LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5092 12.02.2019 Datum des Originals: 12.02.2019/Ausgegeben: 15.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1902 vom 16. Januar 2019 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/4854 Präventiver Schutz gegen die Blauzungenkrankheit Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Baden-Württemberg ist bei einem Monitoring in einem Betrieb bei Rastatt der Virus vom Serotyp 8 festgestellt. Dieser Virus ist Auslöser der Blauzungenkrankheit, die in Deutschland zuletzt 2009 aufgetreten war und Wiederkäuer, wie Ziegen, Rinder und Schafe, befällt. Durch den Verlust des Status „frei von der Blauzungenkrankheit“ ist mit Handelsrestriktionen zu rechnen, die gegebenenfalls auch den Drittlandhandel betreffen. Neben dem drohenden Ausbruch der afrikanischen Schweinepest ist dies nun die zweite drohende Gefahr für nordrhein-westfälische Viehhalter. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat bereits auf die Dringlichkeit einer Impfung des Viehs hingewiesen.1 Als die Blauzungenkrankheit das erste Mal in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006 auftrat, kostete die Krankheit 30.000 Schafe und 8.000 Rinder, bis man einen Impfstoff gefunden hatte.2 Obwohl der Virus nicht auf den Menschen übertragen werden kann, bedroht er die wirtschaftliche Existenz der Landwirte, die neben den stark gestiegenen Produktionskosten für bspw. Futtermittel3 nun ihre Existenzgrundlage zu verlieren drohen. 1 https://www.agrarheute.com/landundforst/betrieb-familie/tier/niedersachsens-agrarministeriumempfiehlt -impfung-gegen-blauzunge-550350 2 https://www1.wdr.de/wissen/blauzungenkrankheit-100.html 3 https://www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/landwirtschaft-kosten-gehen-decke- 550400 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5092 2 Das Friedriech-Loeffler-Institut schätzte die Wahrscheinlichkeit, dass die Krankheit nach Deutschland gelangt, bereits im Vorfeld als sehr hoch ein. Ebenfalls empfiehlt die ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-4 und -8 zu impfen. In Frankreich und Italien wird auf eine flächendeckende, verpflichtende Impfung verzichtet, aber es kann auf freiwilliger Basis geimpft werden. Auch in Deutschland erfolgt die Impfung auf freiwilliger Basis, ist jedoch beim zuständigen Veterinäramt genehmigungspflichtig.4 Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1902 mit Schreiben vom 12. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Auf den aktuellen Landtagsbericht zur Blauzungenkrankheit wird verwiesen. Die Blauzungenkrankheit (Synonym: Bluetongue (BT)) ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer und Kameliden, die durch stechende Insekten (Vektoren) übertragen wird. Dabei handelt es sich um kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Das Risiko einer Verbreitung über infizierte Vektoren durch Wind-Verdriftung ist als relativ hoch anzusehen. Unabhängig davon ist auch eine Verschleppung durch die unerkannte Verbringung infizierter Tiere in bisher freie Gebiete vorstellbar, wenn die Mücken von diesen Tieren Blut aufnehmen und weitere Tiere infizieren. 1. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen zu verhindern? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Aufgrund der Epidemiologie des Erregers muss realistischerweise festgestellt werden, dass eine sichere Verhinderung eines Ausbruchs in Nordrhein-Westfalen nicht möglich ist. 2. Wie groß ist der Anteil an bereits gegen die Blauzungenkrankheit geimpften Tieren in Nordrhein-Westfalen? (bitte aufschlüsseln nach Tierart und Landkreis) Eine Abfrage im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) hat ergeben, dass im Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen an insgesamt 45.969 Rindern 59573 Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit vorgenommen wurden. Die höhere Zahl der Impfungen dürfte auf Grundimmunisierungen zurück zu führen sein, da dabei zwei Impfungen in einem Abstand von wenigen Wochen erforderlich sind. Die Gesamtzahl der in Nordrhein-Westfalen gehaltenen Rinder beträgt derzeit knapp 1,4 Mio. (Quelle: Statistikportal.de). Im gleichen Zeitraum wurden in 83 Schafbetrieben 2372 und in 10 Ziegenbetrieben 209 Impfungen vorgenommen. Für das Jahr 2017 weist der Landesbetrieb IT-NRW knapp 140.000 Schafe in 1160 Betrieben aus. Für Ziegen lauten die Zahlen rund 25.000 Tiere in ca 4.200 Betrieben. Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen liegt dem Fachminsterium nicht vor. 4 https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/aktuelles/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit- 21712.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5092 3 3. Ab wann übernimmt die Tierseuchenkasse NRW die Kosten der Impfung? Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse NRW hat am 18. Januar 2019 eine Beihilfe für die Impfung von Rindern gegen die BT (Serotyp 8) in Höhe von 1,- € je Impfdosis/je Rind beschlossen. 4. Wie viele Anträge auf Genehmigung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit wurden in den letzten fünf Jahren gestellt? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Serotyp, zuständigem Veterinäramt und Tierart) Die Genehmigungspflicht für die BT-Impfung wurde erst durch Artikel 5 der Fünften Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen vom 3. Mai 2016 (BGBl I S. 1057) eingeführt, der die EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung entsprechend änderte. Unabhängig davon liegen die erbetenen Angaben dem Fachministerium nicht vor. Eine Abfrage und Auswertung der ab dem 03. Mai 2016 erfolgten Anträge bei allen Veterinärämtern konnte mit Blick auf die vorhandenen Ressourcen innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen. 5. Wie steht die Landesregierung zu einer verpflichtenden Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen die Blauzungenkrankheit? Im Einklang mit den anderen betroffenen Bundesländern favorisiert die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die freiwillige Impfung gegen die BT, die allerdings nachdrücklich empfohlen wird. Diese Empfehlung korrespondiert mit einem entsprechenden Votum der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin am Friedrich-Loeffler-Institut (StiKo Vet), das angesichts der aktuellen Lage am 28.1.2019 noch einmal bekräftigt wurde. Ziel ist einerseits der Schutz vor einer klinischen Erkrankung und andererseits die Vermeidung von Handelsrestriktionen.