LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4784 11.01.2019 Datum des Originals: 10.01.2019/Ausgegeben: 16.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1807 vom 5. Dezember 2018 der Abgeordneten Verena Schäffer und Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4513 Offene Haftbefehle gegen Rechtsextreme in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Medienberichten zufolge ergab eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, dass derzeit nach 467 Rechtsextremen per Haftbefehl gefahndet wird. In etwa jedem vierten Fall lag mindestens ein Haftbefehl aufgrund einer Gewalttat vor. Da gegen viele dieser Personen gleich mehrere Haftbefehle vorliegen, ist zu erwarten, dass sie in Zukunft weitere Straftaten verüben werden. In Nordrhein-Westfalen waren bis Ende September noch 102 Haftbefehle gegen Rechtsextreme nicht vollstreckt. Die hohe Gewaltaffinität der rechtsextremen Szene, die sich dem Verfassungsschutzbericht NRW zum Jahr 2017 zufolge auch mittels Kampfsporttrainings auf ein vermeintliches Endzeit- bzw. Bürgerkriegsszenario vorbereitet, ist in hohem Maße besorgniserregend. Dass sich nun eine solch große Zahl von Rechtsextremen offenbar der Strafverfolgung entziehen kann, muss Anlass genug sein, die Anstrengungen der Sicherheitsbehörden in diesem Bereich zu intensivieren. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1807 mit Schreiben vom 10. Januar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Gegen wie viele Rechtsextreme lagen bis November 2018 nicht vollstreckte Haftbefehle vor? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Anzahl der Haftbefehle, Zeitpunkt der Erstellung des Haftbefehls, Grund des Haftbefehls, zugrunde liegender Deliktsart und PMK Bezug.) 2. Wie werden diese Fälle nach den Kategorien Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige Delikte) zugeordnet? 3. In wie vielen Fällen ist der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4784 2 4. Wie viele Haftbefehle gegen Rechtsextreme wurden in den unterschiedlichen Datenbanken der Sicherheitsbehörden gespeichert? 5. Wie viele der per Haftbefehl gesuchten Rechtsextremen halten sich mutmaßlich im Ausland auf? Die Fragen 1 - 5 werden gemeinsam beantwortet. Grundlage der Medienberichterstattung ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die LINKE“ (BT-Drs. 19/6214 vom 30.11.2018). Darin berichtet die Bundesregierung zu der zum Stichtag 28.09.2018 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern, der Bundespolizei sowie dem Zollkriminalamt durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-) Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK). Diese Erhebung findet nach bundesweiter Abstimmung halbjährlich jeweils Ende März sowie Ende September statt. Die entsprechenden Daten werden den Landeskriminalämtern durch das BKA zweckgebunden übermittelt. Eine landesinterne Erhebung zu einem beliebigen Stichtag ist auf Grund des erforderlichen Massendatenabgleichs durch das BKA nicht möglich. Daten zu nicht vollstreckten Haftbefehlen gegen Rechtsextreme bis Ende November 2018 liegen somit nicht vor. Zum 28.09.2018 bestanden für 247 Personen insgesamt 338 durch eine nordrheinwestfälische Justizbehörde ausgestellte Haftbefehle. 102 dieser Personen waren dem Phänomenbereich der PMK-Rechts zuzuordnen. 18 dieser Fälle wurden der Kategorie „Priorität II“ (Gewaltdelikte) zugeordnet, 84 Fälle der Kategorie „Priorität III“ (sonstige Delikte). Der Kategorie „Priorität I“ (Terrorismusdelikte) wurde kein Fall zugeordnet. Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung anhand der erbetenen Daten ist nicht möglich. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) übermittelt den örtlich zuständigen Polizeibehörden die halbjährlich durch das BKA zur Verfügung gestellten Daten zur Auswertung und Veranlassung von polizeilichen Fahndungsmaßnahmen in eigener Zuständigkeit. Die Daten werden durch das LKA NRW nach Ablauf der Zweckbindungsfrist gelöscht. Diese Frist endete für die mit Stichtag 28.09.2018 erhobenen Haftbefehle am 19.11.2018. Entsprechend liegen die für diesen Stichtag erhobenen Daten zu Fahndungsnotierungen beim LKA NRW nicht mehr vor. Eine nachträgliche Erhebung der den örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden zum Stichtag 28.09.2018 übermittelten offenen Haftbefehle ist ebenfalls nicht mehr möglich, da die Auswertungen tagesaktuell Änderungen unterliegen, beispielsweise durch die Vollstreckung oder Nacherfassung von Haftbefehlen nach dem Erhebungsdatum.