LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4766 10.01.2019 Datum des Originals: 10.01.2019/Ausgegeben: 15.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1783 vom 30. November 2018 des Abgeordneten Jochen Ott SPD Drucksache 17/4394 Wurde das ‚Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein- Westfalen’ in Bezug auf die Besoldung von Fachlehrerinnen/ Fachlehrern an Berufskollegs bzw. Förderschulen und Werkstattlehrerinnen/ Werkstattlehrer umgesetzt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 21.03.2017 wurde das „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein- Westfalen“ (Drucksache 16/14615) beschlossen. Darin wird die Einrichtung eines mit Besoldungsgruppe A 11 bewerteten Beförderungsamtes für bis zu 20 Prozent der ausgebrachten Planstellen bezogen auf die Gesamtzahl der für die Lehrkräftegruppen der/ des Fachlehrerin/Fachlehrers an Berufskollegs, der/ des Fachlehrerin/ Fachlehrers an Förderschulen und der/ des Werkstattlehrerin/ Werkstattlehrers geregelt. Fachlehrer/-innen aus Gladbeck teilen nun mit, dass sie von den Auswirkungen dieses Gesetzes noch nichts gespürt haben. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1783 mit Schreiben vom 10. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Wie viele Fachlehrer/-innen an Berufskollegs, Fachlehrer/-innen an Förderschulen und Werkstattlehrer/-innen befanden sich am 21.03.2018 in den Besoldungsgruppen A9, A10 und A11? (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk und Berufsbezeichnung) Zur Stellenbesetzung liegen keine historischen Daten vor. Allerdings wurden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2019 im März 2018 die Daten der Ist-Besetzung (Stichtag: 22.03.2018) der Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Berufskollegs und an Förderschulen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4766 2 sowie der Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer auf Landesebene für die Förderschulen (Kapitel 05 390) und für die Berufskollegs (Kapitel 05 410) ermittelt. Die Daten können auch dem Erläuterungsband zum Haushaltsentwurf 2019 entnommen werden (Vorlagennummer 17/1086). Eine Ermittlung auf Bezirksregierungsebene erfolgte nicht. Die Ist-Besetzung zum Stand 22.03.2018 stellte sich auf Landesebene wie folgt dar (in Vollzeitäquivalenten): Fachlehrerin / Fachlehrer Bes.Gr. Kapitel Ist- Besetzung März 2018 Fachlehrerin, Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn – der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Förderschulen A 11 05 390 0* 05 410 0 A 10 05 390 498 05 410 1,7 A 9 05 390 451 05 410 22,8 Fachlehrerin, Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn – der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Berufskollegs A 11 05 390 0 05 410 0 A 10 05 390 0 05 410 2,4 A 9 05 390 0 05 410 1 Fachlehrerin, Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn – der Werkstattlehrerin oder des Werkstattlehrers A 11 05 390 0 05 410 0 A 10 05 390 8 05 410 571,5 A 9 05 390 8 05 410 330 *Gegenüber dem Erläuterungsband zum Haushaltsentwurf 2019 bereinigter Wert. Es wird darauf hingewiesen, dass in den angegebenen Besetzungsdaten sowohl Beamtinnen und Beamte als auch Tarifbeschäftigte enthalten sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4766 3 2. Wie viele Fachlehrer/-innen an Berufskollegs, Fachlehrer/-innen an Förderschulen und Werkstattlehrer/-innen befinden sich heute in den Besoldungsgruppen A9, A10 und A11? (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk und Berufsbezeichnung) Zum Stichtag 12.12.2018 stellt sich die Ist-Besetzung folgendermaßen dar (in Personen): Fachlehrer/-innen an Berufskollegs Fachlehrer/-innen an Förderschulen Werkstattlehrer/-innen A 9 A 10 A 11 A 9 A 10 A 11 A 9 A 10 A 11 Arnsberg 2 2 0 132 134 0 169 115 0 Detmold 0 0 0 54 77 0 41 67 0 Düsseldorf 0 0 0 87 98 0 42 84 0 Köln 8 8 0 67 91 0 113 113 0 Münster 1 0 0 76 64 0 60 77 0 Auch hier sind in den angegebenen Besetzungsdaten sowohl Beamtinnen und Beamte als auch Tarifbeschäftigte enthalten. Soweit es sich dabei um Personen in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis handelt, ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht an Beförderungsverfahren teilnehmen. 