LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4860 17.01.2019 Datum des Originals: 16.01.2019/Ausgegeben: 22.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1860 vom 18. Dezember 2018 der Abgeordneten Josefine Paul, Sigrid Beer und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4651 Erste Bewertung der Deckungsfähigkeit von Sportpauschale, Schul-/ Bildungspauschale und Investitionspauschalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit dem Haushaltsjahr 2018 nahm die schwarz-gelbe Landesregierung eine wesentliche Änderung im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) vor. Befristet auf zunächst 3 Jahre, also bis zum Haushaltsjahr 2020, wurden die Sonderpauschalen (Sportpauschale sowie Schul-/ Bildungspauschale) und die Investitionspauschalen für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Staatssekretärin Milz lobte die Neuregelung gegenüber dem Sportausschuss ausdrücklich. Sie würden den Kommunen die notwendigen Spielräume eröffnen, um die pauschalisierten Zweckzuweisungen auch für den Sport einzusetzen (siehe Vorlage 17/193). Gleichzeitig erklärte sie in einem Interview mit den Westfälischen Nachrichten im September 2017, der Sport müsse für seine Belange etwas lauter trommeln, um beteiligt zu werden. Mit dieser Aussage positionierte sie sich auch hinsichtlich der von der SPD und den Grünen im Sportausschuss vorgebrachten Befürchtung, der Sport könnte durch diese Neuregelung das Nachsehen haben. Schon bei der Ankündigung der Neuregelung war klar, dass eine Überprüfung der konkreten Auswirkungen in den einzelnen Kommunen nicht einfach werden würde. Denn die Kommunen bekommen die entsprechenden Zuweisungen weiterhin über den kommunalen Finanzausgleich ausgezahlt und können dann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung eigenverantwortlich über die Mittelvergabe entscheiden. Frau Milz gab hierzu in der genannten Vorlage für den Sportausschuss an, dass die Landesregierung im Kontakt mit dem Landessportbund NRW stünde, um zu prüfen ob und wie die Auswirkungen in den jeweiligen Kommunen überhaupt bemessen werden könnten. Gleichzeitig kündigte sie an, dass eine wissenschaftliche Studie in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 die konkreten Auswirkungen der Neuregelung zur gegenseitigen Deckungsfähigkeit begleiten werde. Die Betrachtung der Mittelverwendung im ersten Jahr der Neuregelung kann bereits wichtige Hinweise darauf geben, inwiefern Hoffnungen und Befürchtungen sich bewahrheiten werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4860 2 Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 1860 mit Schreiben vom 16. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, der Ministerin für Schule und Bildung und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Zu welchem Ergebnis kam die Landesregierung in den Gesprächen mit dem Landessportbund NRW hinsichtlich der Überprüfbarkeit der Auswirkungen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Sonderpauschalen und Investitionspauschalen? Es wurde vereinbart, dass der Landessportbund NRW prüft, inwieweit es für den organisierten Sport möglich ist, die Auswirkungen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit auf die Sportpauschale in den Kommunen festzustellen. Mit Schreiben vom 15.09.2017 hat der Landessportbund NRW daher die Stadtsportbünde, die Kreissportbünde sowie die Stadt- und Gemeindesportverbände gebeten, mit der Forderung nach einer transparenten Ausweisung der Sportpauschale an die jeweilige Kommunen heranzutreten und in den jeweiligen kommunalen Gremien Einfluss auf die Vergabe der Sportpauschale zu nehmen. 2. Wie werden die Daten zur Erstellung der wissenschaftlichen Studie in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 erhoben? Im Nachgang zu der in 2016 durchgeführten Untersuchung der Forschungsstelle „Kommunale Sportentwicklungsplanung“ der Bergischen Universität Wuppertal zum Einsatz und zur Verwendung der Sportpauschale in den Kommunen war beabsichtigt, die Auswirkungen der Neuregelungen zur gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Gemeindefinanzierungsgesetz im Hinblick auf die Sportpauschale in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 durch eine wissenschaftliche Studie begleiten zu lassen. Mit der Einführung des Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ beabsichtige ich nunmehr die Daten für die Jahre 2018 und 2019 im Rahmen der Umsetzung des oben genannten Programms zu erheben. Vor diesem Hintergrund kann von einer wissenschaftlichen Studie zur alleinigen Feststellung der Auswirkungen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit für die Sportpauschale abgesehen werden. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich der Inanspruchnahme der neuen Möglichkeit der Deckungsfähigkeit zwischen Schul-/Bildungspauschale, Sportpauschale und den Investitionspauschalen? Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Landesregierung noch keine Erkenntnisse zur Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit für die Sportpauschale vor. 4. Wie viele der durch die Sonderpauschalen und die Investitionspauschalen zur Verfügung stehenden Finanzmittel wurden für den Sportbereich verwandt? (Bitte nach Kommunen aufschlüsseln.) Hierzu liegen der Landesregierung derzeit noch keine Erkenntnisse vor.