LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5089 12.02.2019 Datum des Originals: 12.02.2019/Ausgegeben: 15.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1886 vom 15. Januar 2019 des Abgeordneten Michael Hübner SPD Drucksache 17/4812 Verbrennung giftiger Ölpellets: Ist der Gesundheitsschutz der Anwohner gewährleistet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Raffinerie der Ruhr Oel GmbH in Gelsenkirchen werden Rückstände der Schwerölvergasung und Rußaufbereitung in Form von Ölpellets verwertet und teilweise als Ersatzbrennstoff im benachbarten Kraftwerk Scholven verwendet. Ölpellets weisen einen hohen Anteil an Nickel und Vanadium auf und stehen deshalb im Verdacht, krebserregend zu sein. Auch die BP stuft Ölpellets als karzinogen ein. Bis 2007 wurden nahezu alle in der Raffinerie anfallenden Ölpellets im Kraftwerk Scholven verbrannt. Die Bezirksregierung Münster hat zuletzt in ihrem Genehmigungsbescheid vom 20. Dezember 2016 Kriterien bestimmt, die die Ölpellets erfüllen müssen, um im Kraftwerk Scholven zur Verbrennung angenommen zu werden. Diese Grenzwerte wurden 2011 und 2014 jeweils einmal überschritten. Da Ölpellets keinen Regelbrennstoff darstellen, ist das Kraftwerk Scholven zudem verpflichtet, die strengeren Anforderungen der 17. BImSchV zu erfüllen. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1886 mit Schreiben vom 12. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Seit wann besteht eine behördliche Genehmigung für die Verbrennung von Ölpellets im Kraftwerk Scholven? Eine behördliche Genehmigung zur Verbrennung von Ölpellets im Kraftwerk Scholven liegt seit 1972 vor. 2. Inwieweit wurden die Bestimmungen mit Blick auf einzuhaltende Grenzwerte zur Analyse und Annahme der Ölpellets seit der erstmaligen Verbrennung von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5089 2 Ölpellets im Kraftwerk Scholven insb. im Vergleich zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster aus 2016 verändert? Aufgrund der Genehmigung von 1972 durften in den Kraftwerksblöcken B, C, D und E jeweils 10,4 t/h Ölpellets mit einem Schwefelgehalt von max. 1,75 % verfeuert werden. Nach dieser Ursprungsgenehmigung gab es verschiedene Änderungen bezüglich der Einsatzmenge und des Schadstoffgehaltes der eingesetzten Ölpellets. Im Jahr 1997 wurde der Einsatz auf 7% der Feuerungswärmeleistung und 7 t/h pro Block aufgrund einer entsprechenden Verzichtserklärung des Kraftwerksbetreibers reduziert. Grund war die Sicherstellung der Vermarktung der Flugaschen. Im Jahr 2001 wurden Versuche mit Ölpellets mit mehr als 1,75 % Schwefelgehalt angezeigt und von der Bezirksregierung bestätigt. Danach war ein Einsatz von Ölpellets bis zu einem Schwefelgehalt von 2,2 % unter Einhaltung der bestehenden Emissionsbegrenzungen (SO2) möglich. In 2002 wurde eine Reduzierung der maximalen Einsatzmenge (von 143.000 t/a) auf 62.000 t/a bei einem maximalen Schwefelgehalt von 2,2 % angezeigt und von der Bezirksregierung Münster bestätigt. Mit der Änderungsgenehmigung von 2004 wurde der Einsatz auch in Block F genehmigt. Der Einsatz wurde für die Blöcke B bis F auf 3 % des Kohlemassenstroms und insgesamt 62.000 t/a begrenzt. Es durften seitdem nur Ölpellets mit einem Heizwert > 30.000 kJ/kg und mit einem Nickelgehalt < 1.600 mg/kg und einem Vanadiumgehalt < 3.100 mg/kg sowie einem Schwefelgehalt von < 2,2 % eingesetzt werden. Im Jahr 2010 wurde eine Anzeige zur Reduzierung des Einsatzes auf maximal 2% des Kohlemassenstroms bei gleichzeitiger Erhöhung des zulässigen maximalen Vanadiumgehaltes auf < 4.560 mg/kg durch die Bezirksregierung Münster bestätigt. In 2014 wurden Versuchsreihen in den Blöcken B und C mit z.T. erhöhten Einsatzmengen (1%, 3%, 5%) und mit Vanadiumgehalten bis maximal 5.000 mg/kg angezeigt und von der Bezirksregierung Münster bestätigt. Die Blöcke D, E und F wurden zum 31.12.2014 stillgelegt. Mit der letzten Änderungsgenehmigung vom 20.12.2016 wurde ein flexibilisierter Einsatz in Abhängigkeit vom jeweiligen Aschegehalt, sowie vom Nickelgehalt (700 – 1.600 mg/kg) und Vanadiumgehalt (2.250 – 5.000 mg/kg) bis zu einem Anteil von maximal 5% des Kohlemassenstroms für die Blöcke B und C genehmigt. 3. Wie wurde vor der Ausstellung des Genehmigungsbescheids aus 2016, insb. vor 2007, bei der Annahme und der Verbrennung der Ölpellets sichergestellt, dass Immissionen des Kraftwerks und Filterstäube keine Gefährdung für die Gesundheit von Anwohnernund Umwelt darstellen? Seit wann werden die Immissionen aus dem Kraftwerk aufgrund der Verbrennung von Ölpellets nach den strengeren Vorgaben der 17. BImSchV überprüft? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die durchgeführten Genehmigungsverfahren und die festgelegten Nebenbestimmungen dienen dazu, den Schutz der Anwohner und der Umwelt sicherzustellen. Die Anforderungen der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe - 17. BImSchV - gelten ab 1996 (erstmaliges Inkrafttreten der 17. BImSchV für Altanlagen dieses LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5089 3 Typs). Zudem gab es im Genehmigungsbescheid aus 2004 entsprechende Nebenbestimmungen zum Nachweis der Qualität der eingesetzten Pellets (s.o. zu 2.). Diese wurden nach Angaben der Bezirksregierung Münster regelmäßig überprüft. 4. Ist es aus Sicht der Landesregierung bei der Kontrolle der Grenzwerte weiterhin ausreichend, sich allein auf die Analysen der Ruhr Oel GmbH sowie des Uniper Kraftwerks zu verlassen und keine eigenen Analysen durchzuführen? Die Labore, welche die Ölpelletanalysen vornehmen, sind nach Angabe der Bezirksregierung Münster nach dem Landesabfallgesetz notifiziert. Die Bezirksregierung Münster hatte im Jahr 2014 das LANUV um Probenahme und Analytik von Ölpellets auf dem Gelände der Ruhr Oel gebeten. Ein Quervergleich der vom LANUV ermittelten Analyseergebnisse mit denen der Ruhr Oel bestätigte die analysierten Gehalte. Amtliche Probenahmen und Analysen auf Veranlassung der Bezirksregierung Münster sind auch in Zukunft möglich.