantwortet. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie konzentriert seine Anmeldung auf die Schlüsselprojekte, mit denen ein Strukturwandel im Rheinischen Revier entsprechend der durch die Region beschlossenen Strategie zu erreichen ist. Es hat bisher kein Gesamtbudget gefordert. Es wird für den Strukturwandel in allen Revieren ein Budget in mittlerer zweistelliger Milliardenhöhe für erforderlich gehalten, das nach einem objektiven, bedarfsbezogenen Schlüssel den Revieren zugeordnet werden sollte. 4. Welche Beiträge zur Konkretisierung wird die Landesregierung für eine Nacharbeit in der WSB-Kommission anbieten? Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat umfangreiche Vorschläge für ein Strukturprogramm für das Rheinische Revier und die ehemaligen Steinkohlekraftwerksstandorte in NRW in der WSB-Kommission gemacht. Es hat außerdem in der Verhandlungsgruppe „Strukturpolitik“ der Kommission den Vorschlag für ein Maßnahmengesetz eingebracht, das Budget, Verteilung und Umsetzung der Strukturförderung regeln kann.