LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4889 21.01.2019 Datum des Originals: 21.01.2019/Ausgegeben: 24.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1869 vom 21. Dezember 2018 der Abgeordneten Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4666 Rechtsextreme „Schattenarmee“ auch in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mitte November veröffentlichten die TAZ und der Focus die Ergebnisse der unabhängig voneinander geführten Recherchen um ein mutmaßliches rechtsextremes Netzwerk innerhalb der Bundeswehr, in das auch der ehemalige Oberleutnant Franco A. eingebunden war.1 Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und steht im Verdacht unter diesem Alias schwere Gewalttaten geplant zu haben. Den Recherchen von TAZ und Focus zufolge soll es ein rechtsextremes Netzwerk von Soldaten im Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr geben, die sich auf einen vermeintlich bevorstehenden „Tag X“ vorbereiteten. Dieses Netzwerk soll auch in Behörden und Verfassungsschutzämter hineinreichen. In ihrem Zentrum stehe der Verein Uniter e.V. mit Sitz in Dormagen. Medienberichten zufolge soll am 12. Dezember 2018 in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages berichtet worden sein, dass im Zuge der bisherigen Ermittlungen des Generalbundesanwalts eine Liste mit möglichen politischen Gegnern gefunden worden sei.2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1869 mit Schreiben vom 21. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1 https://www.focus.de/politik/deutschland/politik-die-verschwoerung_id_9879853.html https://www.taz.de/Rechtes-Netzwerk-in-der-Bundeswehr/!5548926/ 2 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-gibt-es-eine-schattenarmee-mysterioesenamensliste -entdeckt-a-1243423.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4889 2 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über etwaige Aktivitäten bzw. Planungen dieses mutmaßlichen rechtsextremen Netzwerks in Nordrhein- Westfalen? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Sicherheitsbehörden gehen allen Hinweisen zu Aktivitäten oder Planungen von extremistischen Netzwerken konsequent nach. 2. Sind die Ermittlungsbehörden in Nordrhein-Westfalen an den Ermittlungen des Generalbundesanwalts beteiligt? Die nordrhein-westfälische Polizei ist nicht an möglichen Ermittlungen des Generalbundesanwaltes im Zusammenhang mit einer rechtsextremen „Schattenarmee“ beteiligt. Ebenso liegen keine Erkenntnisse dafür vor, dass nordrhein-westfälische Staatsanwaltschaften an den vorgenannten Ermittlungen beteiligt sind. 3. Wurde über dieses mutmaßliche rechtsextreme Untergrundnetzwerk in der Bundeswehr im Rahmen der Innenministerkonferenz beraten? Nein, das Thema war nicht Gegenstand der Tagesordnung der 209. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 28. bis 30.11.2018 in Magdeburg. 4. Stehen Beamtinnen und Beamte aus Nordrhein-Westfalen im Verdacht, zu diesem mutmaßlichen rechtsextremen Netzwerk in Kontakt zu stehen bzw. dort Mitglied zu sein? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 5. Stehen auch Personen oder Organisationen aus Nordrhein-Westfalen auf der Liste mit möglichen politischen Gegnern, über die im Innenausschuss des Bundestages berichtet wurde? Soweit es sich um die im Verfahren gegen Franco A., Maximilian T. und Mathias F. festgestellten Namen handeln sollte, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse dazu vor, dass auch Personen oder Organisationen aus Nordrhein-Westfalen auf dieser Liste aufgeführt waren.