LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4912 22.01.2019 Datum des Originals: 22.01.2019/Ausgegeben: 25.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1776 vom 29. November 2018 der Abgeordneten Sigrid Beer und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4377 Belästigungen durch Fluglärm klären Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bürgerinnen und Bürger haben seit ein paar Monaten in der Stadt Paderborn eine starke Zunahme an Fluglärm wahrgenommen, insbesondere im Gebiet in und rund um die Stadtteile Schloß Neuhaus und Sande. Die Belastung durch den Fluglärm soll über Stunden hinweg anhalten. Nicht nur tagsüber, auch in den Morgenstunden von 3-5 Uhr und spät abends haben Bürgerinnen und Bürger mehrfach in der Woche extrem starken Fluglärm wahrgenommen. Dies dürfte nicht auf den Flughafen Paderborn/Lippstadt zurückzuführen sein. Vermutet wird, dass es sich um Flugzeuge der Bundeswehr handelt, deren Flüge auch im Zusammenhang mit dem Truppenübungsplatz in der Senne stehen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1776 mit Schreiben vom 22. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Ministerium für Verkehr Nordrhein-Westfalen ist als oberste zivile Luftfahrtbehörde verantwortlich für die Planfeststellung, Genehmigung sowie die entsprechende Aufsicht über den Flugbetrieb auf den drei großen internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück. Die Planfeststellung, Genehmigung sowie die entsprechende Aufsicht über alle anderen Flugplätze wurde gemäß § 2 Nr. 1 LuftfahrtZustVO NRW i.V.m. § 31 Abs. 2 LuftVG an die Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf übergeben. Dabei ist die Bezirksregierung Münster für die Aufsicht über den Flughafen Paderborn/Lippstadt zuständig. Nach Rückmeldung der Bezirksregierung Münster hätten sich dort die Flugbewegungszahlen in 2018 zwar leicht erhöht, allerdings führt im Instrumentenflugverfahren weder eine An- noch eine Abflugroute über das Stadtgebiet von Paderborn. Es wird daher auch von der Bezirksregierung Münster davon ausgegangen, dass der Fluglärm vorliegend auf militärischen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4912 2 Flugbetrieb zurückzuführen sei. Militärische Luftfahrtangelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg). 1. Welche Auskünfte kann die Landesregierung in Bezug auf die beschriebenen Flüge und Lärmbelastungen geben? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Zunahme der Belastungen durch Fluglärm? 3. Haben in den vergangenen Monaten vermehrt Übungen der Luftwaffe stattgefunden? 4. In welchem Zusammenhang stehen sie mit dem Truppenübungsplatz Senne? 5. Welche Auswirkungen haben die Entscheidungen der britischen Armee, den Truppenübungsplatz Senne weiter zu nutzen und im Zuge der NATO-Übungen die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr auszubauen, zukünftig auf Lärmbelastungen für die Bevölkerung der Senne-Anrainerkommunen (Lärm durch Flugzeuge und Schießübungen)? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für militärischen Flugbetrieb ist das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) zuständig. Daher ist das BMVg an der Beantwortung der Kleinen Anfrage beteiligt worden. Nach Angaben des BMVg sei der militärische Flugbetrieb im Bereich oberhalb der Ortsteile Sande und Schloß Neuhaus für den Zeitraum 01.09. bis 30.11.2018 sowie zum Vergleich im gleichen Zeitraum in 2017 durch das LufABw überprüft worden. Eine Zunahme des militärischen Flugbetriebs in und unter der TRA 203 sei nicht feststellbar gewesen. Grundsätzlich sei das militärische Flugaufkommen als durchschnittlich zu bezeichnen. Zudem sei zu den angegebenen Zeiten kein Flugbetrieb im Bereich Truppenübungsplatz Sennelager ED-R112 nachgewiesen worden.