LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4925 24.01.2019 Datum des Originals: 23.01.2019/Ausgegeben: 29.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1845 vom 18. Dezember 2018 der Abgeordneten Alexander Langguth, Frank Neppe und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/4627 Hambitioniert Baumhäuser und Hängebrücken räumen! Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Trotz der Ankündigung von „Ende Gelände“ am 6. Oktober 2018 neue Baumhäuser im Hambacher Forst zu bauen und der Berichterstattung der Westfalenpost am 8. Oktober 2018, dass es bereits zur erneuten Errichtung von Baumhäusern kam, fand erst am 31. Oktober 2018 eine Waldbegehung im Hambacher Forst mit Vertretern der fachlich betroffenen Ministerien einschließlich nachgeordneter Behörden statt. Seit der Räumung im September und Oktober 2018 sind neue Siedlungen sowohl im Westen als auch im Osten des Waldes entstanden.1 In den Dörfern sind die Baumhäuser durch Hängebrücken verbunden. Die Landesregierung teilt in ihrer Antwort vom 5. Dezember 2018 auf unsere Kleine Anfrage 1577 vom 12. Oktober 2018 mit, dass die zuständigen Bauaufsichtsbehörden unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse, welche bei der Ortsbesichtigung am 31. Oktober 2018 gewonnenen wurden, entsprechend § 61 Absatz 1 BauO NRW die erforderlichen Maßnahmen ergreifen werden. Die Frage nach regelmäßigen Kontrollen blieb unbeantwortet. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1845 mit Schreiben vom 23. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Zu welchen Zeitpunkten fanden nach dem 31. Oktober 2018 Waldbegehungen im Hambacher Forst mit Vertretern der fachlich betroffenen Ministerien einschließlich nachgeordneter Behörden statt? 1 https://hambacherforst.org/besetzung/waldbesetzung/ aufgerufen am 12.12.2018 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4925 2 2. Wie viele Baumhäuser, Hängebrücken und Zelte wurden im Hambacher Forst nach Kenntnis der Landesregierung nach dem 31. Oktober 2018 errichtet? 3. Wie viele Baumhäuser, Hängebrücken und Zelte wurden im Hambacher Forst nach Kenntnis der Landesregierung seit der Räumung Anfang Oktober insgesamt errichtet? 4. Wie viele dieser Baumhäuser verstoßen gegen die Landesbauordnung von NRW? Die Fragen 1 – 4 werden gemeinsam beantwortet: Am 31. Oktober 2018 hat eine Ortsbegehung des Hambacher Forstes durch Vertreter des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, des Ministeriums des Innern sowie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und u. a. der betroffenen oberen und unteren Bauaufsichtsbehörden stattgefunden, um eine Orientierung über die aktuelle Lage zu ermöglichen. Im Rahmen der Ortsbegehung bekamen die betroffenen Ressorts einen eigenen Eindruck der Lage, um in der Folge das weitere (sonder-) ordnungsbehördliche Vorgehen gemeinsam abstimmen zu können. Am 31. Oktober 2018 wurden insgesamt 35 Strukturen festgestellt, darunter 22 illegal errichtete Baumhäuser. Am 9. Januar 2019 fand im Hambacher Forst eine gemeinsame Ortsbesichtigung der unteren Naturschutz-, Forst-, Bauaufsichts- und allgemeinen Ordnungsbehörden unter Beteiligung des Polizeipräsidiums Aachen sowie von Vertretern des Eigentümers statt. Die Ortsbesichtigung diente der gemeinsamen Aufklärung im Hambacher Forst hinsichtlich der Feststellung der Anzahl von Baumhausstrukturen und anderen Konstruktionen. Nach den vorläufigen Aufklärungsergebnissen wurden insgesamt 49 Baumhäuser registriert. Vereinzelte Bodenstrukturen wurden festgestellt. 5. Welche erforderlichen Maßnahmen wurden von den zuständigen Bauaufsichtsbehörden seit dem 31. Oktober 2018 auf Basis der gewonnenen neuen Erkenntnisse aus Ortsbesichtigungen ergriffen? Um einer erneuten Verfestigung rechtswidriger Zustände vorzubeugen, haben sich das Ministerium des Innern, das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen auf ein ressortübergreifend abgestimmtes Vorgehen geeinigt. Hierzu findet ein kontinuierlicher Austausch, unter Einschluss der zuständigen Stellen, statt.