LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5005 05.02.2019 Datum des Originals: 05.02.2019/Ausgegeben: 08.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1912 vom 16. Januar 2019 des Abgeordneten Helmut Seifen AfD Drucksache 17/4874 Unterrichtsausfälle exakt erheben Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Jede Stunde nicht erteilten Unterrichts geht zu Lasten des Lernerfolgs der Schüler. Die von Ministerin Gebauer und Kabinett eingeleitete schulscharfe Statistik zum Unterrichtsausfall soll alle Schulformen mit Ausnahme der Berufskollegs und der meisten Förderschulen umfassen, und gilt ab dem laufenden Schuljahr 2018/19. Die Statistik wird die Gesamtmenge der Unterrichtsausfälle sowie eine noch nicht exakt definierte Detailerhebung berücksichtigen. Nicht erst mit der Zuschrift 17/148 vom 02.08.2018, in der ein Ausbildungsbetrieb – als bestätigende Reaktion auf einen Leserbrief in einer Fachzeitschrift – einen eklatanten Unterrichtsausfall in einem Berufskolleg beklagt, wird diese Problematik jedoch evident. Viele Berufskollegs verzeichneten in den vergangenen Jahren massive Unterrichtsausfälle, u.a. durch Lehrermangel bedingt. Aus Sicht der Ausbildungsbetriebe wiegt jedoch nicht jeder Ausfall gleich schwer. U.a. zur weiteren Bedarfsanalyse der Fakultäten einzustellender Junglehrer erscheint deshalb eine nach Fächern aufgeschlüsselte Erhebung der Unterrichtsausfälle wichtig. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1912 mit Schreiben vom 4. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Warum wurden Berufskollegs und jeweilige Förderschulen aus dem neuen Konzept der schulscharfen Statistik zum Unterrichtsausfall ausgenommen? Seit dem Jahr 2001 wird der Ad hoc-Unterrichtsausfall in NRW an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien und Gesamtschulen stichprobenartig erhoben, anfänglich im zweijährlichen Turnus, in den Jahren 2005/06 bis 2009/10 jährlich und zuletzt in den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5005 2 Schuljahren 2014/15 und 2015/16. Mit der Erhebung im Schuljahr 2014/15 wurde der Kreis der teilnehmenden allgemeinbildenden Schulen um PRIMUS-Schulen, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sowie Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen und Emotionale und Soziale Entwicklung erweitert. Im Schuljahr 2017/18 ist die Erhebung des Ad hoc- Unterrichtsausfalls auf das Rollierende Verfahren umgestellt worden. Dabei haben alle rund 4.600 öffentlichen Schulen der oben genannten Schulformen berichtet. Die Schulorganisation von Förderschulen anderer Förderschwerpunkte und berufsbildenden Schulen unterscheidet sich teilweise deutlich von der allgemeinbildender Schulen, so dass das vorliegende Erhebungsinstrument nicht ohne Weiteres anwendbar wäre. Insbesondere die Unterrichtsgestaltung berufsbildender Schulen erscheint gegenüber der allgemeinbildender Schulen zu divergent (z.B. Teilzeitunterricht, Blockunterricht). Darüber hinaus verhindert die große Anzahl unterschiedlicher Bildungsgänge und deren Heterogenität eine Vergleichbarkeit sowohl einzelner Schulen untereinander als auch eine Vergleichbarkeit gegenüber anderen Schulformen. 2. Gab es in den vergangenen zwei Schuljahren eine amtliche Erhebung des Unterrichts-ausfalls nach Schulfächern? 3. Falls nein: Ist dies in umfassender Weise für das nächste oder übernächste Schuljahr geplant? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Erfassung des Unterrichtsausfalls nach Fächern hat bisher nicht stattgefunden. Seit dem Schuljahr 2018/2019 wird an den teilnehmenden Schulen im Rahmen der Detailerhebung zusätzlich der Unterrichtsausfall nach Fächergruppen abgefragt. Eine Darstellung der Erhebungsinhalte findet sich in Anlage 3 des Protokolls des Ausschusses für Schule und Bildung vom 03.07.2018 ab Seite 41 (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA17-325.pdf). 4. In welcher Form wird die Regierung in Zukunft eine Minimierung des Unterrichtsausfalls in den prüfungsrelevanten Fächern des Dualen Systems gewährleisten? Im Schuljahr 2018/2019 werden für die berufsbildenden Schulen erstmalig 450 Stellen bereitgestellt, die zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung insbesondere in den Teilzeitbildungsgängen des dualen Systems vorgesehen sind. Zusätzlich sind im Haushalt 350 Stellen gegen Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung an den berufsbildenden Schulen vorgesehen. Die Landesregierung wird konsequent den Weg weiter beschreiten, für die Nachwuchsgewinnung von Lehrkräften gerade in technischen Fachrichtungen zielführende Aktivitäten zu entwickeln und umzusetzen. Dabei kann sie an die erfolgreichen Maßnahmen des berufsbegleitenden dualen Masters und den gerade erweiterten Möglichkeiten des Seiteneinstiegs anknüpfen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5005 3 5. Existiert ein regionaler Austausch mit den zuständigen Kammern über Art und Menge der Unterrichtsausfälle in den prüfungsrelevanten Fächern? Die Schulleitungen und Bezirksregierungen sind im Rahmen der dualen Ausbildung für den Lernort Berufsschule im regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Stellen.