LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/489 01.09.2017 Datum des Originals: 31.08.2017/Ausgegeben: 06.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 161 vom 1. August 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/282 „Bäumchen Wechsel Dich“ auf Kosten der Steuerzahler – Wie passen die Staatskanzlei in das Landeshaus und das Verkehrsministerium in das Stadttor? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Als Folge der Regierungsbildung beabsichtigt die Landesregierung mehrere Landesministerien zu verlegen. Unter anderem soll die Staatskanzlei in das Landeshaus und das Verkehrsministerium in das Stadttor verlegt werden. Beide Gebäude haben jedoch eine sehr verschiedene Struktur, so dass von einem bloßen Umzug keine Rede sein kann. Insofern ist es von Interesse zu erfahren, wie bei sachlicher Betrachtung zentrale Fragen zur Bewältigung dieses überflüssigen Prestigeprojektes des Ministerpräsidenten im Interesse des Erhalts von Regierungsfähigkeit und der Beachtung von Mitarbeiterinteressen gelöst werden sollen. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 161 mit Schreiben vom 31. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und dem Verkehrsminister beantwortet. 1. Müssen in den angemieteten Räumen des Stadttors Veränderungen der Raumstruktur vorgenommen werden, etwa die Zusammenlegung von kleinen Büros zu Besprechungsräumen usw. (bitte detailliert nach Anzahl und m2)? 2. Müssen in den angemieteten Räumen des Stadttors Veränderungen der Raumstruktur vorgenommen werden, etwa die Teilung von größeren Räumen in kleine Büros (bitte detailliert nach Anzahl und m2)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/489 2 3. Müssen in den Räumen des Landeshauses Veränderungen der Raumstruktur vorgenommen werden, etwa die Zusammenlegung von kleinen Büros zu Besprechungsräumen usw. (bitte detailliert nach Anzahl und m2)? 4. Müssen in den Räumen des Landeshauses Veränderungen der Raumstruktur vorgenommen werden, etwa die Teilung von größeren Räumen in kleine Büros (bitte detailliert nach Anzahl und m2)? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Der Umzug erfolgt in die bestehenden Räumlichkeiten ohne Umbaumaßnahmen. 5. Wie gestalten sich im Vergleich der beiden Regierungsstandorte Stadttor und Landeshaus die Kapazitäten von weiteren Räumlichkeiten z.B. Kellerräumen für Lager , Aktendokumentation usw.? Im Stadttor und im Landeshaus sind ausreichend weitere Räumlichkeiten vorhanden (vgl. Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 138 LT-Drs. 17/418).