LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4913 22.01.2019 Datum des Originals: 22.01.2019/Ausgegeben: 25.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1853 vom 20. Dezember 2018 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4644 Wie arbeitet die Beauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Umsiedlungsfragen im Rheinischen Braunkohlenrevier? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Kürzlich ist der Bericht der Beauftragten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Umsiedlungsfragen im Rheinischen Braunkohlenrevier für den Berichtszeitraum 01.04.2017 bis 31.03.2018 veröffentlicht worden1. Ihre Aufgaben umfassen u.a. die Unterstützung einzelner Umsiedlerinnen und Umsiedler oder die Mitsprache bei wichtigen Entscheidungen, die die Umsiedlerinnen und Umsiedler betreffen. Nach diesem Bericht scheinen die Umsiedlungen in der Regel konfliktfrei abzulaufen. Anonymisierte Umfragen unter den Umsiedlerinnen und Umsiedlern, welche die Zufriedenheit der Menschen mit der Umsiedlung erfragen und dadurch diese Einschätzung bestätigen könnten, gibt es jedoch im Bericht nicht. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1853 mit Schreiben vom 22. Januar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Haushaltsmittel hat die Arbeit der Umsiedlungsbeauftragten in den Jahren 2015 bis 2019 in Anspruch genommen bzw. werden eingeplant? (Bitte Haushaltstitel, Höhe und Mittelabfluss für die einzelnen Jahre angeben.) Die Arbeit der Umsiedlungsbeauftragten wurde in den Jahren 2015 bis 2018 mit einer pauschalen monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.840 € vergütet. In der Aufwandsentschädigung sind Reisekosten und Kilometergeld für die Nutzung des privaten PKW enthalten. Einschließlich der Übernahme von Handy-Kosten von ca. 400 Euro pro Jahr ergeben sich folgenden Mittelabflüsse: 1 https://www.bezregkoeln .nrw.de/brk_internet/gremien/braunkohlenausschuss/sitzungen/sitzung_157/05.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4913 2 Jahr Haushaltstitel Betrag (Euro) 2015 537 70 22.480 2016 537 70 22.480 2017 537 70 22.480 2018 537 60 22.480 Für 2019 sind Zahlungen in gleicher Höhe aus dem Titel 537 71 vorgesehen. 2. Welche Vor-Ort-Termine hat die Umsiedlungsbeauftragte wahrgenommen? (Bitte Orte, Zeitpunkte und Art der Termine unter Angabe von Ort, Zeitpunkt und Art der Termine angeben.) Die jährlich von der Umsiedlungsbeauftragten wahrgenommenen Vor-Ort-Termine ergeben sich aus den veröffentlichten Tätigkeits- und Erfahrungsberichten, die jeweils den Zeitraum vom 01.04. - 31.03. des Folgejahres umfassen (https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung). Daraus ergeben sich für den Zeitraum vom 01.04.2014 - 31.03.2018 zusammenfassend 601 Vor-Ort-Termine der Umsiedlungsbeauftragten; im Einzelnen: Gesprächstermine mit / bei Umsiedlern 295 Sitzungen/Befahrungen/Klausurtagung des Braunkohlenausschusses und seiner Arbeitskreise 15 Gemeinsame Koordinierungsgruppe Umsiedlung 11 Bürgerversammlungen und Bürger- Informationsveranstaltungen, Workshops, Bürgerbeiratssitzungen, Arbeitskreise der Bürgerbeiräte, Arbeitskreise „Ortsbilderhalt“ 89 Braunkohlentag, Ratssitzung, Ausschüsse 10 Gespräche mit Staatskanzlei, Ministerien, Bezirksregierung Köln, RWE; Gespräche mit den Beratern in den Umsiedlungsorten 106 Gespräche mit Stadt, Gemeindeverwaltungen, Rechtsanwälten, Steuerberatern 29 Übergeordnete Termine, Termine zur allgemeinen Information, repräsentative Termine (Leitentscheidung, Entwidmungen/Grundsteinlegungen/1. Spatenstich, Einsegnungen/Einweihungen/Eröffnungen, Foren, Tscherperfrühstück, Barbara-Empfänge, Medien u.a.) 46 3. Warum werden die Umsiedlungen nicht durch anonymisierte Umfragen zur Zufriedenheit der Umsiedlerinnen und Umsiedler begleitet? 4. In welcher Weise wurde das Fehlen eines Bürgerbeirates in den Umsiedlungsorten Keyenberg, Kuckum, Ober-/Unterwestrich und Beverath durch die Beauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Umsiedlungsfragen im Rheinischen Braunkohlenrevier kompensiert? Die Fragen 3. und 4. werden zusammenfassend beantwortet. Das Land Nordrhein-Westfalen sowie auch die örtlich betroffenen Kommunen halten vielfältige Beratungsmöglichkeiten für Umsiedlerinnen und Umsiedler vor. Die Tätigkeit der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4913 3 Umsiedlungsbeauftragten, zu deren Aufgaben insbesondere die Beratung und Betreuung der Betroffenen im Rahmen laufender und künftiger Umsiedlungsmaßnahmen, die Unterstützung einzelner Umsiedlungsbetroffener bei außergewöhnlichen Konflikten oder persönlichen Härten sowie die Beratung und Unterrichtung der Landesregierung in Fragen der Sozialverträglichkeit gehören, bildet dabei einen Baustein. Im Hinblick auf die vielfältigen Beratungsmöglichkeiten für Umsiedlerinnen und Umsiedler sind anonymisierte Umfragen aus Sicht der Landesregierung nicht zielführend. Die Landesregierung bedauert, dass auf kommunaler Ebene in den o. g. Gemeinden keine Bürgerbeiräte gebildet werden konnten. Die Aufgaben von Bürgerbeiräten lassen sich jedoch nicht mit der Tätigkeit der Umsiedlungsbeauftragten vergleichen und sind dementsprechend nicht zu kompensieren. Der Arbeit der Umsiedlungsbeauftragten kommt jedoch insbesondere dort, wo auf lokaler Ebene keine Bürgerbeiräte existieren, eine besondere Bedeutung zu. 5. Auf welche persönlichen Erfahrungen und Gespräche stützt die Umsiedlungsbeauftragte die Aussage, dass kein Hinweis darauf vorliege, dass die definierten Grundlagen der Sozialverträglichkeit außer Acht gelassen werden? Die Umsiedlungsbeauftragte prüft fortwährend die Auswirkungen von Umsiedlungen daraufhin, ob sie den Kriterien der Sozialverträglichkeit entsprechen. Die persönlichen Erfahrungen der Umsiedlungsbeauftragten stützen sich insbesondere auf die oben genannten Gespräche, die die Umsiedlungsbeauftragte seit 2014 persönlich mit den Betroffenen geführt hat.