LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4882 21.01.2019 Datum des Originals: 21.01.2019/Ausgegeben: 24.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1866 vom 20. Dezember 2018 der Abgeordneten Wibke Brems und Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4663 Wie hoch ist das Altholzaufkommen in Nordrhein-Westfalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Als Altholz wird jenes Holz bezeichnet, das einem Verwendungszweck zugeführt wurde und als Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) zur Altholzentsorgung bereitsteht. Altholz wird entsprechend einer Kaskadennutzung als Sekundärbaustoff für die Produktion von z.B. Spanplatten stofflich verwertet bevor es für eine energetische bzw. thermische Verwertung in Altholzkraftwerken und Müllverbrennungsanlagen eingesetzt wird. Aufgrund der unterschiedlichen Herkunft von Altholz, ist die Belastung dessen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Um die verschiedenen Fremdstoffe und den Grad der Belastung einzustufen, werden beim Holz gemäß § 2 Nr. 4 Altholzverordnung vier Altholzkategorien unterschieden: Naturbelassenes, lediglich mechanisch bearbeitetes Holz (A I), behandeltes Holz ohne Holzschutzmittel (A II), mit halogenorganischen Verbindungen behandeltes Holz (A III) und mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz (A IV) – wie beispielsweise Bahnschwellen. Mit PCB belastetes Holz wird hingegen in einer dafür vorgesehenen Sonderabfalldeponie entsorgt. Die energetische Nutzung des Altholzes als Biomasse, kann einen Beitrag zum Zwecke einer klimafreundlichen Stromerzeugung und Versorgung mit Fernwärme leisten. Die Ministerin für Umwelt. Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1866 mit Schreiben vom 21. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4882 2 1. Wieviel Altholz fällt jährlich in NRW an? (Bitte die Mengen differenziert hinsichtlich der Altholzkategorien und nach Herkunft aus anderen Bundesländern und Ländern aufschlüsseln.) Über die in Nordrhein-Westfalen anfallende Gesamtmenge an Altholz liegen keine statistischen Daten vor, da nur Althölzer mit gefährlichen Bestandteilen (gefährliche Abfälle) den Nachweispflichten und Dokumentationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes unterliegen. Zudem werden die Altholzmengen nicht nach den Altholzkategorien A I bis A IV, sondern nach den Bezeichnungen der Abfallverzeichnisverordnung erfasst. Neben den nachweispflichtigen Althölzern mit gefährlichen Inhaltsstoffen (Altholz der Kategorie A IV) liegen Informationen zu den im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung getrennt erfassten Altholzmengen (hauptsächlich Sperrmüll), den gemäß Verpackungsverordnung getrennt erfassten Transport- und Umverpackungen sowie den gemäß Abfallverbringungsverordnung notfizierungspflichtigen Altholzmengen vor (Im- und Exporte). Nach der Abfallbilanz Nordrhein-Westfalen für Siedlungsabfälle haben die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger im Jahr 2016 rund 220.000 t Altholz getrennt erfasst. Hinzu kommen ca. 94.000 Tonnen Holzverpackungen, die 2016 im Rahmen der Verpackungsverordnung gesammelt wurden (Quelle: IT.NRW). Weiterhin wurden rund 415.000 Tonnen Altholz als gefährlicher nachweispflichtiger Abfall entsorgt, wovon ca. 43.000 Tonnen aus anderen Staaten sowie 27.000 Tonnen aus anderen Bundesländern stammten. Die Importmenge an Althölzern ohne gefährliche Bestandteile aus anderen Staaten belief sich 2016 auf ca. 145.000 Tonnen. Die Exportmenge an Althölzern ohne gefährliche Bestandteile aus NRW belief sich 2016 auf ca. 22.000 Tonnen1. 2. Wieviel Altholz wird in NRW jährlich verbrannt? (Bitte die Mengen differenziert hinsichtlich der Altholzkategorien tabellarisch darstellen.) Eine Angabe gemäß Altholzkategorien ist nicht möglich. In Anlagen, in denen Abfall verbrannt wird und die somit der 17. BImSchV unterliegen, wurden im Jahr 2016 insgesamt rund 937.000 Tonnen Altholz energetisch verwertet (siehe Tabelle 1). 