LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4967 29.01.2019 Datum des Originals: 29.01.2019/Ausgegeben: 01.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1844 vom 18. Dezember 2018 des Abgeordneten Christian Dahm SPD Drucksache 17/4625 Was unternimmt die Landesregierung, um den Schwimmunterricht an den Schulen im Wahlkreis 90 (Bad Oeynhausen, Enger, Herford, Hiddenhausen, Vlotho) zu gewährleisten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuell werde ich vermehrt von Eltern auf den Schwimmunterricht an Schulen angesprochen. Oftmals sei nur eine Stunde im Lehrplan vorgesehen. Dies reiche nicht aus, um von der Schule zur Schwimmhalle und wieder zurück zu gelangen. Gerade ländliche Kommunen haben unter diesen Umständen zu kämpfen. Manchmal fällt dort, aufgrund der Umstände, sogar der Schwimmunterricht ganz aus. Der Wegfall vieler kommunaler Schwimmhallen verstärkt dieses Problem. Freibäder werden häufig nicht als geeigneter Schwimmhallen-Ersatz empfunden. Die sogenannten „Spaßbäder“ bieten teilweise nicht die Voraussetzungen für guten Schwimmunterricht. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1844 mit Schreiben vom 29. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass der Schwimmunterricht an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen zielführend und umfassend erteilt wird. Gegenwärtig wird deshalb von den für Schule und Sport zuständigen obersten Landesbehörden eine breit angelegte Initiative „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen“ entwickelt, um das Schwimmen lernen noch besser zu unterstützen. Bereits jetzt gehört der Schwimmunterricht an Schulen selbstverständlich zur Obligatorik im Rahmen des Sportunterrichtes. Der zeitliche Umfang des Schwimmunterrichtes in den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4967 2 unterschiedlichen Schulformen bzw. Schulstufen ist in den Lehrplänen des Landes verbindlich festgelegt. Die bundesweite Studie „Sanierungsbedarf und Schließungspläne in der deutschen Bäderlandschaft“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. aus dem Jahr 2016 kommt zu dem Fazit, dass die Versorgung mit Schwimmbädern in Deutschland grundsätzlich in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Der Landesregierung ist aber gemäß Aussagen der Schulträger bekannt, dass mit regionalen Unterschieden zusätzliche Möglichkeiten für das Schulschwimmen hilfreich wären. Um die Träger bei entsprechenden Bedarfen zu unterstützen, bestehen landesseitig unterschiedliche Maßnahmen zur finanziellen Förderung bei Bau, Umbau, Sanierung und teilweise zum Unterhalt von Schwimmbädern (siehe Antwort zu Frage 5). 1. Bieten alle Schulen im Wahlkreis 90 (unabhängig von der Schulform) durchgängig Schwimmunterricht an? Alle Grundschulen im Kreis Herford bieten planmäßig Schwimmunterricht an (dazu auch Antwort zu Frage 4). Informationen aus Bad Oeynhausen (Kreis Minden – Lübbeke) und zu den weiterführenden Schulen konnten aufgrund der Weihnachtsferien im Zeitraum der Bearbeitungsfrist nicht in Erfahrung gebracht werden. 2. Bietet die Landesregierung Alternativen zum schulischen Schwimmunterricht, beispielsweise in der Förderung von Vereinen oder anderen Schwimmkursen? Seit 2009 fördert die Landesregierung mit dem Landesprogramm „NRW kann Schwimmen“ die schwimmerische Ausbildung von Kindern der Klassenstufen 3 – 6 in Ferienintensivkursen. Qualifizierte Fachkräfte ortsansässiger Schwimmsport treibender Vereine unterrichten Kleingruppen von maximal 12 Schwimmanfänger und - anfängerinnen in jährlich mehr als 500 Kursen, an dessen Ende von den teilnehmenden Kindern mindestens die Anforderungen für das Seepferdchen-Abzeichen erbracht werden können. Im Jahr 2018 fanden insgesamt 563 Kurse statt. Der Elternbeitrag für diese 10-stündigen Intensivkurse liegt seit 2009 unverändert bei 10 € insgesamt. Im Zuge des Aktionsplans „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen“ werden die Förderbeträge für das Programm von 135.000 € auf 260.000 € jährlich angehoben. Ziel ist es, die Anzahl der Kurse auf 650 pro Jahr zu erhöhen. Zudem wird es auch Angebote außerhalb der Schulferien im Rahmen des Ganztags gekoppelt mit Wochenendschwimmzeiten geben und die Teilnahme von Kindern der Klassenstufen 1 und 2 ermöglicht. In vielen Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens haben Schwimmsport treibende Vereine in Kooperation mit den Kommunen erfolgreich lokale Projekte zur Schwimmförderung initiiert. Mit einem landesweiten Wettbewerb und der Auslobung von Preisen für besonders erfreuliche Projekte auf kommunaler Ebene wird die Landesregierung diesen Prozess ab 2019 weiter befördern. Intention ist es dabei, auch Städte und Kreise, in denen noch keine Projekte zur Schwimmförderung existieren, zu motivieren, sich gemeinsam mit den lokalen Schwimmvereinen für die Schwimmausbildung zu engagieren. 