LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5105 13.02.2019 Datum des Originals: 13.02.2019/Ausgegeben: 18.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1888 vom 14. Januar 2019 der Abgeordneten Alexander Langguth und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/4833 Sucht Ankara in NRW den Schulterschluss mit der Muslimbruderschaft? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vom 2. bis 4. Januar 2019 fand in Köln das II. Treffen der europäischen Muslime statt. Nach Angaben von DITIB beteiligten sich „Vertreter von religiösen Institutionen der Muslime und zivilgesellschaftliche Organisationen“ an dem von DITIB und Diyanet organisierten Treffen.1 Der Berichterstattung folgend, haben bei dem Treffen ebenfalls Personen teilgenommen, die der Muslimbruderschaft (MB), respektive deren Spektrum zugerechnet werden.2 Im Verfassungsschutzbericht 2017 des Landes NRW heißt es: „Ziel der MB ist die Umgestaltung der Länder mit islamischer Mehrheitsbevölkerung in Staaten mit islamistischem Regierungssystem auf der Grundlage der Scharia sowie der islamischen Rechts- und Lebensordnung. […] Die MB lehnt säkulare demokratische Staatssysteme ab, beziehungsweise akzeptiert sie nur als Übergangslösung“.3 1 http://www.ditib.de/detail1.php?id=660&lang=de aufgerufen am 08.01.2019 2 https://www1.wdr.de/nachrichten/ditib-islamkonferenz-100.html, https://rponline .de/nrw/panorama/muslimbrueder-bei-ditib-treffen-in-koeln_aid-35500589, https://www.rundschau-online.de/politik/koelner-moschee-scharfe-kritik-an-ditib-nach-treffen-mitmuslimbruedern -31839778, https://www.focus.de/politik/deutschland/mehrtaegige-islamkonferenztuerkische -regierung-laedt-extremisten-in-die-koelner-ditib-zentralmoschee_id_10151660.html aufgerufen am 08.01.2019 3 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2017, S. 182 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5105 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1888 mit Schreiben vom 13. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1. Welche religiösen Institutionen der Muslime und zivilgesellschaftliche Organisationen haben nach Kenntnis der Landesregierung am II. Treffen der europäischen Muslime teilgenommen? Der Landesregierung liegt keine Liste darüber vor, welche religiösen Institutionen der Muslime und zivilgesellschaftlichen Organisationen an dem Treffen teilgenommen haben. Ihr ist jedoch bekannt, dass Einzelpersonen teilgenommen haben, die unter anderem der Deutschen Muslimischen Gemeinschaft angehören. Nähere Einzelheiten, etwa ob sie privat oder im Auftrag der Organisation oder eines Dachverbandes teilgenommen haben, sind nicht bekannt. 2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Beteiligung von Personen, die der Muslimbruderschaft zugerechnet werden, am II. Treffen der europäischen Muslime? Nach derzeitiger Kenntnis der Landesregierung hat eine einstellige Anzahl von Personen an dem Treffen teilgenommen, die der Muslimbruderschaft zugerechnet werden kann. Über die Art ihrer Beteiligung liegen keine Erkenntnisse vor. 3. Wurde die Landesregierung im Vorfeld über die Veranstaltung informiert? 4. Wurde die Landesregierung im Vorfeld über die Teilnahme von Personen, die dem Spektrum der Muslimbruderschaft zugerechnet werden, informiert? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung wurde im Vorfeld weder über die Veranstaltung noch über deren Teilnehmer informiert. Sie hat erst im Laufe der Veranstaltung aufgrund von Medienberichterstattung von ihr erfahren. 5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Beziehungen zwischen DITIB und der Muslimbruderschaft? Die DITIB ist kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Erkenntnisse hinsichtlich einer über allgemeine Verbändekontakte hinausgehenden Zusammenarbeit zwischen der DITIB und Organisationen, die der Anschauung der Muslimbruderschaft verbunden sind, lagen der Landesregierung bis dato nicht vor.