LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5051 12.02.2019 Datum des Originals: 04.02.2019/Ausgegeben: 15.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1875 vom 9. Januar 2019 der Abgeordneten Anja Butschkau und Sonja Bongers SPD Drucksache 17/4762 Entlastung von Justiz und Polizei durch Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im März 2018 wurde im Rechtsausschuss über die Möglichkeit der Straffreiheit für sog. Schwarzfahrer diskutiert. Dabei war unter anderem auch der Beschluss des Landtags NRW vom 11.10.2017 (Drucksache 17/883) Thema. Hierin wurde die Landesregierung beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, in welchen Bereichen Polizei und Justiz zukünftig entlastet werden können. Eine Entlastung von Polizei und Justiz ist in NRW dringend notwendig. Um dies auch in die Praxis umzusetzen, wäre das Herabstufen des „Schwarzfahrens“ und damit des Straftatbestands des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB zu einer Ordnungswidrigkeit, ein solcher Entlastungsbeitrag. Nach Vorbild des Projektes „Schwitzen statt Sitzen“ kann anstatt von Ersatzfreiheitsstrafen gemeinnützige Arbeit betrieben werden. Und für einen Schwarzfahrer, der nach mehrmaliger Verurteilung seine Geldstrafe nicht zahlen kann, ist die Auflage einer gemeinnützigen Arbeit genau das Richtige. Alternativ wäre auch die Anlegung einer elektronischen Fußfessel eine Möglichkeit. Bei beiden Alternativen werden Haftanstalten stark entlastet und die nicht geringen Haftkosten für inhaftierte Schwarzfahrerinnen und -fahrer – ca. 140 Euro pro Person pro Tag – entfallen. Zudem werden auch die mit der Verfolgung und Ahndung betrauten Institutionen (Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte) entlastet. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1875 mit Schreiben vom 4. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. 1. Bis wann ist mit ersten Vorschlägen der Landesregierung bezüglich der Entlastung von Polizei und Justiz zu rechnen? Die Landesregierung nimmt im Rahmen der erforderlichen Aufgabenkritik alle Möglichkeiten in den Blick, um die Funktionsfähigkeit von Polizei und Justiz zu erhalten und nach Möglichkeit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5051 2 fortlaufend zu verbessern. Sie wird ihre Vorschläge unterbreiten, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. 2. Wie sehen die Ergebnisse der Gespräche mit den Ressortkolleginnen und - kollegen der anderen Bundesländer aus? Die Landesregierung äußert sich zu den noch andauernden Gesprächen einzelner Minister mit Ressortkolleginnen und -kollegen aus anderen Bundesländern nicht. 3. Wie sehen die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter dem gemeinsamen Vorsitz von Brandenburg und NRW aus? Die Arbeitsgruppe beabsichtigt, ihren noch ausstehenden Bericht den Justizministerinnen und Justizministern zur Frühjahrskonferenz 2019 vorzulegen. 4. Denkt die Landesregierung über gemeinnützige Arbeit als Alternative zu Ersatzfreiheitsstrafen nach? 5. Denkt die Landesregierung über elektronische Fußfesseln als Alternative zu Ersatzfreiheitsstrafen nach? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Beide Überlegungen sind Gegenstand einer ergebnisoffenen Prüfung, die andauert.