LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5087 12.02.2019 Datum des Originals: 12.02.2019/Ausgegeben: 15.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1896 vom 16. Januar 2019 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/4848 Drohendes Verkehrschaos: Sanierung der B 251 in Brilon-Wald nur unter Vollsperrung möglich? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Ankündigung von Straßen.NRW, die B 251 im Bereich Brilon-Wald für die notwendige Deckensanierung für mehrere Monate vollständig zu sperren, bereitet Autofahrern, Unternehmen und zahlreichen Anliegern Kopfzerbrechen. Eine Vollsperrung würde nach Einschätzung von Experten sowohl Anlieger als auch viele Pendler, LKWs oder auch den Schulbusverkehr sehr stark in Mitleidenschaft ziehen. Daher wurde aus der Lokalpolitik bereits angeregt zu überprüfen, in wie weit eine Vollsperrung umgangen bzw. in wie weit die Dauer einer Vollsperrung möglichst gering gehalten werden kann. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1896 mit Schreiben vom 12. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Deckensanierung der B251 im Bereich Brilon-Wald? Die Bauvorbereitungen für den in Rede stehenden Sanierungsabschnitt der B 251 mit einer Länge von 1160 m laufen derzeit. Im Februar 2019 soll die Ausschreibung veröffentlicht werden. Die anzuordnende Verkehrsführung wurde im Dezember 2018 vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen mit den zuständigen Behörden abgestimmt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5087 2 2. Gibt es Alternativen zur geplanten Vollsperrung der B251? (bitte Darlegung der Alternative(n) inkl. Grund für die Entscheidung der Vollsperrung) Die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn, wie u. a. das Fräsen des alten Belages und der Neuaufbau des Fahrbahnkörpers mit dem Einbau von Frostschutz- und Asphaltschichten, können unter Beachtung der geltenden Arbeitsschutzrichtlinien nur unter Vollsperrung erfolgen. Für diese Arbeitsschritte sind Mindestarbeitsbreiten und Sicherheitsabstände erforderlich, die unter Berücksichtigung der vorhandenen Fahrbahnbreite keinen Kraftfahrzeugverkehr neben dem Arbeitsraum zulassen. Aus diesem Grund hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen bereits frühzeitig die Abstimmungsgespräche mit den zuständigen örtlichen Behörden durchgeführt. Es wurde vereinbart, die Dauer der Vollsperrung auf die verkehrsärmere Ferienzeit zu begrenzen. Dies wird durch die Aufteilung der insgesamt zur Sanierung anstehenden Strecke zwischen Brilon- Wald und Gudenhagen in zwei Sanierungsabschnitte sowie durch enge Vorgaben der vertraglich zu vereinbarenden Bauzeit ermöglicht. 3. Für welchen Zeitraum ist die Sanierungsmaßnahme genau geplant? Die Sanierungsarbeiten im angesprochenen Abschnitt beginnen gemäß der aktuellen Baudisposition Anfang Juni 2019 zunächst unter halbseitiger Verkehrsführung, um den Zeitraum der Vollsperrung möglichst kurz zu halten. Die ausschließlich unter Vollsperrung durchzuführenden Bauarbeiten sollen in der Sommerferienzeit stattfinden. Es ist vorgesehen, die Gesamtmaßnahme bis Ende August 2019 abzuschließen. 4. Welche Maßnahmen werden getroffen, um den Verkehr umzuleiten? (bitte Angabe der geplanten Umleitungen) Der Verkehr wird während der Vollsperrung über die L 743 Elleringhausen, L 743 Olsberg, B 480 Ortsumgehung Olsberg, B 7 Antfeld nach Brilon (und umgekehrt) umgeleitet. Eine entsprechende Umleitungsbeschilderung wird eingerichtet. 5. Wie soll im Rahmen der geplanten Vollsperrung eine Zufahrt für die jeweils betroffenen Anlieger sichergestellt werden? Für die direkt im Baustellenabschnitt liegenden Anlieger wird es möglich sein, in Abstimmung mit dem laufenden Baubetrieb ihre Grundstücke zu erreichen. Dazu werden die betroffenen Bürger rechtzeitig informiert. Im Vorfeld zur Baumaßnahme ist im Februar 2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen.