LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4890 22.01.2019 Datum des Originals: 18.01.2019/Ausgegeben: 25.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1864 vom 19. Dezember 2018 der Abgeordneten Arndt Klocke und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4655 Unterstützung des Landes bei Schadensersatzklagen der Kommunen gegen die Automobilhersteller Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Zeitungsberichten plant die Landesregierung Schadensersatzklagen gegen die Automobilhersteller von Euro-5-Dieselfahrzeugen. Doch nicht nur der Fuhrpark des Landes ist vom Dieselskandal und dem damit einhergehenden Wertverlust von Dieselfahrzeugen betroffen, auch die Kommunen haben manipulierte Euro-5-Dieselfahrzeuge in großer Stückzahl für ihren Bedarf angeschafft. Auch diese Fahrzeuge haben enorm an Wert verloren, damit einher geht ein entsprechender Vermögensverlust der Kommunen. Entsprechend gibt es auch bei den Kommunen Überlegungen, gegen den Betrug der Automobilhersteller zu klagen und Schadensersatz zu fordern. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1864 mit Schreiben vom 18. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Minister der Justiz, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. Welche Kommunen in NRW klagen gegen Automobilhersteller auf Schadensersatz aufgrund manipulierter Euro-5-Dieselfahrzeuge? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche Kommunen Schadensersatzklagen gegen Automobilhersteller wegen manipulierter Euro-5- Dieselfahrzeuge erhoben haben. Eine belastbare Übersicht dazu kann innerhalb des Zeitraums, der für die Beantwortung Kleiner Anfragen vorgegeben ist, nicht erstellt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4890 2 2. Wie hoch schätzt die Landesregierung den finanziellen Schaden durch den Wertverlust der Fahrzeuge bei den Kommunen ein? Der Landesregierung ist nicht bekannt, wie sich die Fahrzeugflotten der Kommunen des Landes zusammensetzen und in welchem Umfang sich darunter Fahrzeuge befinden, die von den Abgasmanipulationen an Dieselmotoren betroffen sind. Eine Schätzung des finanziellen Schadens durch den Wertverlust dieser Fahrzeuge ist deshalb nicht möglich. 3. Die Landesregierung geht offenbar davon aus, dass die öffentliche Hand – anders als Privatpersonen – zu einer Schadensersatzklage verpflichtet ist, um sich nicht dem Verdacht der Untreue auszusetzen. Welche Unterstützung gewährt vor diesem Hintergrund das Land NRW den Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung möglicher Schadensersatzklagen gegen die Automobilhersteller? Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass die betroffenen Kommunen vor Ort sachgerecht beurteilen, ob es in ihrer individuellen Situation notwendig und sinnvoll ist, eventuelle Schadenersatzansprüche gegen Automobilhersteller im Klagewege zu verfolgen. 4. Falls endlich die Genehmigungen des Kraftfahrbundesamtes für die Hardwareumrüstsätze für Diesel-PKWs vorliegen, wie beabsichtigt die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen? 5. Mit welchen Maßnahmen unterstützt das Land die Kommunen beim Austausch der Fahrzeugflotte? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet: Das Land unterstützt Städte und Gemeinden bei der Umsetzung neuer Verkehrskonzepte und fördert mit dem Ziel emissionsarmer Innenstädte die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen und Ladesäulen. Zudem gewährt das Land nach § 13 Absatz 1 Nummer 6 ÖPNVG NRW eine 60 %-ige Förderung der Mehrkosten von Elektro- und wasserstoffbetriebenen Linienbussen gegenüber Dieselbussen und eine 90 %-ige Förderung notwendiger Ladeinfrastruktur und Werkstatteinrichtungen. Konkret im Hinblick auf die Unterstützung der Kommunen beim Austausch ihrer Fahrzeugflotten sind folgende Programme zu nennen: Förderprogramm "progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität": Förderung von Umsetzungsberatungen Elektromobilität mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Förderung der Anschaffung von batterieelektrischen Fahrzeugen mit bis zu 40 % und Brennstoffzellenfahrzeugen mit bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Förderung der zugehörigen elektrischen Ladeinfrastruktur (Normalladung) mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Förderprogramm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge": Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4890 3 Wettbewerb "Kommunaler Klimaschutz.NRW" mit dem Sonderförderbereich "Emissionsfreie Innenstadt": Förderung der Umsetzung von Konzepten zur Verringerung der Emissionen in Innenstädten Im Rahmen des 1. Kapitels des Kommunalinvestitionsfördergesetzes ist die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und die Schaffung der diesbezüglichen Infrastruktur förderfähig. Dies gilt auch für Ersatzbeschaffungen von Feuerwehr-, Rettungs- und sonstigen Verwaltungsfahrzeugen, die dem gesetzlichen Förderziel der Luftreinhaltung dienen und dies entsprechend nachgewiesen werden kann. Voraussetzung ist, dass ein Fahrzeug mit älterer Schadstoffklasse durch ein Fahrzeug ersetzt wird, das eine aktuelle EURO-Abgasnorm erfüllt. Einzelheiten können der FAQ-Liste zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (4.6 Luftreinhaltung; Seite 40 f) entnommen werden, die auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung veröffentlicht ist. Auch eine Förderung der Umrüstung von Euro-5 Fahrzeugen aus diesen Mitteln kommt in Betracht, sobald die entsprechenden Genehmigungen des Kraftfahrbundesamtes vorliegen.