LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5003 05.02.2019 Datum des Originals: 05.02.2019/Ausgegeben: 08.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1877 vom 10. Januar 2019 der Abgeordneten Ellen Stock und Jürgen Berghahn SPD Drucksache 17/4775 Neubau der B 66 Bielefeld – Leopoldshöhe / Asemissen: Braucht die geplante Umleitungsstrecke im Gewerbegebiet Asemissen und Ortsteil Asemissen ein anderes Baustellenmanagement? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 66 Bielefeld / Hillegossen bis Leopoldshöhe / Asemissen erlangte 2015 Rechtskraft. Inzwischen haben erste Vorarbeiten begonnen. Der Landesbetrieb Straßen NRW hat im September 2018 den Ablauf der Baumaßnahme in Asemissen vorgestellt. Demnach wird das Gewerbegebiet Asemissen in hohem Maße von Behinderungen betroffen sein. Sowohl das Gewerbegebiet Asemissen als auch der Ortsteil Asemissen werden für mehrere Wochen von der B 66 abgebunden sein. Als Umleitungsstrecke ist geplant, zwischen Gewerbestraße und Alleestraße eine Gemeindestraße zu bauen. Diese parallel zur Bahnlinie verlaufende Umleitungsstraße soll während der Bauzeit das Gewerbegebiet mit dem Ortsteil Asemissen verbinden. Es steht zu befürchten, dass die geplante Umleitungsstrecke nicht ausreichen wird, um das Verkehrsaufkommen von täglich ca. 3500 Fahrzeugen, darunter ca. 400 Schwerlasttransporten, zu bewältigen. Die Unternehmen vor Ort sind besorgt, dass durch die Umleitungsstrecke der Verkehrsfluss für einen langen Zeitraum stark behindert wird. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1877 mit Schreiben vom 5. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Innern beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5003 2 1. Welche Umleitungsregelung ist für das Gewerbegebiet Asemissen im Laufe der Bauarbeiten geplant? Die vorgesehene Umleitung erfolgt über die L 751 Hauptstraße, Bahnhofstraße, Hansastraße und weiter über die ausgebaute Alleestraße mit Weiterführung an die Gewerbestraße. Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der B 66 behandelt die Umleitungsführung. 2. Wie wirkt sich die Einrichtung dieser Umleitung voraussichtlich auf den Verkehrsfluss / das Verkehrsaufkommen aus? Der Verkehr auf der Umleitungsstrecke wird sich erhöhen, es bleiben aber alle anliegenden Grundstücke vollständig erreichbar. Der Ausbau der Alleestraße, der einen Busbegegnungsverkehr ermöglichen wird, wird sich positiv auf die innerörtliche Verkehrsführung und den ÖPNV auswirken. 3. Welche alternativen Umleitungsstrecken kommen für den Bauzeitraum in Frage? Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Auswirkungen sowie der bautechnischen und baurechtlichen Randbedingungen zur Umsetzung der sehr komplexen Ausbaumaßnahme haben sich in der Abwägung alternative Umleitungsstrecken für die Gewerbestraße als ungünstiger erwiesen als die nunmehr vorgesehene Lösung. 4. Welche Kosten entstünden durch die Einrichtung einer zweiten, alternativen Umgehung? Die Randbedingungen einer weiteren Umgehung wie Länge, Trassenführung, Baugrund und mögliche Anbindung an die B 66 sind nicht bekannt. Insofern ist eine belastbare und seriöse Aussage zu Kosten einer solchen alternativen Anbindung nicht möglich. 5. Wie plant die Landesregierung die Anregungen der Kommune, der betroffenen Unternehmen aufzunehmen, damit die befürchteten Verkehrsstaus und die damit einhergehenden Probleme für die ansässigen Unternehmen im Gewerbegebiet Asemissen nicht eintreten? Der Planfeststellungsbeschluss hat alle Randbedingungen der Baurechtschaffung für den Ausbau der B 66 geregelt. Auf dieser Grundlage können in den stattfindenden Verkehrsbesprechungen unter Beteiligung der Kommune die örtlichen Verkehrsverhältnisse erörtert und – falls erforderlich – Anpassungen vorgenommen werden.