3. Warum sieht der Lehrplan nur eine Stunde Schwimmunterricht an den Schulen vor? Gerade im Hinblick darauf, dass immer mehr Schülerinnen und Schüler nur schlecht oder gar nicht schwimmen können und privater Schwimmunterricht überfüllt und teuer ist, bestünde gerade hier Handlungsbedarf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4967 3 Schwimmunterricht ist obligatorischer Bestandteil des Sportunterrichtes und bezüglich des Umfanges in der Grundschule und in der Sek I in den Lehrplänen festgelegt. Demnach muss in Grundschulen über die Dauer eines Schuljahres Schwimmunterricht mit mindestens einer Wochenstunde (30 Minuten Wasserzeit) erteilt werden. Während der 4-jährigen Grundschulzeit sind 270 Stunden Sportunterricht mit obligatorischen Unterrichtsinhalten aus den 9 verbindlichen Bewegungsbereichen gefüllt, die im Lehrplan Sport Grundschule festgelegt sind. Geht man von 3 Stunden wöchentlichen Sportunterrichtes, ca. 39 Unterrichtswochen pro Schuljahr und 4 Jahren Grundschulzeit aus, ergeben sich in Summe 468 Stunden Sportunterricht. Die Differenz zwischen obligatorisch festgelegten Inhalten und Gesamtsportstunden, ca. 198 Unterrichtsstunden Sport im Laufe der 4 Grundschuljahre können von den Schulen in eigener Zuständigkeit mit Inhalten gefüllt werden. Dazu kann auch zusätzlicher Schwimmunterricht gehören. Eine grundlegende Veränderung der gegenwärtigen Stundentafel ist daher nicht vorgesehen. 4. In welchen Schwimmhallen bzw. Freibädern findet der Schwimmunterricht der Schulen im Wahlkreis 90 statt (Bitte mit Auflistung nach Kommune, Schwimmstätte und Schulform)? Enger: Alle GS (4) schwimmen lehrplangemäß im Gartenbad in Enger. Herford: Alle GS (11) schwimmen lehrplangemäß im H2O in Herford, die GS Elverdissen nutzt darüber hinaus sehr intensiv das Freibad Elverdissen. Hiddenhausen: Zwei der drei GS (Sundern und Regenbogen) schwimmen lehrplangemäß im Lehrschwimmbecken der Förderschule Eickhofschule, eine GS (Paul-Maar) nutzt im Sommer das Freibad. Vlotho: Eine der drei GS in Vlotho (GS Vlotho) hat ein spezielles Schwimmkonzept, sodass sie lehrplangemäß Schwimmen abdecken, wenn auch nur in der Sommersaison über das Freibad. Die beiden anderen GS schwimmen lehrplangemäß; die Hans-Schwarze-GS in der Reha-Klinik Bad Seebruch und der GSV Uffeln-Exter im Lehrschwimmbecken der GS Rehme- Oberbecksten im Kreis Minden-Lübbecke. Informationen aus Bad Oeynhausen (Kreis Minden – Lübbecke) und zu den weiterführenden Schulen konnten aufgrund der Weihnachtsferien im Zeitraum der Bearbeitungsfrist nicht in Erfahrung gebracht werden. 5. Wie fördert die Landesregierung den Erhalt von Schwimmhallen im Wahlkreis 90? Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände jährlich Zuweisungen des Landes in Form der Sportpauschale insbesondere für Baumaßnahmen an Sportstätten, die der Deckung des allgemeinen sportlichen Bedarfs dienen, also auch für den Bau und den Erhalt von Schwimmhallen. Die Sportpauschale ist für das Jahr 2019 auf rund 55 Mio. Euro erhöht worden (2018: ca. 53 Mio. Euro). Darüber hinaus sind die ebenfalls jährlich zugewiesenen Mittel der Schulpauschale / Bildungspauschale investiv und konsumtiv für den Schulsport einsetzbar, so z.B. für Lehrschwimmbecken oder Schwimmbäder, soweit sie für den Schulsport genutzt werden. Die Schulpauschale / Bildungspauschale ist für das Jahr 2019 um 50 Mio. Euro auf rund 659 Mio. Euro erhöht werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4967 4 Seit 2018 können die Mittel der Sportpauschale, der Schulpauschale / Bildungspauschale und der Allgemeinen Investitionspauschale im Rahmen einer gegenseitigen Deckungsfähigkeit zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung in den jeweils vorgesehenen Bereichen eingesetzt werden. Darüber hinaus stehen den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ insgesamt 2 Mrd. Euro (bis 2020) zur Verfügung, auch für Schwimmbäder, die sich auf dem Schulgelände befinden. Die Kommunen können auch die Mittel nach dem 1. und 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes für investive Maßnahmen in den kommunalen Schwimmbädern bzw. den schulischen Lehrschwimmbecken nutzen. Aus diesen beiden Teilprogrammen stehen den Kommunen über den jeweiligen Förderzeitraum insgesamt rund 2,2 Mrd. Euro zur Verfügung.