LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4947 25.01.2019 Datum des Originals: 24.01.2019/Ausgegeben: 30.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1856 vom 19. Dezember 2018 der Abgeordneten Stefan Engstfeld und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4647 Sanierung der L239 zwischen Ratingen und Mettmann Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im November 2018 wurden von Straßen.NRW Pläne für eine Sanierung der Landstraße L239 in Ratingen Schwarzbachtal vorgestellt. Diese befindet sich im Abschnitt zwischen der Autobahn A 3 und der Autobahn A 44 in schlechtem Zustand. Sowohl die Fahrbahnränder als auch der Fahrbahnoberbau weisen große Mängel auf. Die geringe Fahrbahnbreite von 4,50 Meter verhindert einen reibungslosen Begegnungsverkehr. Durch eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 6,50 Meter sollen die hohen Unfallzahlen gesenkt werden. Zudem ist ein 1,50 Meter breiter Notgehweg geplant. Im weiteren Straßenverlauf Richtung Mettmann ist die L239 gut ausgebaut und mit einem baulich abgetrennten Radweg versehen. Auch für Radfahrerinnern und Radfahrer, die diesen Abschnitt nutzen, ist der anschließend schlecht ausgebaute Abschnitt eine Gefahrenquelle oder sogar ein Grund, die gesamte Strecke mit dem Fahrrad zu meiden. Dennoch ist im Zuge der Sanierung kein Radweg vorgesehen. Unter Hinweis auf den seit 1976 im Bedarfsplan stehenden, aber noch nicht umgesetzten Neubau der L239, bewertet Straßen.NRW den Anbau eines Radweges für rechtlich nicht möglich. Würde der Neubau der L239 aus dem Bedarfsplan gestrichen, könnte im Zuge der Sanierung auch ein Radweg gebaut werden. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1856 mit Schreiben vom 24. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4947 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen arbeitet seit 2010 an der Sanierung der L239 und hat diese bereits teilweise umgesetzt. Vor dem Hintergrund des nicht ausreichend breiten Querschnitts, einer abgängigen Brücke, nicht standsicherer Böschungen, der schwierigen Unfallsituation (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) und der Unsicherheit über die Umsetzbarkeit der im Bedarfsplan enthaltenen Neuführung der L239 ist entschieden worden, so schnell wie möglich eine verkehrsgerechte Sanierung mit entsprechender Anpassung der Fahrbahn durchzuführen. Hier wird durch die Verbreiterung für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch für den Busverkehr, mehr Verkehrsraum zur Verfügung gestellt und somit die Sicherheit erhöht. Für die Anlage eines Radweges ist ein besonderer planerischer Vorlauf erforderlich. Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass die Naturschutzverbände die mit der Anlage eines Radweges verbundene Verbreiterung der direkt neben dem Schwarzbach verlaufenden L239 äußerst kritisch sehen. 1. Welche Überlegungen seitens der Landesregierung gibt es, den Neubau der L239 aus dem Bedarfsplan zu streichen, um so vor dem geplanten Baubeginn 2022/ 2023 den Weg für den Bau eines separaten Radwegs freizumachen? 2. Welche weiteren Gründe, neben dem möglichen Bau eines separaten Radweges und trotz der Verbreiterung der Fahrbahn auf 6,50 Meter im Rahmen der Sanierung, sieht die Landesregierung für einen kompletten Neubau der L239, wie im Bedarfsplan vorgesehen? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Vor dem Hintergrund der vielen von der Vorgängerregierung planerisch nicht angegangenen Vorhaben des Landesstraßenbedarfsplanes und der nicht hinreichenden Planungskapazitäten hat die aktuelle Landesregierung nun ein Landesstraßenplanungsprogramm aufgestellt, aus dem abzulesen ist, in welchen Schritten die ausstehenden Landesstraßenvorhaben planerisch angegangen werden. Hier ist das Vorhaben Neubau der L239 in Schritt 3 eingeordnet. Diese Vorhaben sollen vor Planungsbeginn im Rahmen der Aufstellung eines neuen Bedarfsplanes zunächst neu bewertet werden. 3. In einem Vermerk zur Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Frage der Sanierung der L239 betont Straßen.NRW, dass, sollte der Neubau der L239 nach der Sanierungsmaßnahme aus dem Bedarfsplan gestrichen werden, „anschließend immer noch ein Radweg entlang der vorhandenen L239 geplant werden“ könne. Welche Mehrkosten entstehen durch den anschließenden Anbau eines Radweges im Vergleich zu der Möglichkeit, einen separaten Radweg im Rahmen der geplanten Sanierung umzusetzen? Für die Planung eines separaten Radweges besteht für die Straßenbauverwaltung kein Planungsauftrag und deshalb kann zu möglichen Kosten auch noch keine Aussage getroffen werden (siehe Vorbemerkung). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4947 3 4. Im eben genannten Vermerk schreibt Straßen.NRW, der 1976 planfestgestellte Neubau der L239 wurde „unter anderem wegen naturschutzfachlichen Einwänden nicht weiter fortgeführt“. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund einen zweiten Eingriff in die Natur und Umwelt, der durch den Bau eines Radweges im Anschluss an die Sanierung entstehen würde? Auch der Bau von Radwegen ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden, so dass eine entsprechende naturschutzfachliche Bewertung vorzunehmen ist. Für die Bemessung des Kompensationsbedarfs ist der jeweils vorhandene Zustand von Natur und Landschaft im Einwirkungsbereich des Eingriffs zu Grunde zu legen. Unter heutigen Maßstäben ist die gleiche Bewertung zu erwarten, wie bei der Umsetzung in zwei Schritten (einem „zweiten Eingriff in die Natur und Umwelt“). 5. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP heißt es „Radwege an Landesstraßen und Bürgerradwege wollen wir fördern“. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund Baumaßnahmen an Landesstraßen, bei denen kein Radweg mitgeplant ist? Maßgeblich für die Realisierung der Vorhaben des Radwegebaus an bestehenden Landesstraßen ist jeweils ein Votum des zuständigen Regionalrates. Die damit festgelegten Prioritäten werden von der Straßenbauverwaltung abgearbeitet. Die Landesregierung hat den entsprechenden Haushaltsansatz 777 14 von 9,4 Mio. EUR in 2017 auf jeweils 12,4 Mio. EUR in 2018 und 2019 angehoben.