LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4862 18.01.2019 Datum des Originals: 18.01.2019/Ausgegeben: 23.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1850 vom 18. Dezember 2018 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/4638 Planungsstand Straßenbaumaßnahmen im Hochsauerlandkreis Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Straßenausbau ist ein sowohl verkehrs- und wirtschaftspolitisch wichtiges wie auch häufig emotionales Thema. Daher werden entsprechende Meldungen über den aktuellen Sachstand bei den zahlreichen Maßnahmen mit großem Interesse verfolgt. Wie nun einer gemeinsamen Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten und Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Landtagsfraktion, Matthias Kerkhoff, und Prof. Dr. Patrick Sensburg (MdB) zu entnehmen ist, sollen mehrere Straßenbaumaßnahmen im Hochsauerlandkreis vorangetrieben werden. Konkret werden dabei der A 46-Lückenschluss zwischen Hemer und Neheim, der Neubau der B 7n Richtung Brilon, der Anschluss der L 776 an das neue Autobahnteilstück bis Nuttlar und die Verlegung der L 519 Sundern-Stemel benannt (http://brilon-totallokal.de/2018/12/15/sensburg-und-kerkhoff-positive-signale-fuerden -strassenbau-im-hochsauerland/). Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1850 mit Schreiben vom 18. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Vorgängerregierung hat 2011 für zahlreiche Vorhaben des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen und des Landesstraßenbedarfsplans einen Planungsstopp erlassen und es versäumt, die Bau- und Planungskapazitäten des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein- Westfalen ausreichend auszubauen. Die Landesregierung holt dies kontinuierlich nach. Zunächst werden die Kapazitäten für die Planung und den Bau von Autobahnen und Bundestraßen eingesetzt (vgl. Masterplan zur Planung der Vorhaben des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen mit zugehörigem Arbeitsprogramm, Vorlage 17/428). Weitere LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4862 2 freiwerdende Kapazitäten werden sukzessiv genutzt, auch wieder mehr Landesstraßenvorhaben zu planen. Dies ist im Landestraßenplanungsprogramm (Vorlage 17/1385) dargelegt. Hier ist vorgesehen, die Vorhaben in 3 Schritten anzugehen. In Schritt 1 werden alle Projekte aufgeführt, die aktuell beplant werden. In Schritt 2 sind Maßnahmen enthalten, die planerisch möglichst noch in dieser Legislaturperiode begonnen werden sollen, sofern die Kapazitäten zur Verfügung stehen. Vorhaben des Schrittes 3 werden bei der nächsten Bedarfsplanfortschreibung überprüft. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand im Hinblick auf den Lückenschluss der A 46 zwischen Hemer und Neheim? (Bitte Planungsstand inkl. geplanter Fertigstellung anführen.) Der Lückenschluss ist im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen ausgewiesen und im Arbeitsprogramm zum Masterplan zur Umsetzung des Bedarfsplanes enthalten. Er besteht aus drei Teilabschnitten, der A 46 zwischen Hemer und Menden und den beiden als Ersatz für die bisherige A 46 neu aufgenommenen Abschnitte der B 7 Menden - Wimbern und Wimbern - Arnsberg. Nach einer Vorphase bis Ende 2018 zur Festlegung von Form und Umfang der frühen Bürgerbeteiligung, einem sogenannten Beteiligungsscoping, wird das Projekt mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit nun in 2019 weiterbetrieben. Der Abschnitt zwischen Hemer und Menden (A 46) ist planerisch weiter fortgeschritten und befindet sich in der Entwurfsphase. Für die Bundesstraßenabschnitte wird mit der Umweltverträglichkeitsstudie begonnen. Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann keine Angabe zu einer Fertigstellung der Maßnahme gemacht werden. 2. Wie ist der aktuelle Sachstand im Hinblick auf den Neubau der B 7n in Richtung Brilon? (Bitte Planungsstand inkl. geplanter Fertigstellung anführen.) Die Maßnahme ist im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen ausgewiesen und im Arbeitsprogramm zum Masterplan zur Umsetzung des Bedarfsplanes enthalten. Sie befindet sich in der Phase der Vorplanung. Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist erstellt und der dritte Arbeitskreistermin zur UVS hat im Dezember stattgefunden. Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann keine Angabe zur Fertigstellung der Maßnahme gemacht werden. 3. Wie ist der aktuelle Sachstand im Hinblick auf den Neubau der B 480n zwischen Brilon und Bad Wünnenberg? (Bitte Planungsstand inkl. geplanter Fertigstellung anführen.) Dieser Streckenzug umfasst zwei Projekte, zum einen den Abschnitt der B 480 Ortsumgehung (OU) Brilon/Alme, der im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf“, d.h. ohne Planungsauftrag eingestuft ist. Es verbleibt der Abschnitt zwischen der v.g. OU Brilon /Alme und der im Bau befindlichen OU Bad Wünnenberg. Dieser Abschnitt ist nicht im Bedarfsplan ausgewiesen, da hier kein Neu- sondern ein Ausbau vorgesehen ist. Dieser wird erst später planerisch angegangen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4862 3 4. Wie ist der aktuelle Sachstand im Hinblick auf den Anschluss der L 776 an das neue Autobahnteilstück bis Nuttlar? (Bitte Planungsstand inkl. geplanter Fertigstellung anführen.) Für dieses Vorhaben ist 2013 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden. 2016 ist die Planung unter der alten Landesregierung ruhend gestellt worden. Diese Maßnahme ist im Landesstraßenplanungsprogramm der Landesregierung aus November 2018 in Schritt 2 enthalten. In Schritt 2 werden die Maßnahmen aufgeführt, die in dieser Wahlperiode planerisch angegangen werden sollen, sobald freie Kapazitäten vorhanden sind (s. Vorbemerkung). 5. Wie ist der aktuelle Sachstand im Hinblick auf die Verlegung der L 519 Sundern- Stemel? (Bitte Planungsstand inkl. geplanter Fertigstellung anführen.) Diese Maßnahme ist von der Vorgängerregierung 2011 gestoppt worden. Sie ist aktuell im Landesstraßenplanungsprogramm aus November 2018 in Schritt 2 enthalten. In Schritt 2 werden die Maßnahmen aufgeführt, die planerisch angegangen werden sollen, sobald freie Kapazitäten vorhanden sind. Das Projekt wird nach Vorhandensein freier Kapazitäten mit der Aktualisierung der umweltfachlichen Gutachten und der Verkehrsuntersuchung erneut begonnen. Vor dem Hintergrund des frühen Planungsstadiums kann noch kein Fertigstellungstermin genannt werden (s. Vorbemerkung).