LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4891 22.01.2019 Datum des Originals: 22.01.2019/Ausgegeben: 25.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1867 vom 20. Dezember 2018 der Abgeordneten Johannes Remmel und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4664 Arbeitet die Landesregierung daran, die Vereinbarungen mit den Niederlanden im Bereich Binnenschifffahrt zügig umzusetzen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 19.11.2018 haben das Königreich der Niederlande und das Land Nordrhein-Westfalen die „Gemeinsame Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich Mobilität und Verkehr“ unterzeichnet. Eine zentrale Rolle in dieser Vereinbarung nimmt die Nutzung des Rheins durch die Binnenschifffahrt ein. Die Vertragsparteien bekennen sich zu dem Ziel einer stärkeren Nutzung von Schienenverkehr und Binnenschifffahrt und einer Steigerung der Effizienz und Anwendung umweltfreundlicher Techniken bei allen Verkehrsträgern. Zudem betonen sie zu beabsichtigen, „eine umweltfreundliche und nachhaltige Ausstattung der Binnenschifffahrt zu unterstützen“. Im Anhang dieser Absichtserklärung erläutern die Vertragsparteien, auf welche gemeinsamen konkreten Aktivitäten sie sich bereits verständigt haben. So machen sie unter Punkt 5.A „Nachhaltigkeit in der Binnenschifffahrt – Netz umweltfreundlicher Energieversorgungspunkte“ deutlich, dass „im Kontext des Pariser Klimaabkommens (…) der Binnenschifffahrt eine klare Rolle bei der nachhaltigen Gestaltung der Mobilität (…), um dem Klimawandel entgegenzuwirken“, zukommt. Daher verpflichten sich beide Vertragsparteien, „eine gemeinsame Sondierung für ein Netz aus Lade- und Bunkerstationen für alternative Kraftstoffe zunächst entlang der Hauptschifffahrtsrouten auf dem Rhein zwischen Amsterdam, Rotterdam und den Binnenhäfen Nordrhein-Westfalens“ durchzuführen. Auf deren Grundlage wollen sich dann beide Seiten, „bei den zuständigen Behörden für die Realisierung eines solchen Netzes einsetzen“. Unter Punkt 5.B „Nachhaltigkeit in der Binnenschifffahrt – Anreize für emissionsarme Binnenschiffe“ haben beide Seiten vereinbart, sich über die Möglichkeiten auszutauschen, „Anreize für emissionsarme Binnenschiffe zu setzen“. Hierzu wollen beide Seiten Gespräche mit den handelnden Akteuren führen und darauf hinwirken, „dass die Teilnahmebereitschaft erhöht wird. Darüber hinaus prüfen sie Möglichkeiten zur Etablierung ähnlicher Projekte!“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4891 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1867 mit Schreiben vom 22. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Auf welchen Zeitplan haben sich die Vertragsparteien der „Gemeinsamen Absichtserklärung für die Zusammenarbeit im Bereich Mobilität und Verkehr“ zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen verständigt? Die „Gemeinsame Absichtserklärung mit den Niederlanden über die Zusammenarbeit im Bereich Mobilität und Verkehr“ wurde am 19. November 2018 unterzeichnet. Weil Nordrhein- Westfalen schon seit mehr als 10 Jahren eng und strukturiert mit den niederländischen Grenzprovinzen und dem niederländischen Verkehrsministerium zusammenarbeitet, wurde in der Erklärung festgelegt, dass die weitere Umsetzung innerhalb dieser bestehenden Strukturen koordiniert werden soll. Die Koordinierungsgruppe, in der auch das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft der Niederlande und Rijkswaterstaat vertreten sind, kommt zweimal im Jahr zusammen – das nächste Mal Ende März 2019. Hier werden auch die Zeithorizonte und die nächsten Schritte zu den einzelnen Aktivitäten abgestimmt. Der Fortschritt der Aktivitäten soll außerdem Bestandteil der Agenda der regelmäßig stattfindenden Regierungskonsultationen zwischen den Niederlanden und Nordrhein- Westfalen werden. 