LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4921 23.01.2019 Datum des Originals: 23.01.2019/Ausgegeben: 28.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1840 vom 17. Dezember 2018 der Abgeordneten Frank Börner, Sarah Philipp, Ralf Jäger, Rainer Bischoff SPD Drucksache 17/4615 Ausbau A 59 – kommt die Tunnellösung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der anstehende sechsspurige Ausbau der A 59 ist die wohl bedeutsamste Infrastrukturmaßnahme für die Stadt Duisburg. Eine mögliche Tunnellösung im mittleren Abschnitt, das betrifft die Stadtteile Meiderich und Hamborn, und ein dazu parallel verlaufender Radschnellweg bieten die einmalige Chance für die Zukunft des Duisburger Nordens durch Stadtreparatur die städtebauliche Entwicklung positiv zu gestalten und neue Verbindungen und lebenswerte Räume zu schaffen. Straßen NRW hat die Vorplanungen mit verschiedenen Planungsvarianten der A 59 vom Autobahnkreuz Duisburg bis zur Anschlussstelle Marxloh bereits vorgestellt. Wir bevorzugen eindeutig die Tunnellösung mit parallel verlaufender Radschnellverbindung gegenüber einer Hochstraße. Die Führung oberirdischer Trassen durch Wohngebiete ist sowohl aus Umweltgesichtspunkten als auch aus städtebaulicher Sicht weder zeitgemäß noch akzeptabel. Die unterirdische Variante besteht aus einem ca. 1, 7 km langen Tunnel, der die Entstehung qualitativ hochwertiger und urbaner Lebensräume im Verlauf der A 59 ermöglichen würde. So könnte eine grüne Nord-Süd-Achse in Duisburg implementiert werden. Mit einem Radschnellweg auf dem Tunnel könnten die Ziele zur Förderung der Nahmobilität in herausragender Weise integriert und umgesetzt werden. Die A 59 ist für Duisburg nicht nur eine wichtige Anbindung an das Bundesfernstraßennetz sondern hat auch eine erhebliche innerstädtische Verbindungsfunktion zwischen Nord und Süd. Gleichwohl stellt die Trasse, insbesondere die Abschnitte in Hochlage, eine große Zäsur im Stadtgefüge dar. Durch einen Ausbau der A 59 in Tunnellage könnte in den Stadtteilen Meiderich und Hamborn eine umfassende Stadtreparatur erfolgen. Mit der Ausbildung neuer städtebaulicher Strukturen und Räume bekäme der Duisburger Norden ganz neue Entwicklungsimpulse und die Stadt Duisburg die einzigartige Möglichkeit, städtebauliche Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4921 2 Der Landesbetrieb Straßen NRW beurteilt die beiden möglichen Konzepte als gleichwertig. Unter Kosten-Nutzen-Aspekten gesehen, müsste man der Variante in Hochlage den Vorzug geben. Die Stadt Duisburg ist aber bereit, einen größeren baulichen Aufwand in Kauf zu nehmen und auch eigene städtische Mittel für die Tunnellösung bereit zu stellen zu Gunsten einer städtebaulichen nachhaltigen Verbesserung für Duisburg. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1840 mit Schreiben vom 23. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand der A 59 bzw. gibt es einen zeitlichen Fahrplan? Für den 6-streifigen Ausbau der A59 vom AK Duisburg bis zur AS Duisburg-Marxloh wurden vom Landesbetrieb Straßenbau in kontinuierlicher Abstimmung mit der Stadt Duisburg die Unterlagen zur Umweltverträglichkeits- und Variantenuntersuchung (Vorplanung) erstellt. Im Zuge der Untersuchungen wurden unterschiedliche Ausbauvarianten entwickelt und untersucht. Die Planungsstufe Vorplanung wird mit der Abstimmung der weiter zu verfolgenden Trassenvariante abgeschlossen. Diese Abstimmung ist schnellstmöglich erforderlich, um die anschließenden Planungsstufen Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung zeitgerecht anzugehen und einen Baubeginn 2023 zu gewährleisten. Dieser Termin ist einzuhalten, da die bestehende Berliner Brücke spätestens 2029 aus dem Verkehr genommen werden muss. Aufgrund der überraschenden neuen Vorschläge der Stadt musste die o.g. Abstimmung zunächst zurückgestellt werden. 2. Stimmt die Landesregierung den Überlegungen der Stadt Duisburg zu und unterstützt sie die Umsetzung der Tunnellösung? 3. Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, um eine zügige Umsetzung der Tunnellösung für Duisburg zu realisieren? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet. In der unter 1.) aufgeführten Vorplanung wurde selbstverständlich auch eine entsprechende Tunnelvariante untersucht. Bei der Hochlage werden 11 und bei der Tunnellage 25 Wohnhäuser abzureißen sein. Weiter ist bei Realisierung der Tunnellage mit einer Verlängerung der Bauzeit von 6 auf 12 Jahre zu rechnen und die Anschlussstellen Duisburg-Ruhrort und Duisburg-Meiderich müssten für 6 Jahre gesperrt werden, während sie bei Umsetzung der Hochlage jeweils nur kurzfristig zu sperren wären. Die Kosten lägen bei Umsetzung der Tunnellösung um ca. 500 Mio. € höher. Der Landesbetrieb wird eine erneute Abstimmung mit der Stadt, der Öffentlichkeit und den Vertretern von Wirtschaft und Industrie suchen. Vor diesem Hintergrund ist eine Finanzierung der Tunnelvariante allein aus Mitteln des Bundesverkehrsministeriums nicht zu erwarten. Eine Prüfung anderer Förderzugänge steht der Kommune offen.