3. Wie viele Fachlehrer/-innen an Berufskollegs, Fachlehrer/-innen an Förderschulen und Werkstattlehrer/-innen wurden im Zeitraum vom 21.03.2017 bis zum 20.11.2018 in ein mit Besoldungsgruppe A11 bewertetes Amt befördert? (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk und Berufsbezeichnung) In diesem Zeitraum wurden keine Beförderungen vorgenommen (siehe auch Antwort auf Frage 5). 4. Wie viele Neueinstellungen von Fachlehrer/-innen an Berufskollegs, Fachlehrer/- innen an Förderschulen und Werkstattlehrer/-innen wurden im Zeitraum vom 21.03.2017 bis heute in welchen Besoldungsgruppen vorgenommen? (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk und Berufsbezeichnung) Vom 21.03.2017 bis zum 12.12.2018 sind folgende Neueinstellungen erfolgt: Fachlehrer/- innen an Berufskollegs Fachlehrer/- innen an Förderschulen Werkstattlehrer/-innen Arnsberg 0 22 10 Detmold 0 5 0 Düsseldorf 0 28 17 Köln 0 22 11 Münster 0 9 6 Einstellungen erfolgen im Eingangsamt (A 9 bzw. vergleichbare Eingruppierung bei Tarifbeschäftigten). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4766 4 5. Welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen, um den Gesetzentwurf „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 16/14615), beschlossen am 21.03.2017, umzusetzen, insbesondere in Bezug auf die Einrichtung eines mit Besoldungsgruppe A 11 bewerteten Beförderungsamtes für bis zu 20 Prozent der ausgebrachten Planstellen bezogen auf die Gesamtzahl der für die Lehrkräftegruppen der/ des Fachlehrerin/Fachlehrers an Berufskollegs, der/ des Fachlehrerin/Fachlehrers an Förderschulen und der/ des Werkstattlehrerin/Werkstattlehr Mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 sowie zur Änderung weiterer dienstlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2017 wurden die mit der Besoldungsgruppe A 11 bewerteten Beförderungsämter für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Berufskollegs und an Förderschulen sowie der Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer besoldungsrechtlich verankert (Änderung der Anlage 1 der Landesbesoldungsordnung -LBesO-). Die Änderungen der LBesO sind unmittelbar in das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2018 eingeflossen. Mit dem am 24.01.2018 verkündeten Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 wurden die Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 in den Kapiteln 05 390 Förderschulen und 05 410 Berufskollegs eingerichtet. Die Gesamtzahl der veranschlagten Planstellen richtet sich in den Laufbahnen für Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer nach der Ist-Besetzung in den entsprechenden Laufbahnen. In Abhängigkeit von der Gesamtzahl der ausgebrachten Planstellen in der Laufbahn erfolgt die Schlüsselung der Beförderungsstellen. Die Zuweisung der Beförderungsstellen an die Bezirksregierungen erfolgte mit Erlass vom 28.05.2018 für das Schuljahr 2018/19. Die Beförderungsstellen stehen somit seit dem 01.08.2018 zur Besetzung zur Verfügung. Die nun zur Besetzung erforderlichen landesweit rund 400 Verfahren laufen zurzeit in allen Bezirken. Die notwendigen Schritte (Stellenausschreibung, Bewerbung, Dienstliche Beurteilung, Auswahl) werden jedoch angesichts der Anzahl der Verfahren - je nach Verfahrensstand - einige Zeit in Anspruch nehmen.