LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4952 25.01.2019 Datum des Originals: 28.01.2019/Ausgegeben: 31.01.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1843 vom 18. Dezember 2018 der Abgeordneten Andreas Kossiski und Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/4624 Umsetzung der Handlungsempfehlungen des PUA NSU Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Von Januar 2015 bis März 2017 hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss III zum NSU-Terror in Nordrhein-Westfalen in 54 Sitzungen und mit über 4.800 Akten mögliches Fehlverhalten nordrhein-westfälischer Sicherheits- und Justizbehörden, der Ministerien, der Staatskanzlei und anderer Verantwortlicher im Zusammenhang mit den rechtsterroristischen Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ermittelt. Im März 2017 legte der Untersuchungssauschuss seinen rund 1.200 Seiten umfassenden Abschlussbericht vor, der im April 2017 vom Landtag zur Kenntnis genommen wurde. Die überparteiliche, sachliche und konstruktive Zusammenarbeit der Ausschussmitglieder hat wichtige Erkenntnisse über das behördliche Fehlverhalten zu Tage gefördert. Nach der kritischen Würdigung der Erkenntnisse hat der Untersuchungsausschuss Handlungsempfehlungen formuliert. Mit diesen Empfehlungen sollen Fehler der Vergangenheit vermieden werden. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1843 mit Schreiben vom 28. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Minister der Justiz und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die aus der parlamentarischen Aufarbeitung der Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) resultierenden Handlungsempfehlungen bilden für die Landesregierung wichtige Orientierungspunkte insbesondere für die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Bereits vor der Veröffentlichung des Schlussberichts des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses III der vergangenen Wahlperiode wurden wesentliche der in den Handlungsempfehlungen geforderten Änderungen umgesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4952 2 1. Welche Handlungsempfehlungen wurden bereits durch die Landesregierung umgesetzt? 2. Plant die Landesregierung die Umsetzung weiterer Handlungsempfehlungen? Bitte Maßnahmen und Zeitplan aufführen. Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung beabsichtigt, sämtliche im Schlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses III der vergangenen Wahlperiode an sie gerichtete Handlungsempfehlungen umzusetzen. Die Handlungsempfehlungen Nr. 1, 2 sowie 4. bis 13., die die inhaltliche Arbeit von Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft betreffen, sind bereits umgesetzt. Die Handlungsempfehlung Nr. 3 wird bis Ende 2021 umgesetzt werden. Die Handlungsempfehlungen Nr. 14 bis 25, die die Aus- und Fortbildung sowie das Einstellungsverfahren von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz betreffen, sind umgesetzt. Die Handlungsempfehlungen Nr. 26 bis 28, die die Beratungsstruktur gegen Rechtsextremismus, das Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und die wissenschaftliche Forschung betreffen, sind ebenfalls umgesetzt. Für die Handlungsempfehlung 29 und damit die psychiatrischen Ambulanzen hat eine Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2015 im Rahmen der Erstellung des Landespsychiatrieplans NRW (Vorlage 16/4999) ergeben, dass sich bereits ein Netz von interkulturellen psychiatrischen Institutsambulanzen etabliert hat. 3. Werden alle Handlungsempfehlungen bis 2022 umgesetzt? Ja. Soweit die Handlungsempfehlungen den Bereich der Landesjustiz betreffen, waren sie zum Zeitpunkt der Vorlage des Abschlussberichts bereits umgesetzt.