LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4817 15.01.2019 Datum des Originals: 15.01.2019/Ausgegeben: 18.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1775 vom 29. November 2018 der Abgeordneten Arndt Klocke und Johannes Remmel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4376 Ladestationen für E-Bikes und Pedelecs an Landesbehörden Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zahl der Beschäftigten, die täglich mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, nimmt stetig zu. Ursache dieser erfreulichen Entwicklung ist unter anderem die steigende Zahl von E-Bikes und Pedelecs. Mittlerweile gibt es viele Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür die entsprechende Ladeinfrastruktur und sichere Abstellmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Auch für die Beschäftigten des Landes wäre eine entsprechende Fahrradinfrastruktur an ihren Arbeitsstätten sinnvoll und notwendig. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1775 im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung „Die Landesregierung sieht sich als fahrradfreundliche Arbeitgeberin. Die Ressorts unterstützen durchweg die Nutzung von Fahrrädern und arbeiten kontinuierlich an einer Verbesserung der dafür notwendigen Infrastrukturbedingungen.“ Diese Antwort der Landesregierung auf die Frage VIII – 7. „Betrachtet sich die Landesregierung selbst als fahrradfreundliche Arbeitgeberin?“ der Großen Anfrage 17 „Potenziale des Radverkehrs in Nordrhein-Westfalen erkennen und nutzen“ (LT-Drs. 16/11412) der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gilt weiterhin. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4817 2 1. Bei welchen Landesbehörden gibt es bisher schon Ladestationen für E-Bikes? (Bitte nach Gesamtzahl und Anzahl pro Beschäftigte aufschlüsseln.) Die Einrichtungen von Ladestationen für E-Bikes an Behördenstandorten des Landes Nordrhein-Westfalen werden statistisch nicht erfasst und sind – bis auf die nachstehend genannte – nicht bekannt. Am Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2016 zwei öffentliche und für die Allgemeinheit nutzbare E- Bike-Ladepunkte mit jeweils zwei Steckdosen für insgesamt vier Akkus in Kooperation mit der Stadtwerke Düsseldorf AG errichtet worden. 2. Plant die Landesregierung den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Bikes an Behörden systematisch? 3. Inwiefern hat sich die Landesregierung Ziele für den Ausbau hinsichtlich der Anzahl und Ausbaustandards der Ladesäulen gesetzt? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Es wird – angesichts fehlender standardisierter Testverfahren für E-Bike-Akkus – von realistischen Reichweiten von 70 – 100 km von E-Bike-Akkus ausgegangen. Dies sind Reichweiten, die grundsätzlich eine Hin- und Rückfahrt zum Dienstort ohne Zwischenladung ermöglichen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Ladepunkte für E-Bikes nicht im Einzelfall eine sinnvolle Erweiterung des Serviceangebotes der jeweiligen Behörde sein können. So wird an den geschützten und nicht öffentlich zugänglichen Fahrradabstellplätzen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie die Einrichtung von einfachen Ladegelegenheiten vorbereitet. Jenseits der Ladeinfrastruktur sind für die Nutzerinnen und Nutzer von hochwertigen E-Bikes sichere Abstellplätze von Bedeutung. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 17 „Potenziale des Radverkehrs in Nordrhein-Westfalen erkennen und nutzen“ (LT-Drs. 16/11412) weist an den Behördenstandorten des Landes Nordrhein-Westfalen knapp 3.100 diebstahlsichere Fahrradabstellplätze aus. 4. Welche Ministerien haben bezüglich des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für E-Bikes entsprechende Erlasse herausgegeben? Kein Ministerium der Landesregierung hat einen entsprechenden Erlass herausgegeben. 5. Welche Zusammenarbeit bezüglich des Ausbaus der Ladeinfrastruktur gibt es zwischen der Landesregierung und Energieunternehmen bzw. -dienstleistern? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen trägt die Kosten für Wartung, Störungsbeseitigung und Ladesäulenmanagement für die auf dem Gelände des Dienstgebäudes errichteten E-Bike- Ladepunkte (s. Antwort zu Frage 1). Weitere und darüber hinaus gehende Kooperationen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Bikes mit Energieunternehmen bzw. -dienstleistern sind nicht bekannt.