LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4757 08.01.2019 Datum des Originals: 04.01.2019/Ausgegeben: 11.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1817 vom 13. Dezember 2018 der Abgeordneten Rainer Schmeltzer und Carina Gödecke SPD Drucksache 17/4585 Weihnachtsmärkte sind fester Bestandteil der Adventszeit Wie verhält es sich mit den notwendigen Vorkehrungen und Kosten für die Sicherheit? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Spätestens seit dem fürchterlichen Anschlag am 19.12.2016 auf dem Berliner Weihnachtsmarkt sind vermehrte Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Besuchern und Schaustellern vor Terrorismus offensichtlich unumgänglich. Lt. Rheinischer Post vom 24.11.2018 unterscheiden sich die Sicherheitsvorkehrungen in den jeweiligen Städten aufgrund der jeweiligen Organisationsform und der Lage des Weihnachtsmarktes. Ebenso verhält es sich allem Anschein nach bei den jeweiligen Kosten. In verschiedenen Städten werden hohe sechsstellige Summen investiert. Lt. RP müssen diese Kosten die Städte und Veranstalter zahlen. Gem. Beschluss des VG Berlin vom 28.11.17 ist der Schutz von Weihnachtsmärkten vor Terrorismus Aufgabe des Staates. Somit muss dieser auch die Kosten tragen. Tlw. sollen Sicherungen von Weihnachtsmärkten in einer Stadt unterschiedlich gehandhabt werden. Der Landesvorsitzende der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing führt dies u.a. darauf zurück, dass es keine verbindlichen Richtlinien für die Sicherung von Weihnachtsmärkten gibt. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1817 mit Schreiben vom 4. Januar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. In welchen Städten mit Weihnachtsmärkten in NRW wurden Sicherheitsvorkehrungen zur Terrorismusabwehr getroffen? 2. Wie hoch sind die jeweiligen Kosten? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4757 2 3. In welchen Städten werden Kosten auf Dritte (Z.B. Veranstalter; Schausteller) weitergegeben? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammen beantwortet: Über Sicherheitsvorkehrungen zur Terrorabwehr wird anlässlich der konkreten Veranstaltung vor Ort von der zuständigen Kommune und der Polizei entschieden. In welchen Städten welche Maßnahmen ergriffen wurden und wie hoch die dafür anfallenden Kosten sind, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Ebenso ist nicht bekannt, ob bzw. inwieweit Veranstalter zur Kostentragung von Zufahrtssperren herangezogen werden. Eine Erhebung entsprechender Daten ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie steht die Landesregierung zu dem von der Bundesvereinigung City- und Städtemarketing Deutschland vorgeschlagenen einheitlichen Richtlinien-Katalog für Sicherheitsvorkehrungen? 5. In welcher Form ist die Landesregierung bei den jeweiligen Sicherheitsvorkehrungen involviert? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet: Über die im Zusammenhang mit Weihnachtsmärkten konkret ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen wird im Einzelfall vor Ort unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten entschieden. Standardisierte Vorgaben der Landesregierung hinsichtlich bestimmter Sicherheitsvorkehrungen sind schon aufgrund des kommunalen Selbstverwaltungsrechts sowie der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Die Polizei begleitet Weihnachtsmärkte, indem sie Kommunen und Veranstalter im Vorfeld berät. Darüber hinaus setzt sie gemäß einer veranstaltungsbezogenen Beurteilung der Lage Polizeikräfte in angemessener Ausrüstung und Stärke ein.