1 Quelle: MULNV „Daten und Informationen zur Bewirtschaftung von gefährlichen Abfällen 2015/2016“ und „Daten zu Abfallimporten und Abfallexporten nach und aus Nordrhein-Westfalen 2015/2016“. Folgende Abfallschlüsselnummern wurden berücksichtigt: 03 01 04* (Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten) 19 12 06* (Holz, das gefährliche Stoffe enthält) 19 12 07 (Holz, mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06* fällt) 20 01 37* (Holz, das gefährliche Stoffe enthält). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4882 3 Tabelle 1: Altholzmengen 2016 (inkl. Sperrmüll), die in Anlagen eingesetzt wurden, die der 17. BImSchV unterliegen (Mono- und Mitverbrennung); Quelle: LANUV Abfallschlüssel Abfallbezeichnung 2016 (t) 03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen die unter 03 01 04 fallen 115.000 15 01 03 Verpackungen aus Holz 45.000 15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 10.000 17 02 01 Holz 108.000 17 02 04* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 26.000 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 1.000 19 12 06* Holz, das gefährliche Stoffe enthält 368.000 20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt 15.000 20 03 07 Sperrmüll 249.000 Summe 937.000 3. In welchen Kraftwerken bzw. Müllverbrennungsanlagen wird in NRW Altholz verbrannt? (Bitte die jeweils genutzten Altholzkategorien, das Inbetriebnahmejahr und den Wirkungsgrad der Anlagen sowie die beantragten und tatsächlichen Emissionswerte der Standorte benennen.) Nach Angaben der Bezirksregierungen wird in 26 Anlagen in NRW Altholz verbrannt. Eine Übersicht über die Anlagen, die genehmigten Altholzkategorien, das Inbetriebnahmejahr sowie den Wirkungsgrad und die jeweils geltenden Emissionsgrenzwerte der Anlagen sind in der Anlage 1 dargestellt. 4. Welche Kraftwerke bzw. Müllverbrennungsanlagen sind an ein Fernwärmenetz angeschlossen? (Bitte das jeweilige Fernwärmenetz, die Leistung (thermisch) sowie die jährlich ausgekoppelte Wärmemenge benennen.) Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite eine Kraftwerksliste mit Kraftwerken, die über eine elektrische Nettonennleistung von mindestens 10 MW verfügen (Stand:19.11.2018), veröffentlicht2. Kraftwerke, die in ein Fernwärmenetz einspeisen, können der Kraftwerksliste entnommen werden. Dementsprechend enthält Anlage 2 eine Liste der laut Bundesnetzagentur in Nordrhein-Westfalen betriebenen Kraftwerke, die Biomasse als 2 Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/V ersorgungssicherheit/Erzeugungskapazitaeten/Kraftwerksliste/kraftwerksliste-node.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4882 4 Energieträger einsetzen und die jeweils über eine Wärmeauskoppelung verfügen. Die aufgeführten Anlagen zum Einsatz von Biomasse verfeuern im Wesentlichen Altholz. Laut einer Veröffentlichung des Umweltbundesamtes3 verfügen alle 16 Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle in Nordrhein-Westfalen über eine Energieabgabe durch Kraft-Wärme- Kopplung. 5. Welche weiteren Möglichkeiten der Altholzverwertung bzw. -entsorgung werden in NRW, neben der energetischen Verwertung, genutzt? Unter Beachtung der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist eine hochwertige Verwertung anzustreben. Eine stoffliche Verwertung ist demnach zu bevorzugen, solange diese schadlos für Mensch und Umwelt ist. Laut Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. werden bundesweit 20 % des Altholzes einer stofflichen Verwertung zugeführt. Das relevanteste stoffliche Verwertungsverfahren in Nordrhein-Westfalen ist die Aufbereitung von Altholz zu Holzhackschnitzeln und Holzspänen für die Herstellung von Holzwerkstoffen (bspw. Holzspanplatten). Andere stoffliche Vewertungswege nach Anhang I der Altholzverordnung (Synthesegas- und Kohleherstellung) sind in Nordrhein-Westfalen mengenmäßig vernachlässigbar. Genaue Zahlen zu den stofflichen Verwertungswegen von Altholzmengen in Nordrhein-Westfalen liegen aufgrund der eingeschränkten Dokumentationspflicht nicht vor. 3 Energieerzeugung aus Abfällen, UBA Texte 51/2018, Stand und Potenziale in Deutschland bis 2030, Gutachten von der neovis GmbH + Co. KG und dem Ingenieurbüro Qonversion im Auftrag des UBA