LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4965 29.01.2019 Datum des Originals: 29.01.2019/Ausgegeben: 01.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1863 vom 19. Dezember 2018 der Abgeordneten Arndt Klocke und Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4654 Schadensersatzklage des Landes NRW gegen die Automobilhersteller Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Zeitungsberichten plant die Landesregierung Schadensersatzklagen gegen die Automobilhersteller von Euro-5-Dieselfahrzeugen. Das Land hat landesweit Tausende von Dieselautos im Einsatz, vor allem bei der Polizei. Viele dieser Fahrzeuge sind von den Automobilherstellern in betrügerischer Absicht manipuliert worden, um die Schadstoffemissionen auf dem Papier unter den Grenzwerten zu halten. Damit ist die öffentliche Hand, in diesem Fall das Land NRW, auch ein Opfer des Dieselskandals. Der Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge ist immens, damit einher geht auch ein entsprechender Vermögensverlust des Landes. Auch andere Bundesländer, wie z.B. Baden-Württemberg, klagen gegen die Automobilhersteller, um einen Ausgleich für den entstandenen finanziellen Schaden zu erhalten. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1863 mit Schreiben vom 29. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Seit wann prüft das Land entsprechende Schadensersatzklagen? Entsprechende Prüfungen wurden seit Bekanntwerden der Manipulationen der Volkswagen AG im Oktober 2015 vorgenommen. Nachweislich rechtswidrig manipuliert wurde nur bei dem Motorentypen EA 189 der Volkswagen AG, so dass sich die Prüfungen auf Fahrzeuge des Konzerns beschränkt haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4965 2 2. Wie viele Fahrzeuge sind betroffen? (bitte nach Modell aufschlüsseln) Modell Anzahl Audi A 4 1 Seat Altea 4 Seat Mii 1 Skoda Oktavia 4 Skoda Praktik 2 Skoda Rapid 4 Skoda Roomster 1 Skoda Superb 1 Skoda Yeti 162 VW Amarok 2 VW Caddy 173 VW Golf 184 VW Jetta 2 VW Passat 638 VW Polo 36 VW Sharan 5 VW Tiguan 9 VW Touran 87 Summe 1316 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung den finanziellen Schaden durch den Wertverlust der Fahrzeuge insgesamt ein? Die betroffenen Fahrzeuge wurden in den Jahren ab 2015 nach Vorgaben des Kraftfahrtbundesamtes von den Herstellern nachgerüstet und sind für den Dienstbetrieb weiterhin einsatzfähig. Zum anderen haben die betroffenen Fahrzeuge mit Blick auf die Laufleistung und Intensität der Nutzung zum Zeitpunkt der Aussonderung nur noch einen Marktwert, bei dem die damalige Manipulation keinen Einfluss auf die Preisbildung haben kann. Die bei der Veräußerung über die landeseigene Versteigerungsstelle erzielten Verkaufspreise bestätigen diese Aussage. 4. Wie ist die Flottenerneuerung geplant? (bitte auch Zeitplan vorlegen) Die vorgenannten Fahrzeuge werden ausgesondert, sobald die wirtschaftliche Verschleißgrenze erreicht ist. 5. Falls endlich die Genehmigungen des Kraftfahrtbundesamtes für die Hardwareumrüstsätze für Diesel-PKWs vorliegen, wird die Landesregierung die Euro-5-Fahrzeuge des landeseigenen Fuhrparks zeitnah entsprechend umrüsten? Eine Umrüstung wird vorgenommen, sobald ein Umrüstsatz vorhanden ist, eine Umrüstung aufgrund der zu erwartenden Restlaufzeit wirtschaftlich vertretbar und der Austausch gegen ein neues umweltfreundlicheres Fahrzeug nicht vorzugswürdig ist.