LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4879 18.01.2019 Datum des Originals: 18.01.2019/Ausgegeben: 23.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1859 vom 19. Dezember 2018 der Abgeordneten Ina Spanier-Oppermann SPD Drucksache 17/4650 Einsatz von Landesmitteln für die digitale Infrastruktur an Schulen im Kreis Viersen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Verwaltungsrat der NRW.BANK hat auf Vorschlag der rot-grünen Landesregierung das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur beschlossen. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von zwei Milliarden Euro. Bei dem Programm handelt es sich um eine Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden grundsätzlich Investitionen inklusive Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf kommunalen Schulgeländen (mit den dazugehörigen Sportanlagen). Gefördert werden aber auch Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung von Schulen. In den nordrhein-westfälischen Kommunen werden die Landesmittel allerdings unterschiedlich abgerufen und eingesetzt. Im Rahmen der Auftaktkonferenz „Digitaloffensive Schule NRW“ sprach Schulministerin Yvonne Gebauer davon, dass man für die Digitalisierung hervorragend ausgestattete Schulen brauche. Zudem betonte sie, dass die bei den Bezirksregierungen in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Digitalministerium eingerichteten Geschäftsstellen GigabitNRW prioritär auch die Beratung der Schulträger zur digitalen Ausstattung und Modernisierung der Schulen initiieren würden. Das betreffe zum Beispiel auch die Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln. Bis die angekündigten Bundesmittel aus dem Digitalpakt Deutschland für die Digitalisierung in den Schulen auf den Weg gebracht werden und auch ankommen, wird noch etwas Zeit vergehen. Daher stehen zunächst nur die erwähnten Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 und dem Landeshaushalt zur Verfügung. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1859 mit Schreiben vom 18. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4879 2 Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit einem breiten Spektrum von finanziellen Mitteln, um die Städte, Gemeinden und Kreise bei der kommunalen Aufgabenerfüllung und den Investitionsmaßnahmen im Schulbereich, insbesondere beim Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Schulen, zu unterstützen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten jährlich eine Schulpauschale / Bildungspauschale. Diese wurde mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 um 50 Mio. Euro auf 659 Mio. Euro erhöht und wird in den folgenden Jahren dynamisiert. Die kreisangehörigen Kommunen und der Kreis Viersen erhalten im Jahr 2019 rund 9,8 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln können insbesondere auch Digitalisierungsmaßnahmen in Schulgebäuden finanziert werden. Sie können außerdem für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, die Modernisierung und für raumbildende Ausbauten von Schulgebäuden und kommunalen Kindertageseinrichtungen sowie im schulischen Bereich für die Einrichtung und Ausstattung eingesetzt werden. Über die Verwendung dieser Mittel entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung, ein Antrag an das Land ist nicht erforderlich. Über die Art und die Form der tatsächlichen Verwendung der Schulpauschale/ Bildungspauschale in Schulen oder kommunalen Kindertageseinrichtungen im Kreis Viersen liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Darüber hinaus stellt das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der NRW.Bank den Kommunen in den Jahren 2017 bis 2020 zusätzlich 2 Mrd. Euro aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zur Verfügung. Hiervon entfallen auf die kreisangehörigen Kommunen und den Kreis Viersen ca. 26 Mio. Euro. In den Jahren 2017 und 2018 stehen für den Kreis Viersen die ersten beiden Tranchen aus diesem Programm zur Verfügung, also jeweils ca. 6,5 Mio. Euro. Es können aus diesen Mitteln Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen finanziert werden. Wichtiges Ziel ist außerdem die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie die Ausstattung der Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Bei der Ausgestaltung des Programms war die möglichst unkomplizierte Abwicklung für die Kommunen ein wichtiges Ziel. Auch bei diesem Programm entscheiden die Kommunen über den Mitteleinsatz. Das Land Nordrhein-Westfalen gibt die Bundesmittel zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen in Höhe von 1,12 Mrd. Euro seit dem Jahr 2017 in einem möglichst schnellen und unbürokratischen Verfahren an die nordrhein-westfälischen Kommunen weiter. Dabei werden alle Verfahrensvereinfachungen vom Land weitergegeben, die der Bund zulässt. Von diesen Mitteln erhalten die kreisangehörigen Kommunen und der Kreis Viersen ein Förderbudget von 14 Mio. Euro. Über den Abruf dieser Bundesmittel informiert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen regelmäßig auf seiner Homepage. Allein aus den drei vorgenannten schulbezogenen Programmen stehen von 2017 bis 2020 für den Kreis Viersen und die kreisangehörigen Kommunen voraussichtlich insgesamt rund 78 Mio. Euro zur Verfügung. Neben den genannten Fördermitteln stehen nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 12. September 2018 Landesmittel für die Glasfaseranbindung der Schulen bereit. Förderfähig ist primär die leitungsgebundene Anbindung von Schulgebäuden, um eine dauerhafte Breitbandversorgung von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde am Schulgebäude zu gewährleisten. Bei Schulen, deren Anbindung an LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4879 3 ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz nach dieser Richtlinie gefördert wird, ist das monatliche Entgelt für den Festnetzinternetanschluss für die Dauer von drei Jahren förderfähig. Darüber hinaus leistet das Land Beratung und Kofinanzierung für das Breitbandprogramm des Bundes. Seit November 2018 wird dem Glasfaseranschluss von Schulgebäuden mit einem Sonderaufruf besondere Beachtung geschenkt. Aufwendungen für eigenes kommunales Personal sind in keinem der genannten Programme förderfähig. Allerdings lassen sich Aufwendungen für externes Personal, z.B. für die Bauplanung aus den Programmen, finanzieren. Darüber hinaus ist die Landesregierung im Gespräch mit der Bundesregierung und anderen Landesregierungen, um den Digitalpakt Schule mit rund einer Milliarde Euro für die nordrheinwestfälischen Schulen möglichst zeitnah umzusetzen. Von diesen Mitteln werden absehbar auch die Schülerinnen und Schüler im Kreis Viersen durch die Verbesserung der digitalen Infrastruktur profitieren. 1. In welchem Umfang sind Landesmittel für die digitale Infrastruktur an Schulen für den Kreis Viersen bisher beantragt worden (bitte detailliert nach Schulform, Städten und Gemeinden des Kreises und den jeweiligen Förder- und Haushaltstöpfen darstellen)? 2. In welchem Umfang sind Landesmittel für die digitale Infrastruktur an Schulen für den Kreis Viersen bisher gewährt worden (bitte detailliert nach Schulform, Städten und Gemeinden des Kreises und den jeweiligen Förder- und Haushaltstöpfen darstellen)? 3. Durch welche Maßnahmen wurde im Kreis Viersen der Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen aus Landesmitteln gefördert? (Bitte einzeln nach Jahr, Projektart, Technologie, Förderhöhe, Umsetzungsstand und nach Städten und Gemeinden des Kreises auflisten.) 4. Welche Mittel plant die Landesregierung für den Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Schulen im Kreis Viersen in Zukunft einzusetzen? 5. In welchem Umfang plant die Landesregierung den Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Schulen im Kreis Viersen personell zu unterstützen, z.B. in Form von Wartungsarbeiten? Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet: Die Mittelabrufe des Kreises Viersen und der kreisangehörigen Kommunen aus dem Programm Gute Schule 2020 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Es ist ebenfalls ausgewiesen, wie hoch nach den Angaben der Kommunen gegenüber der NRW.Bank der Anteil von Digitalisierungsmaßnahmen an den geförderten Maßnahmen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4879 4 Bezeichnung der Kommune Gute Schule 2020 Kontingente 2017-2020 Gute Schule 2020 Kontingente 2017 und 2018 Gute Schule 2020 Abruf aus den Kontingenten 2017 und 2018 - bis zum 31.12.2018 Darunter für Digitalisierungs -maßnahmen Viersen Kreisverwaltung 7.293.668 3.646.834 3.646.834 - Brüggen 985.476 492.738 492.738 109.000 Grefrath 616.116 308.058 154.029 32.000 Kempen, Stadt 1.643.432 821.716 821.716 113.394 Nettetal, Stadt 2.999.404 1.499.702 1.499.702 244.715 Niederkrüchten 658.548 329.274 164.637 - Schwalmtal 1.735.372 867.686 867.686 - Tönisvorst, Stadt 1.372.320 686.160 686.160 177.500 Viersen, Stadt 6.645.844 3.322.922 3.050.000 200.000 Willich, Stadt 2.031.976 1.015.988 1.015.988 - Summe 25.982.156 12.991.078 12.399.490 876.609 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.