LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4771 10.01.2019 Datum des Originals: 09.01.2019/Ausgegeben: 15.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1815 vom 13. Dezember 2018 der Abgeordneten Inge Blask SPD Drucksache 17/4583 Sanierung und Ausbau der JVA Iserlohn-Drüpplingsen – zu Lasten der Drüpplingsener Anwohner Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die JVA Iserlohn in Drüpplingsen soll laut Beschluss von 2014 für rund 150 Millionen Euro neu gebaut werden. Seinerzeit war der damalige Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) in Iserlohn vor Ort und hat das Bauvorhaben mit der Stadt und dem Bürgermeister erläutert. Seitdem hat sich der Baubeginn mehrfach verzögert, ist aber nun für 2021 festgesetzt worden. Für die Anrainer der JVA und vor allem für die rund 140 Bewohner der 44 landeseigenen Dienstwohnungen in unmittelbarer Umgebung hat die Ankündigung aber bereits jetzt gravierende Konsequenzen: Ihnen sind ihre Wohnungen zum 31. Juli 2019 gekündigt worden. Zurecht sind die Drüpplingsener erzürnt über den Umgang der Landesregierung mit ihnen. Sie wollen in ihrem Quartier wohnen bleiben und haben vom Land keinerlei Alternativen angeboten bekommen. Gerade das Land hat als Vermieter auch eine soziale Verantwortung gegenüber seinen Mietern, der es in diesem Fall offensichtlich nicht nachgekommen ist. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1815 mit Schreiben vom 9. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Kabinett hat am 03.06.2014 auf Grundlage der Kabinettvorlage vom 26.05.2014 das Justizvollzugsmodernisierungsprogramm (JVMoP) beschlossen. In der Folge wurden erste Überlegungen in Gesprächsterminen mit der Stadt Iserlohn diskutiert. Die Öffentlichkeit wurde durch Presseberichte über das geplante Bauvorhaben informiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4771 2 Die BLB NRW Niederlassung Dortmund hat sodann eine Machbarkeitsstudie (Prüfung der Umsetzung auf dem vorhandenen Standort oder auf einem neuem Grundstück unter zeitlichen und finanziellen Aspekten) erstellt und verschiedene alternative Umsetzungsmöglichkeiten (zwei oder drei Bauabschnitte) geprüft. Hierbei stellte der BLB NRW fest, dass die Baumaßnahme im laufenden Betrieb unter der notwendigen Beibehaltung eines Teils der Belegungsfähigkeit in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden kann und die Einbeziehung des Dienstwohnungsgeländes erforderlich ist. 1. Wann wurden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Drüpplingsen über die anstehende Kündigung und den Abriss ihrer Häuser durch die Landesregierung informiert? Die Bürgerinnen und Bürger in Iserlohn-Drüpplingsen wurden in einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Neubau der JVA Iserlohn am 29.10.2018 im Dorfgemeinschaftshaus Iserlohn-Drüpplingsen über das Ergebnis einer vom BLB NRW vorgelegten Machbarkeitsstudie und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit des Wegfalls der Dienst- und Landesmietwohnungen informiert. 2. Warum wurden eben erwähnten Betroffenen nicht vorzeitig zumutbare Alternativen angeboten – zumal das Justizministerium die Ausbaupläne schon seit Jahren in der Schublade hat? Das Land NRW verfügt in der Region über keine anderen Wohnungen, die hätten angeboten werden können. 3. In welchem aktuellen Planungsstand befindet sich die Justizvollzugsanstalt und warum erachtet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Kündigung der Mieter mit Wirkung zum nächsten Jahr für notwendig? Aktueller Planungsstand ist die Machbarkeitsstudie mit einer Ausführung in zwei Bauabschnitten (Stand Oktober 2018). Ursprünglich war eine Umsetzung in drei Bauabschnitten geplant, die aber von den beauftragten Planern auf eine schnellere und damit wirtschaftlichere Umsetzung in zwei Bauabschnitten optimiert wurde. Nach aktuellem Terminplan sind vorbereitende Maßnahmen deutlich vor dem eigentlichen Baubeginn notwendig. Die vorgesehenen Termine zur Kündigung und zum Freizug der Dienstwohnungen ermöglichen die rechtzeitige Erstellung von erforderlichen Schadstoffkatastern, Baugrundgutachten, Artenschutzprüfungen sowie den rechtzeitigen Abbruch und das Freimachen des Baufelds. 4. Wann wurde die Stadt Iserlohn informiert, dass die Mieter der Wohnungen kurzfristig gekündigt werden sollen? BLB NRW Niederlassung Dortmund und die Stadt Iserlohn sind seit März 2015 im Dialog über den Neubau der JVA Iserlohn unter Einbeziehung des Dienstwohnungsgeländes. Eine Konkretisierung der Bebauungsnotwendigkeit des Dienstwohnungsgeländes und der Notwendigkeit zur Änderung des gültigen Bebauungsplans erfolgte in einer Planungsbesprechung zwischen dem BLB NRW Niederlassung Dortmund und Stadt Iserlohn LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4771 3 im Januar 2017. Weitere Gespräche folgten im Juni 2018 sowie in Vorbereitung der Bürgerinformation im Oktober 2018. 5. Vor dem Hintergrund der öffentlich immer häufiger formulierten Forderung, die Bürgerbeteiligung in Planverfahren zu stärken, warum wurden die betroffenen Bürger nicht rechtzeitig vorab in die Planungen einbezogen? Die Bürger wurden bereits vor der Einleitung eines Verfahrens zur Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplans in einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Neubau der JVA Iserlohn am 29.10.2018 im Dorfgemeinschaftshaus Iserlohn-Drüpplingsen über das Ergebnis einer vom BLB NRW vorgelegten Machbarkeitsstudie informiert. Es ist beabsichtigt, nunmehr ein Bebauungsplanaufstellungsverfahren gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten, in dessen Verlauf eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen wird, vgl. § 3 ff. BauGB.