LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5123 14.02.2019 Datum des Originals: 13.02.2019/Ausgegeben: 19.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1897 vom 16. Januar 2019 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/4849 Wann kommt der Kreisverkehr B 236/229 in Werdohl? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit vielen Jahren wird in Werdohl der Bau eines Kreisverkehrs an der B236 bzw. B229 (Lüdenscheider Straße/Plettenberger Straße und Neuenrader Straße) im Bereich der Fa. VDM diskutiert. In der Vergangenheit hat es hier bereits verschiedene Planungen gegeben, die aber aus unterschiedlichen Gründen wieder verworfen wurden. Aufgrund der Unfallträchtigkeit der Kreuzung wird gerade auch von politischer Seite immer wieder auf den Bau eines Kreisverkehrs gedrungen. Zuletzt waren die Planungen wieder vorangetrieben worden. Im vergangenen Jahr wurde dann im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Werdohl von Straßen.NRW angekündigt, dass die Pläne zum Bau eines Kreisverkehrs nun intern geprüft würden. Im nächsten Schritt stehe dann die Ausschreibung der Maßnahme Ende 2018, Baubeginn wäre dann in 2019. Leider scheint die Ausschreibung aber bislang noch nicht erfolgt zu sein. Zuletzt war örtlichen Presseberichten zu entnehmen, dass der Baubeginn nur mit viel Glück in 2019 erfolgen würde. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1897 mit Schreiben vom 13. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Bau des Kreisverkehrs im Bereich B236/B229? Der Vorentwurf für den Bau des Kreisverkehrsplatzes wurde in der 5. Kalenderwoche genehmigt. Zurzeit wird die Ausführungsplanung erstellt. Bestandteil des Auftrags an ein Ingenieurbüro ist auch die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen sowie eines Bauablaufplanes. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5123 2 2. Welche Entscheidungen bis zum Baubeginn des Kreisverkehrs stehen noch aus? (bitte Nennung der notwendigen Entscheidungsschritte unter Angabe des jeweils zu erwartenden Zeitpunkts) Aktuell werden die Auswirkungen der Baumaßnahme auf den Verkehrsfluss im Zusammenhang mit anderen laufenden Projekten in und um Werdohl (Lennebrücke, Verlegung Versorgungsleitungen in Plettenberg-Teindeln) geprüft. Ein entsprechendes Koordinierungsgespräch ist für Mitte Februar anberaumt. Daran anschließend können die Detailregelungen mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und der Feuerwehr besprochen werden. Ein arbeitsvorbereitendes Abstimmungsgespräch mit den betroffenen Leitungsträgern und dem Eigentümer des anliegenden Betriebsgeländes ist ebenfalls schon seit längerem für Mitte Februar terminiert. 3. Wie hoch sind die bislang zu erwartenden Kosten für die Baumaßnahme? 4. Wie verteilen sich die Kosten der Baumaßnahme? (bitte Angabe der Kosten und Kostenanteile für Bund, Land, Kommune, ggf. Dritte) Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Gemäß Vereinbarungsentwurf entfallen auf den Kostenträger Bund vorbehaltlich, dass die unter Antwort zu 2. genannten Termine keine wesentlichen Änderungen ergeben, ca. 600000 Euro. Kostenanteile für Land und Kommune fallen nicht an. Zu den für eine Privatzufahrt anfallenden Kosten kann von Seiten des Landes keine Aussage gemacht werden. 5. Wann ist mit der Abwicklung der Baumaßnahme (Baubeginn, Fertigstellung) zu rechnen? Der Baubeginn ist für September 2019 geplant. Mit der Fertigstellung der Baumaßnahme ist im Sommer 2020 zu rechnen.