2. Welche Maßnahmen und Termine hat die Landesregierung zur Umsetzung der in der Absichtserklärung vereinbarten Maßnahmen geplant? Ein wichtiger nächster Schritt ist die geplante Unterzeichnung einer gemeinsamen Arbeitsagenda Mobilität und Verkehr mit den Provinzen Gelderland, Overijssel, Limburg, Nordbrabant und Südholland. Diese ist für Ende Februar 2019 geplant. Hier werden u.a. auch die Themen nachhaltige Binnenschifffahrt und Korridorentwicklung enthalten sein. Die Arbeitsagenda dient vor allem der Umsetzung gemeinsamer grenzüberschreitender Aktivitäten. Die jeweiligen Maßnahmen, Termine und Zuständigkeiten werden in einem fortzuschreibenden Arbeitsprogramm definiert. Zur Umsetzung der gemeinsamen Absichtserklärung wird es in Nordrhein-Westfalen zeitnah auch weitere Gespräche mit den handelnden Akteuren geben. Für den Bereich der Binnenschifffahrt sind dies vor allem die Häfen und die Verbände, die bereits bei der Erstellung konsultiert wurden. 3. Welche Gespräche hat die Landesregierung mit Behörden geführt, um Vorbereitungen für das geplante Netz aus Lade- und Bunkerstationen für alternative Kraftstoffe zunächst entlang der Hauptschifffahrtsrouten auf dem Rhein zwischen Amsterdam, Rotterdam und den Binnenhäfen Nordrhein- Westfalens zu treffen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4891 3 Die Landesregierung hat sich bei der Erarbeitung der Absichtserklärung mit den jeweils zuständigen und betroffenen Akteuren (Häfen, Behörden und Verbände) ausgetauscht und Anregungen bei der Erarbeitung der Absichtserklärung berücksichtigt. Nach der zunächst vorzunehmenden weiteren Konkretisierung der Aktivitäten durch die Vereinbarungspartner und die jeweils zuständigen oder zu beteiligenden Ressorts in Nordrhein-Westfalen (Verkehr, Wirtschaft und Umwelt) werden auch die handelnden Akteure jeweils gezielt in den weiteren Umsetzungsprozess eingebunden. 4. Welche Gespräche hat die Landesregierung mit „handelnden Akteuren“ geführt, um sich über die Möglichkeiten auszutauschen, Anreize für emissionsarme Binnenschiffe zu setzen? Zum Thema emissionsarme Binnenschiffe gab es einen Austausch der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mit dem Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen e. V. (VBW). Auf Arbeitsebene wurden Gespräche mit der Green Award Foundation geführt sowie in jüngster Zeit mit dem VBW und dem Verband für Schiffbau und Meerestechnik e. V. (VSM) über Möglichkeiten diskutiert, Anreize für emissionsarme Binnenschiffe zu schaffen. Auch Gespräche mit weiteren Akteuren sind geplant. Zudem hat sich die Landesregierung auch zu diesem Thema bei der Erarbeitung der Absichtserklärung mit den jeweils zuständigen und betroffenen Akteuren (Häfen, Behörden und Verbände) ausgetauscht und Anregungen bei der Erarbeitung der Absichtserklärung berücksichtigt. 5. Welche konkreten Ergebnisse hat die Landesregierung im Rahmen der Gemeinsamen Absichtserklärung bisher erreicht? Die Tatsache, dass mit dieser Erklärung das Ministerium für Verkehr zum ersten Mal auf nationaler Ebene eine Kooperationsvereinbarung mit den Niederlanden unterzeichnet hat, ist bereits ein wichtiges Ergebnis an sich. Eine Zwischenbilanz zur Absichtserklärung nach nur zwei Monaten kommt deutlich zu früh. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Kooperation mit den Niederlanden gerade im Bereich der Binnenschifffahrt nicht neu ist, sondern an den bisherigen Austausch und die erfolgreiche Zusammenarbeit in der Vergangenheit anknüpft. Zuletzt hat das Ministerium für Verkehr am 6. November 2018 zur Korridorentwicklung zwischen den Seehäfen und dem Hinterland in Nordrhein-Westfalen in Alsdorf eine gemeinsame Konferenz mit den Niederlanden und Flandern ausgerichtet.