LANDTAG NORDRHEIN
-
WESTFALEN
17
. Wahlperiode
Drucksache
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15.01.2019
Datum des Originals:
15.01.2019
/Ausgegeben:
18.01.2019
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein
-
Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein
-
Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884
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2439, zu beziehen. Der
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über das Internet
-
Angebot des Landtags Nordrhein
-
Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
Antwort
der
Landesregierung
auf
die
Kleine
Anfrage
1837
vom 17.
Dezember 2018
der Abgeordneten Marlies Stotz SPD
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Zwischenbilanz der EU
-
Förderung für den Kreis Soest
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union stellt in der Förderperiode
2014 bis 2020 eine
wesentliche Grundlage für die Strukturförderung in Nordrhein
-
Westfalen dar.
Auch der Kreis Soest profitiert von dieser Förderpolitik.
Die von der EU bereitgestellten Finanzmittel werden auf Grundlage der von der EU
-
Kommission genehmigt
en operationellen Programme zur Verfügung gestellt. Auf diesem Weg
werden zahlreiche Projekte und Maßnahmen unterstützt.
Der Minister für Bundes
-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
hat
die
Kleine Anfrage
1837
mit Schreiben vom 15.
Januar 2019
im Einvernehm
en mit dem Minister
für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration,
dem
Minister für Wirtschaft, Innovation,
Digitalisierung und Energie, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der
Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur
-
und Verbrau
cherschutz
namens der
Landesregierung beantworte
t
.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Europäische Union bietet mit ihrem Instrument der Europäischen Struktur
-
und
Investitionsfonds (ESIF) den Rahmen für eine große Anzahl von Maßnahmen und
Programmen, die Wachstum und Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und die
grenzüberschreitende Koop
eration fördern. Damit unterstützt sie die Schaffung von
Arbeitsplätzen,
Wettbewerbsfähigkeit,
Wirtschaftswachstum,
Verbesserung
der
Lebensqualität und nachhaltige Entwicklung.
Insgesamt erhält Nordrhein
-
Westfalen in der
laufende
n EU
-
Förderperiode bis 2020
2,4
Milliarden Euro Finanzmittel aus den
ESIF
. Die
Zuteilung aus den
verschiedenen Fonds beträgt 1,2
Milliarden Euro aus
dem EFRE,
627
Mil
lionen Euro aus dem ESF und 618
Millionen Euro aus dem ELER.
Zudem ist Nordrhein
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Westfalen an der Durchführung von Pr
ogrammen der Europäischen Territorialen
Zusammenarbeit beteiligt.
Die Landesregierung
Nordrhein
-
Westfalen
strebt mit der Ausrichtung der EU
-
Förderpolitik an,
alle Regionen des Landes möglichst nach ihren spezifischen Bedürfnissen und Potentialen zu
förder
n. Aus den Vorgaben der europäischen Verordnungen und den damit
übereinstimmenden inhaltlichen Zielen der Landesregierung ergeben sich die Themen und
Schwerpunkte der F
örderung in Nordrhein
-
Westfalen.
In der Regel werden die Projekte der
Fonds über Wettbew
erbe oder Projektaufrufe ausgewählt. Hierbei empfiehlt ein unabhängiges
Gutachtergremium die besten Projekte zur Förderung. Beim ELER sind die
Förderbedingungen und
-
voraussetzungen in spezifischen Richtlinien festgelegt. Die
Vorhabenauswahl erfolgt zusätz
lich anhand von Auswahlkriterien.
Die aktuelle Förderperiode hat am 1.
Januar 2014 begonnen. Durch die späte Verabschiedung
der Verordnungen zu den einzelnen Fonds und ihren nachgelagerten Rechtsakten hat sich
der Programmstart EU
-
weit verzögert. Des Weit
eren liegt es
in der Natu
r des Förderzyklus
,
dass der Großteil der Bewilligungen
und ein substantieller Anstieg der Auszahlungen
erst
in
der Mitte
bis zum Ende
einer Förderperiode erfolg
en. Daher werden die dargestellten Mittel in
Bewilligungen, d.h. berei
ts schon in Projekten bzw. Vorhaben gebundene Mittel, und
Auszahlungen
-
die derzeit noch geringer sind
-
angegeben (Stichtag ist der 31. Juli 2018).
