LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5038 08.02.2019 Datum des Originals: 08.02.2019/Ausgegeben: 13.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1872 vom 9. Januar 2019 des Abgeordneten Carsten Löcker SPD Drucksache 17/4759 Landesstraßenplanungsprogramm: Geplante Ortsumgehung in Marl Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zur 18. Sitzung des Verkehrsausschusses hat Verkehrsminister Hendrik Wüst den Ausschussmitgliedern am 15. November 2018 das Landesstraßenplanungsprogramm vorgelegt. In diesem werden – unterteilt in drei Phasen – Verkehrsprojekte des Landes in Prioritätenlisten zusammengefasst. In Schritt 2 befindet sich unter der laufenden Nummer 48 eine geplante Maßnahme von Bottrop nach Marl. In Marl wünschen sich die Anwohnerinnen und Anwohner der Hoch- und Breite Straße schon lange eine Verkehrslärmentlastung durch eine Ortsumgehung. Gleichermaßen schauen die Anwohnerinnen und Anwohner der Westerholter Straße in der Nähe sehr genau, dass Maßnahmen nicht nur die Verkehrsbelastung auf „ihre“ Straße verschieben. Im Landesstraßenplanungsprogramm wird lediglich stichwortartig folgende Streckenführung beschrieben: „Bottrop- Marl, OU Marl (B225 – AS „Auf Höwingsfeld“). Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1872 mit Schreiben vom 8. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Vorgängerregierung hat 2011 für zahlreiche Vorhaben des Landesstraßenbedarfsplans einen Planungsstopp erlassen und es versäumt, die Bau- und Planungskapazitäten des Landesbetriebs Straßenbau ausreichend auszubauen. Die neue Landesregierung holt dies kontinuierlich nach. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5038 2 Zunächst werden die Kapazitäten für die Planung und den Bau von Autobahnen und Bundesstraßen eingesetzt (vgl. Masterplan zur Planung der Vorhaben des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen mit zugehörigem Arbeitsprogramm, Vorlage 17/428). Weitere freiwerdende Kapazitäten werden sukzessiv genutzt, auch wieder mehr Landesstraßenvorhaben zu planen. Dies ist im Landestraßenplanungsprogramm (Vorlage 17/1385) dargelegt. Hier ist vorgesehen, die Vorhaben in 3 Schritten anzugehen. In Schritt 1 werden alle Projekte aufgeführt, die aktuell beplant werden. In Schritt 2 sind Maßnahmen enthalten, die planerisch möglichst noch in dieser Legislaturperiode begonnen werden sollen, sofern die Kapazitäten zur Verfügung stehen. Vorhaben des Schrittes 3 werden bei der nächsten Bedarfsplanfortschreibung überprüft. Die Planung der L 522 OU Marl ist im Schritt 2 des Landesstraßenplanungsprogramms geführt. 1. Wo soll die o.g. Maßnahme konkret beginnen und enden? Der Landesstraßenbedarfsplan gibt einen Auftrag zur Planung der Fortführung der L 522 von der Kreuzung L 522/Auf Höwingsfeld bis zur B 225. Wie diese Verknüpfungen auszubilden sind und wo sie konkret liegen werden, ist im Rahmen der weiteren Planung zu entscheiden. 2. Wo ist die Zufahrt von Alt-Marl aus geplant? Über mögliche Verknüpfungen wird im Rahmen der konkreten Planung zu entscheiden sein. 3. Wie lang wird die Ortsumgehung auf Marler Gebiet nach der aktuellen Planung? Diese Frage kann erst nach Vorliegen einer konkreten Planung beantwortet werden. 4. Welchen Zeitpunkt hält die Landesregierung aus heutiger Sicht für realistisch für den Baubeginn? Vor dem Hintergrund des frühen Planungsstadiums kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Die Entscheidungen im Rahmen der konkreten Planung bleiben abzuwarten.