LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5022 07.02.2019 Datum des Originals: 07.02.2019/Ausgegeben: 12.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1878 vom 7. Januar 2019 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/4776 Was hat die Landesregierung für die Befahrbarkeit der Gauseköte getan? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In 2015 hatte es an der „Gauseköte“ auf der L 937 zwischen Berlebeck und Schlangen einen Erdrutsch gegeben. Die Böschung an der Verbindungsstraße ist daraufhin provisorisch hergerichtet worden. Im Erhaltungsprogramm 2017 für Landesstraßen waren 120.000 Euro für die Böschungssicherung der „Gauseköte“ enthalten. Im Erhaltungsprogramm 2018 waren nicht erneut Mittel vorgesehen. Die Landesregierung hat in der Drucksache 17/738 vom 27.09.2017 dem Fragesteller geschrieben, dass eine Wiederaufforstung zur Stabilisierung der Böschung durch Wurzeln vorgesehen sei. Begleitend dazu solle eine vermessungstechnische Beobachtung des Hanges vorgenommen werden. Parallel zu diesen Maßnahmen würden vorsorglich weitergehende Konzepte zur Hangsicherung erarbeitet. Für die Arbeiten zur Aufforstung sollte die Strecke für einige Tage voll gesperrt werden. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1878 mit Schreiben vom 7. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Maßnahmen zur Wiederaufforstung wurden an der Gauseköte durchgeführt? (Bitte Umfang und Zeitpunkt angeben.) In der Antwort auf die Kleine Anfrage 266 (Drucksache 17/738) wurde („Welche Sanierungsmaßnahmen sind im Einzelnen geplant?“) angegeben, dass eine Stabilisierung der Böschung durch Wiederaufforstung geplant war. Als Ergebnis der bisherigen Untersuchungen hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen von dieser Vorgehensweise zwischenzeitlich Abstand genommen, da eine LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5022 2 Stabilisierung der Böschung nur mit Bepflanzung nicht sichergestellt werden kann. Deswegen wurde eine planmäßige Wiederaufforstung nicht durchgeführt. 2. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der Hangsicherung der Gauseköte aufgewandt worden? (Bitte differenzieren nach Kosten für die Wiederaufforstung, der vermes-sungstechnischen Beobachtung des Hanges und der Erarbeitung weitergehender Konzepte.) Bislang wurden Kosten für folgende Untersuchungen aufgewendet: Geotechnisches Gutachten Böschungsrutschung L 937 „Gauseköte“ rd. 4000 € Vermessung der Böschungsrutschung durch Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßenbau rd. 1000 € Bohrungen am Fußpunkt der Böschung durch das Prüfcenter des Landesbetriebs Straßenbau rd. 4000 € Summe rd. 9000 € 3. Welche konkreten „weitergehenden Konzepte“ zur Hangsicherung sind in der Zwischenzeit vorsorglich erarbeitet worden? Die zuletzt durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass aufgrund der geologischen Verhältnisse unter bestimmten ungünstigen Bedingungen eine erneute Rutschungsgefahr bestehen kann. Aus diesem Grund werden ingenieurgeologische Maßnahmen erforderlich. Hierzu sind entsprechende geotechnische Baugrunduntersuchungen des anstehenden Materials für ein geologisches Fachgutachten vorzunehmen. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchung wird die Festlegung für eine angepasste bautechnische Maßnahme getroffen. Aufgrund des sensiblen Bereiches (Teutoburger Wald) sind landschaftspflegerische und naturschutzfachliche Belange abzuwägen. Bereits für die Durchführung des bei den Erkundungsarbeiten entstehenden Eingriffes in Natur und Landschaft ist ein Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Lippe und dem betroffenen Grundstückseigentümer des angrenzenden Grundstückes erforderlich. Die erforderlichen Arbeiten werden vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen fortgesetzt. Hierzu werden derzeit die erforderlichen Genehmigungen prioritär eingeholt. 4. Wie viele Fahrzeuge haben die Gauseköte innerhalb der vergangenen zehn Jahre im Durchschnitt täglich genutzt? (Bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln.) In 5-Jahres-Intervallen finden bundesweit amtliche Straßenverkehrszählungen (SVZ) auf Bundesfern- und Landesstraßen statt. Die im Zuge der SVZ ermittelten durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV) sind nachstehend aufgeführt: 2005: DTV = 4.524 Kfz/24 h 2010: DTV = 4.513 Kfz/24 h 2015: DTV = 3.701 Kfz/24 h LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5022 3 5. An wie vielen Tagen war die Gauseköte in den vergangenen zehn Jahren für den Verkehr gesperrt? (Bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln.) Die L 937 „Gauseköte“ war aufgrund des Böschungsrutsches vom 16.11.2015 bis zum 24.11.2015 voll gesperrt. Seither war sie bis zum 25.01.2019 in beiden Richtungen befahrbar. Aus Sicherheitsgründen hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen am 25.01.2019 gegen 12:30 Uhr die Sperrung der L 937 im Bereich der Gauseköte veranlasst, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer abzuwehren. Eine Entscheidung zur Dauer der Sperrung kann erst nach Vorlage des in der Antwort zu Frage 2 genannten geologischen Fachgutachtens getroffen werden. Unabhängig vom Zustand der Böschung erfolgten Sperrungen der Gauseköte durch die Polizei aufgrund von winterlichen Verkehrsverhältnissen. Zur Anzahl der Sperrungen konnte die Polizeidienststelle Detmold kurzfristig folgende Auskunft erteilen: Über einen Zeitraum der letzten 400 Tage (seit Dezember 2017) wurde die L 937 im Bereich der Gauseköte zwölfmal gesperrt.