LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4815 15.01.2019 Datum des Originals: 14.01.2019/Ausgegeben: 18.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1796 vom 5. Dezember 2018 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4489 Benötigt der Wald auf der Abraumhalde „Sophienhöhe“ dauerhaft künstliche Bewässerung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Abraumhalde „Sophienhöhe“ wird von Braunkohlebefürwortern gerne als Paradebeispiel für gelungene Rekultivierung genannt. Die auf bis zu 300 Metern über Normalnull aufgeschüttete Halde erstreckt sich über etwa 13 km2 und ist zum Großteil mit Bäumen bepflanzt. Die Sophienhöhe hat keinen Kontakt zu grundwasserführenden Schichten, ist also in der Wasserversorgung auf Niederschläge bzw. künstliche Wasserzufuhren angewiesen. Auf diese Problematik wird bereits im Braunkohlenplan Hambach von 1976 eingegangen, dort heißt es: „Bei der forstlichen Rekultivierung sind stark geneigte nach Süd und Südwest exponierte Flächen möglichst zu vermeiden, weil die Austrocknungsgefahr hier am größten ist. Daher sollte die Kippe Sophienhöhe vorwiegend in Nord-Südrichtung gestaltet werden.“1 Die extreme Trockenheit in diesem Jahr gibt eine Vorahnung auf zunehmende Dürreperioden in den kommen Jahren und Jahrzehnten aufgrund des fortschreitenden Klimawandels. Damit haben sich die Voraussetzungen seit Erstellung des Braunkohlenplans 1976 gravierend verändert. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1796 mit Schreiben vom 14. Januar 2019 im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz namens der Landesregierung beantwortet. 1 https://www.bezregkoeln .nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/braunkohlenplanung/braunkohlenplaene/plan_ha mbach_teilplan_zwoelfeins/textliche_darstellung.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4815 2 1. Wie wird aktuell die Wasserversorgung der forstlichen Rekultivierung auf der Abraumhalde „Sophienhöhe“ sichergestellt? Die eingesetzten Bodensubstrate (Löss bzw. Forstkies) werden gemäß der in den Richtlinien der Bergbehörde für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei forstlicher Wiedernutzbarmachung aufgegebenen Mächtigkeit im Wiedernutzbarmachungsbereich aufgetragen. Die so erreichten nutzbaren Feldkapazitäten der tiefgründigen Rekultivierungsböden stellen einen für die Pflanzen der forstlichen Rekultivierung auskömmlichen – aus Niederschlägen gespeisten - Bodenwasservorrat dar. 2. Wie ist die Wasserversorgung der forstlichen Rekultivierung auf der Abraumhalde „Sophienhöhe“ nach Beendigung des Braunkohlenbergbaus geplant? Die Rekultivierungsböden vermögen die Niederschläge im hohen Maße pflanzenverfügbar zu speichern. Eine spezielle Wasserversorgung ist für die forstliche Rekultivierung weder nötig noch möglich. 3. In welcher Größenordnung muss nach Einschätzung der Landesregierung die forstliche Rekultivierung auf der Abraumhalde „Sophienhöhe“ dauerhaft zusätzlich mit Wasser versorgt werden? Aufgrund der hohen nutzbaren Feldkapazität als Maß für die pflanzenverfügbare Wasserspeicherung der Rekultivierungsböden sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich. Es besteht nach den Erkenntnissen der Landesregierung daher keine Notwendigkeit für eine dauerhafte zusätzliche Wasserversorgung für die forstliche Rekultivierung der Sophienhöhe. 4. Inwiefern hat die Erfahrung des ungewöhnlich trockenen Jahres 2018 innerhalb der Landesregierung zu einer Neubewertung der Notwendigkeit zusätzlicher Wasserversorgung der „Sophienhöhe“ geführt? Es liegen keine Erkenntnisse für eine Neubewertung vor, dass eine Wasserversorgung der forstlichen Rekultivierung der Sophienhöhe in Zukunft erforderlich ist. 5. Inwiefern schätzt die Landesregierung das Risiko für Waldbrände auf der „Sophienhöhe“ anders ein, als in natürlichen Waldbeständen in der Region? Das Risiko für Waldbrände ist auf der Sophienhöhe nicht höher als in vergleichbaren Waldbeständen außerhalb der Rekultivierung. Auf Grund der Breite und der Gliederung der Wege der Sophienhöhe ist das Risiko eines sehr großflächigen Brandes eher gering. Der niedrige Nadelholzanteil auf der Sophienhöhe mindert zudem das Brandrisiko. In jungen Beständen mit teilweise noch vorhandener Vergrasung und tendenziell höheren Brandrisiken im Frühjahr oder in trockenen Sommern werden gezielt Brandschutzschneisen eingebracht. Die Risiken vermindern sich mit zunehmendem Schließen der Kulturen und zunehmendem Alter.