LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4814 14.01.2019 Datum des Originals: 14.01.2019/Ausgegeben: 17.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1784 vom 30. November 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/4395 Welche Verbindungen gibt es zwischen Kriminellen beim G20-Gipfel in Hamburg und „Aktivisten“ am Hambacher Forst? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits im Juli 2017 ist über die Kleine Anfrage 113 gefragt worden: „Welche Verbindungen gibt es zwischen Kriminellen beim G20-Gipfel und „Aktivisten“ der „Ende Gelände“ Veranstaltungen im August 2017?“ Seinerzeit hat die Landesregierung in der Beantwortung (Drucksache 17/373) unklar gelassen, ob es konkrete Verbindungen zwischen Kriminellen beim G20-Gipfel in Hamburg und „Aktivisten“ am Hambacher Forst gibt. In einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers vom 27./28.10.2018 wird nun allerdings auf diese Verbindung deutlich hingewiesen. Die seit geraumer Zeit eskalierende Gewalt im Hambacher Forst gegen Polizisten, Beschäftigte des Energiekonzerns, Zulieferer und weitere Einrichtungen hat deutlich zugenommen. Laut dem Pressebericht sollen auch Aktivisten, die beim G20-Gipfel in Hamburg an den Ausschreitungen beteiligt waren, bei den kriminellen Handlungen während der Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst aktiv gewesen sein. Nach diesen schrecklichen Ausschreitungen von Straftätern und Kriminellen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg und im Hambacher Forst stellt sich die Frage, seit wann es konkrete Erkenntnislagen gibt und wie sich die Sicherheitsbehörden auf diese Lage einstellen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1784 mit Schreiben vom 14. Januar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Seit wann sind den Sicherheitsbehörden welche Schnittmengen aus Teilnehmern an den G20-Gipfel-Ausschreitungen und den teils ebenfalls linksextremen Teilnehmern der „Ende Gelände“-Demonstrationen im Hambacher Forst bekannt? Es liegen Erkenntnisse über Personen des linksextremistischen Spektrums vor, die sowohl während der Ereignisse im und am Hambacher Forst als auch beim G 20-Gipfel in Hamburg LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4814 2 festgestellt wurden. Auf Grundlage der bislang ausgewerteten Informationen liegen allerdings keine Erkenntnisse dazu vor, dass linksextremistische Teilnehmerinnen und Teilnehmer der "Ende Gelände"-Demonstrationen an Straftaten während des G 20-Gipfels beteiligt waren. Die Auswertung von Erkenntnissen dauert aber noch an. 2. Welche Erkenntnisse gibt es bezüglich der Beteiligung extremistischer Gruppierungen beim letzten Ende-Gelände-Aktionstag Ende Oktober 2018? Die Kampagne und Aktionsform „Ende Gelände“ wird stark von der extremistischen „Interventionistischen Linken“ beeinflusst. Extremistische Akteure aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten europäischen Ausland hatten ihre Solidarität bekundet und wollten teilnehmen. Die Auswertung der Erkenntnisse zu konkret vor Ort festgestellten Akteuren dauert derzeit an. 3. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden über die Inhalte der Protestformen wie Aktionstrainings für radikale Öko-Spontis im Hambach, bei denen Schwarzfahren, Stockkampf, Barrierebau etc. gezeigt werden? Aktionstrainings fanden im Vorfeld von Versammlungslagen statt, wurden öffentlich durchgeführt und teilweise medial begleitet1. Im Zusammenhang mit dem Hambacher Forst wurden diese Trainings maßgeblich von „Ende Gelände“ organisiert und fanden in verschiedenen Städten im Bundesgebiet statt. Im Rahmen dieser Aktionstrainings vermittelten auch „aktionserfahrene“ Angehörige der linksextremistischen Szene etwa Blockadetechniken und Taktiken, um Polizeiketten zu durchbrechen oder zu umgehen. Bei den sogenannten Skillsharingcamps handelte es sich um zweiwöchige Zeltlager im Nahbereich des Hambacher Forstes, die regelmäßig zweimal im Jahr stattfinden. Im Zuge dieser Skillsharingcamps wurde den Programmen zufolge neben anderen Inhalten auch Kampfsportkenntnisse wie zum Beispiel „Krav Maga“ oder „Stockkampf“ vermittelt. Darüber hinaus waren auch praktische Klettertrainings und „Barrikadenbau“ immer wieder Programmbestandteile. Ferner wurden rechtliche Vorträge zum Umgang mit Polizeibeamtinnen und -beamten oder sanktionsloses „Schwarzfahren“ gehalten. Programme der Camps wurden zumeist auf der Website der Waldbesetzer eingestellt, so etwa auch das Programm zum Skillsharingcamp im März 2018.2 Das Teilnehmerfeld an den Skillsharingscamps setzte sich in der Vergangenheit zum großen Teil auch aus Personen zusammen, die sich nicht dauerhaft im Hambacher Forst aufhalten. In der Spitze (Skillsharingcamp Ostern 2018) waren bis zu 250 Personen vor Ort. 4. Welche Schlüsse ziehen die Sicherheitsbehörden aus der Tatsache, dass sich die kriminellen Aktivisten hinter den friedlichen Demonstranten verstecken? Die Möglichkeit, dass Straftäter im Rahmen von Versammlungen die häufig mehrheitliche Anwesenheit von friedlichen Demonstranten für ihre Zwecke nutzen, ist Bestandteil der 1 Vgl. https://www.youtube.com/watch?v=59QB0bHzkrE, abgerufen am 10.12.2018. https://www.youtube.com/watch?v=nUAhJFRl9ZE, abgerufen am 10.12.2018 2 Vgl. https://hambacherforst.org/blog/2018/03/07/skillsharingcamp-workshopplan, abgerufen am 10.12.2018. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4814 3 polizeilichen Lagebeurteilung und damit Grundlage für die Planung von Maßnahmen zur Einsatzbewältigung. 5. Welche Strategien verfolgen die Sicherheitsbehörden, um die Straftaten des Netzwerkes der linksextremistischen Szene im Hambacher Forst zu unterbinden? Linksextremistische Aktionsformen im Zusammenhang mit dem Hambacher Forst fließen fortlaufend in die polizeiliche Lagebeurteilung ein. Ziel ist es insbesondere, schon im Vorfeld Straftaten frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden sowie mögliche Gefahren abzuwehren. Polizeiliche Einsatzkonzepte sehen regelmäßig umfangreiche Maßnahmen zur Beweissicherung und damit konsequenten Verfolgung festgestellter Straftaten vor.