Beim ELER liegt aus technischen Gründen der Auszahlungsstichtag im Oktober, die
Bewilligungen stellen die
noch offenen Bewilligungen zum Stichtag 31.Juli 2018 dar.
Nordrhein
-
Westfalen ist an vier Programmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit
beteiligt. Dies sind:
o
die grenzüberschreitenden Programme INTERREG
V
A Deutschland
-
Nederland
(das
gesamte deutsch
-
niederländische Grenzgebiet) und INTERREG
V
A Euregio Maas
-
Rhein (nordrhein
-
westfälisch
-
niederländisch
-
belgisches Grenzgebiet);
o
das transnationale Programm INTERREG
V
B Nordwest Europa;
o
das interregionale Programm INTERREG Europe.
Fü
r INTERREG ist eine Darstellung nach Städten und Gemeinden schwierig umzusetzen, da
die Datenerfassung analog zu den Vorgaben der EU
-
Verordnungen ausschließlich auf NUTS
-
3
-
Ebene (Kreise und kreisfreie Städte) erfolgt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass d
ie
Fördermittel in INTERREG
-
Projekten vom Zuwendungsempfänger zum Teil an
Letztempfänger weitergeleitet werden. Bei diesen federführenden Partnern werden bestimmte
Gemeinkosten des Projektes abgebildet (Projektverwaltung,
-
prüfung, Projektkoordination und
Öffentlichkeitsarbeit). Der Nutzen der INTERREG
-
Projekte kommt im Regelfall dem gesamten
Programmraum zugute.
1.
In welchem Umfang sind EU
-
Mittel aus den Strukturfonds für
den
Kreis Soest
in der
Förderperiode 2014 bis 2020 bisher gewährt worden (bit
te detailliert
nach allen
Kommunen des Kreises
für EFRE, ESF und ELER darstellen)
?
Insgesamt hat
der Kreis Soest
i
n der laufenden Förderperiode rund
13,02
Mio. Euro
EU
-
Mittel
(Auszahlungen)
aus den
Europäischen
Struktur
-
und Investitionsfonds erhalten
, rund
20,84
Mio. Euro betragen die Bewilligungen
. Für die einzelnen Fonds lauten die Zahlen wie folgt:
EFRE:
In der laufenden Förderperiode sind
im
Kreis Soest
bisher
insgesamt
4.641.454,18
Euro an EU
-
Mitteln bewilligt und
1.107.569,44
Euro an EU
-
Mitteln
ausgezahlt
worden.
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ESF:
In der laufenden Förderperiode sind
im
Kreis Soest
bisher insgesamt
3.428.655,94
Euro
an EU
-
Mitteln bewilligt und
2.308.324,2
0
Euro an EU
-
Mitteln ausgezahlt worden.
ELER:
In der laufenden Förderperiode sind
im
Kreis Soest
bisher in
sgesamt
9.770.373,87
Euro
an EU
-
Mitteln bewilligt und
9.607.472,8
0
Euro
an EU
-
Mitteln ausgezahlt
worden.
Die Aufschlüsselung nach Städten und Gemeinden für den jeweiligen Fonds entnehmen Sie
bitte der Anlage 1.
2.
Welche Projekte bzw. Maßnahmen
im
Kreis Soest
wurden bisher in der laufenden
Förderperiode in welcher Höhe gefördert (bitte detailliert
nach allen Kommunen des
Kreises
für EFRE, ESF und ELER darstellen)
?
Für den EFRE als auch für den ESF können detaillierte Listen der Begünstigten und der
ihnen
bewilligten EU
-
Mittel im Internet abgerufen werden
(m
it der Annahme der Förderung haben
sich alle Begünstigten damit einverstanden erklärt, in dieser Liste zu erscheinen
)
:
EFRE:
https://www.efre.nrw.de/daten
-
fakten/liste
-
der
-
vorhaben/
ESF:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/esf_liste_der_vorhaben.xlsx
Die Maßnah
menübersicht für den ELER entnehmen Sie bitte
Anlage 2
.
3.
