LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5093 12.02.2019 Datum des Originals: 12.02.2019/Ausgegeben: 15.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1854 vom 19. Dezember 2018 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4645 Ist die RAG Stiftung gut gerüstet für den Beginn der Nachbergbauphase? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 2007 wurde die RAG Stiftung mit dem Ziel gegründet, die Sozialverträglichkeit des Auslaufens des deutschen Steinkohlenbergbaus zu gewährleisten und nach dem Auslaufen des aktiven Steinkohlenbergbaus in Deutschland dauerhaft ausreichend Finanzmittel für die Erfüllung der Ewigkeitslasten bereitzustellen. Mit dem Jahr 2019 beginnt, nach der Phase des Aufbaus von Vermögen und der Schließung der letzten Zechen, die Phase, in welcher dem Vermögenszuwachs erstmals die Ausgaben für die Erfüllung der Ewigkeitslasten gegenüberstehen. Die RAG Stiftung rechnet hierfür mit einem Finanzbedarf von ca. 220 Millionen Euro pro Jahr, aufgeteilt in Grubenwasserhaltung, Poldermaßnahmen und Grubenwasserreinigung. Bergschäden werden weiterhin über die RAG AG getragen. Die RAG Stiftung muss diese Ausgaben dauerhaft aus ihren strategischen Beteiligungen und Kapitalanlagen erwirtschaften. In 2017 konnten aus den Beteiligungen 425,2 Millionen Euro erwirtschaftet werden, wohingegen aus anderen Wertpapieren und ähnlichen Anlagen nur 44,1 Millionen Euro erwirtschaftet wurden. Mit 363,8 Millionen Euro ist die RAG Stiftung maßgeblich von der Dividendenausschüttung der Evonik Industries AG abhängig. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1854 mit Schreiben vom 12. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. 1. Wie schätzt die Landesregierung die Risiken in der Beteiligungs- und Anlagestrategie der RAG-Stiftung im Hinblick auf die Fähigkeit der langfristigen Finanzierung der Ewigkeitslasten ein? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5093 2 3. Schätzt die Landesregierung Chancen und Risiken der Beteiligungs- und Anlagestrategie auf der einen Seite und den langfristigen Kapitalbedarf auf der anderen Seite noch genauso ein, wie bei der Gründung im Jahr 2007? Die Fragen 1 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die RAG-Stiftung ist 2007 als Stiftung bürgerlichen Rechts mit dem Satzungsauftrag insbesondere der langfristigen Finanzierung der Ewigkeitslasten des deutschen Steinkohlenbergbaus der RAG gegründet worden. Die RAG-Stiftung hat keine öffentlichen Mittel erhalten. Es ist der Stiftung gelungen, den „weißen Bereich“, die heutige Evonik Industries AG, börsenfähig zu entwickeln und an der Börse zu platzieren. Die RAG-Stiftung ist auf ihrem Wege der Diversifizierung ihrer Kapitalanlagen deutlich vorangekommen: Heute hält sie noch 64% der Anteile an der Evonik Industries AG. Der Marktwert der Anlagen der RAG- Stiftung hängt aber erheblich vom Aktienkurs der Evonik Industries AG ab. Die RAG-Stiftung ist nach Einschätzung der Landesregierung ausreichend kapitalisiert und hat zum derzeitigen Stand keinen langfristigen Kapitalbedarf. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung derzeit keinen Anlass, die langfristige Finanzierung der Ewigkeitslasten durch die RAG-Stiftung in Frage zu stellen. Diese Einschätzung gilt seit der Gründung der RAG-Stiftung im Jahr 2007 unverändert fort. 2. Nach wie vielen Jahren ausbleibender Dividendenzahlungen der Evonik Industries AG wäre die RAG-Stiftung, bei gleichbleibenden Erträgen aus anderen Beteiligungen und Anlagen, nicht mehr in der Lage ihre Kernaufgabe, die Ewigkeitslasten aus dem Steinkohlenbergbau zu tragen, wahrzunehmen? Der Vorstand der RAG-Stiftung ist sich des Konzentrationsrisikos der Beteiligung an der Evonik Industries AG bewusst. Noch im September 2018 hat die RAG-Stiftung in einer am Kapitalmarkt erfolgreichen Transaktion im Gesamtvolumen von 1 Mrd. Euro Aktien der Evonik und eine weitere Umtauschanleihe auf Evonik platziert. Es wurden 16,3 Mio. Aktien der Evonik verkauft und damit der Anteil an Evonik von 68% auf circa 64% reduziert. Auch zukünftig bleibt die Dividende der Evonik mit rund 364 Mio. Euro (Stand: Stiftungsbericht für das Geschäftsjahr 2017) ein bedeutender Ertragsbaustein der RAG-Stiftung. Daneben erzielt die RAG-Stiftung im gleichen Jahr Dividenden und andere Kapitalerträge in Höhe von rund 151 Mio. Euro. Demgegenüber beträgt das Vermögen zum Jahresende 2017 rd. 17,3 Mrd. Euro. Die Reichweite dieser Mittel hängt von einer Vielzahl dynamischer Faktoren ab, darunter u.a. der Entwicklung der Ewigkeitslasten, der übrigen Ausgaben, der Zins- und Inflationsentwicklung und der Konjunktur. Aus diesem Grund ist eine statische Hochrechnung der Reichweite der Mittel nicht seriös darstellbar und kann keineswegs als Bewertung herangezogen werden. 4. Vor dem Hintergrund, dass im Falle mangelnden Stiftungskapitals das Land die Ewigkeitslasten zu tragen hätte: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung auf die Beteiligungs- und Anlagestrategie der RAG-Stiftung Einfluss zu nehmen und somit Risiken für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren? Die Landesregierung erachtet die Entscheidung für die Gründung der bürgerlich-rechtlichen RAG-Stiftung und der damit verbundenen Trennung des Haftungsverbundes weiterhin als richtig. Die bisherige positive Entwicklung der RAG-Stiftung stützt diese Bewertung. Die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5093 3 Landesregierung übernimmt Verantwortung für die RAG-Stiftung im Kuratorium als Kontrollorgan der Stiftung im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben. Dies umfasst auch Entscheidungen über die Anlagerichtlinien. 5. Inwiefern ist die RAG-Stiftung bei Ihren Investitionsentscheidungen an Kriterien nachhaltiger Geldanlagen gebunden? Die Anlagerichtlinie der RAG-Stiftung umfasst keine Kriterien nachhaltiger Geldanlage.