LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4788 14.01.2019 Datum des Originals: 14.01.2019/Ausgegeben: 17.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1836 vom 17. Dezember 2018 des Abgeordneten Wolfgang Jörg SPD Drucksache 17/4611 Wie hoch ist der wirkliche Erstattungsgewinn im Jugendamtsbezirk Hagen durch die Beitragsbefreiung im letzten Kita-Jahr? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut KiBiz § 23 (3) ist das Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Diese Beitragsfreiheit wurde im Jahr 2011 durch eine Gesetzesänderung der SPD-geführten Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Um die Kommunen nicht finanziell zusätzlich durch die angesprochene Beitragsfreiheit zu belasten, übernimmt das Land für das letzte Kita-Jahr die Elternbeiträge und nimmt dabei einen Anteil der Beiträge von 17,5% der Gesamtkosten an. Im Jugendamtsbezirk Hagen betrug der durchschnittliche Anteil der Elternbeiträge jedoch nur 14% im Jahr 2017. Daraus resultiert ein Erstattungsgewinn für die Stadt Hagen durch § 23 (3). Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1836 mit Schreiben vom 14. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Wie hoch war der absolute jährliche Erstattungsgewinn im Jugendamtsbezirk Hagen durch die Beitragsfreiheit des letzten Kita-Jahres nach § 23 (3) aufgelistet nach Kindergartenjahren seit der Gesetzesänderung? Angaben über die tatsächlich erzielten Elternbeiträge in den einzelnen Jugendamtsbezirken – hier Hagen – liegen der Landesregierung nicht vor. Insofern können auch keine Aussagen über mögliche positive finanzielle Auswirkungen der Ausgleichszahlungen nach § 21 Absatz 10 i. V. m. § 23 Absatz 3 KiBiz getroffen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4788 2 Die Summen der entsprechenden jährlichen Ausgleichszahlungen an die Stadt Hagen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle. Kindergartenjahr Ausgleich Elternbeitragsfreiheit 2011/2012 1.300.192,62 € 2012/2013 1.330.688,70 € 2013/2014 1.378.497,16 € 2014/2015 1.416.726,89 € 2015/2016 1.507.884,20 € 2016/2017 1.611.609,87 € 2017/2018 1.682.894,37 €