LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5041 11.02.2019 Datum des Originals: 11.02.2019/Ausgegeben: 14.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1887 vom 15. Januar 2019 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers SPD Drucksache 17/4813 Nachfrage: Wann werden die Anwohner in Alsdorf-Begau vor dem Lärm der BAB 44 geschützt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 05.12.2018 habe ich die Kleine Anfrage 1806 (Drs. 17/4505) an die Landesregierung gesendet. Die Frage lautete „Wann werden die Anwohner in Alsdorf-Begau vor dem Lärm der BAB 44 geschützt?“. Verkehrsminister Wüst hat die Anfrage am 02.01.2019 – ausgegeben am 07.01.2019 – mit der Drucksache 17/4726 beantwortet. Der Minister führt aus, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW „entsprechend der Zusage an die Stadt Alsdorf aus 2014 eine neue lärmtechnische Berechnung mit den Daten der Straßenverkehrszählung 2015 in Kürze durchführen“ werde. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1887 mit Schreiben vom 11. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wann wird die schalltechnische Berechnung durchgeführt (bitte mit Angabe von Jahr und Monat)? Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen plant derzeit die schalltechnische Berechnung im Februar/März 2019 durchzuführen. Nach der sich anschließenden Auswertung der Ergebnisse kann über Art und Umfang der Realisierbarkeit von Lärmschutzmaßnahmen entschieden werden.