Wie viele Anträge wurden bisher aus
dem Kreis Soest
für d
ie unterschiedlichen
Programme/
Wettbewerbe in der laufenden Förderperiode gestellt, bewilligt oder
abgelehnt?
(Bitte detailliert
nach
allen Kommunen des Kreises
für EFRE, ESF und
ELER darstellen.)
Die bewilligten Projekte bzw. Vorhaben und damit verbundene Anträge für EFRE, ESF und
ELER für
den Kreis Soest und seine Städte und Gemeinden
können der Antwort auf die
vorhergehende Frage ent
nommen werden.
Für alle Fonds gilt, dass nur Förderanträge, bei denen die Fördervoraussetzungen erfüllt
werden, auch eine entsprechende Förderung erhalten können.
Einzelheiten zu abgelehnten
Anträgen werden zwar erfasst, jedoch nicht veröffentlicht. Außerd
em ist der Arbeitsaufwand
zur Darstellung abgelehnter Projekte sowohl für den EFRE als auch für den ESF sehr hoch
und damit in der
Kürze der Zeit nicht leistbar. Beim ELER werden abgelehnte Anträge nicht
erfasst.
4.
Auch Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) ist ein wichtiges Ziel der EU
-
Kohäsionspolitik. In welchem Umfang sind EU
-
Mittel aus dem INTERREG
-
Programm
in den
Kreis Soest
geflossen?
In den Kreis Soest
sind aus dem INTERREG
-
Programm keine EFRE
-
Mittel
geflossen.
Alle Projekte, die im Rahmen von INTERREG gefördert werden, sind Kooperations
-
bzw.
Verbundprojekte. Die Projektkonsortien bestehen aus Partnern mit Sitz in den teilnehmenden
Staaten. Die Federführung für die Projekte wird durch einen Projektpar
tner übernommen, der
für die ordnungsgemäße Beantragung und Durchführung des Gesamtprojektes verantwortlich
ist. Projektanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der Großteil der Projektpartner
einen
Sitz
im
Programmgebiet
hat.
Die
Programmgremien
spi
egeln
den
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grenzüberschreitenden bzw. transnationalen/interregionalen Charakter der Programme wider
und entscheiden einstimmig über die Annahme bzw. Ablehnung von Projekten.
5.
Von welchen weiteren EU
-
Fördermitteln
profitiert der Kreis Soest
noch (bi
tte nach
Projekten bzw. Summe und Fördertopf
auflisten)?
Die Europäische Union stellt neben den Europäischen Struktur
-
und Investitionsfonds viele
weitere Förderinstrumente zur Verfügung, die auf unterschiedliche Weise in den
Mitgliedstaaten und ihren Reg
ionen umgesetzt werden. Einige werden dabei nur landesweit
erfasst oder sind nicht mit vertretbarem Aufwand
innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen
Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit
kommunalscharf aufschlüsselbar, dazu gehören u.
a.
die Programme H
orizon2020, CIP, COSME, Erasmus, die Connecting Europe Facility sowie
der
Fonds für die Innere Sicherheit
.
Kommunalscharf und in der Kürze der Zeit darstellbar sind die Zuweisung aus den Mitteln des
Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
, des Asyl
-
, Migrations
-
und
Integrationsfonds (AMIF) und des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten
benachteiligten Personen (EHAP).
Beim AMIF sind von der kommunalscharfen Darstellung
Mittel ausgenommen, welche im Rahmen des Resettlements und human
itären
Aufnahmeverfahren zur Verfügung gestellt werden und zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht
kommunalscharf dargestellt werden können.
Für den
EHAP
liegen für den Kreis Soest keine Erkenntnisse vom
Bundesministerium
für
Arbeit und Soziales
als EU
-
zuständi
ge Bewil
ligungsbehörde vor. Für den AMIF
liegen keine
Erkenntnisse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als EU
-
zuständiger
Bewilligungsbehörde für diese Förderanträge vor.
Aus dem EGFL
erhielt
der Kreis Soest
insgesamt Fördermittel in Höhe von
95.473.847,78
Euro.
Die Darstellung der Projekte bzw. Maßnahmen aus
dem EGFL
sind
in
der
Anlage 3
aufgeschlüsselt.
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