LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5124 14.02.2019 Datum des Originals: 13.02.2019/Ausgegeben: 19.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1893 vom 16. Januar 2019 des Abgeordneten Michael R. Hübner SPD Drucksache 17/4845 Erfüllt die NordWestBahn GmbH noch ihre Aufgabe? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der mit Eisenbahnen betriebene Schienenpersonennahverkehr ist Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs und somit Teil der Daseinsvorsorge. Ferner ist es zur Verwirklichung der Klimaziele Deutschlands unabdingbar, dass der ÖPNV seiner Rolle als ökologische Alternative zum Individualverkehr gerecht wird. In der unmittelbaren Vergangenheit, aber auch bereits im Sommer 2018 kam es unter anderem im Ruhrgebiet und im Münsterland immer wieder zu zahlreichen Zugausfällen auf Fahrstrecken, die von der NordWestBahn GmbH betrieben werden. Die NordWestBahn wird mit Landesmitteln gefördert, damit sie in den genannten Regionen zuverlässige Zugverbindungen anbietet. Davon kann nicht gesprochen werden, wenn es aufgrund von inzwischen nicht mehr nur vorübergehendem Personalmangel permanent zu Zugausfällen kommt. So fielen z.B. am 14. Januar 2019 laut der Homepage des Unternehmens über 50 Verbindungen aus. Zu einer angemessenen Verkehrsbedienung, die den Bedürfnissen der Bevölkerung nach hoher Pünktlichkeit entspricht, gehören auch Informationen und fahrgastfreundlicher Service. Auch in Bezug auf diese Vorgaben, kommt die NordWestBahn ihren Aufgaben unvollkommen nach. Da das SPNV-Netz im besonderen Landesinteresse liegt, bitte ich die Landesregierung um Beantwortung der folgenden Fragen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1893 mit Schreiben vom 13. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5124 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung die zahlreichen Zugausfälle der NordWestBahn u.a. vor dem Hintergrund, dass der ÖPNV einen angemessenen Anteil am Gesamtverkehr (modal split) haben soll? Die Zugausfälle auf den von der NordWestBahn betriebenen Linien sind für den Aufgabenträger Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) und die Landesregierung nicht akzeptabel. Die Leistungserbringung ist in den letzten Monaten erheblich schlechter als bei vergleichbaren Verkehrsverträgen auf vergleichbaren Linien. 2. Hält die Landesregierung es für angemessen oder gar geboten, dass der zuständige Verkehrsverbund eine Abmahnung ausspricht? Der VRR hat für die durch ihn abgeschlossenen Verkehrsverträge (RE10, RE14, RB31, RB36, RB44 und RB45) am 28. Januar 2019 bereits eine Abmahnung ausgesprochen. 3. Welche Steuerungsfunktion nimmt das Ministerium für Verkehr NRW im Kontext der Mittelvergabe an die NordWestBahn GmbH im Fall von unzureichender Aufgabenerfüllung wahr? Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen obliegen die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) den kommunalen SPNV-Aufgabenträgern, d. h. dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR), dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) sowie dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Dabei gewährt das Land den Aufgabenträgern aus den Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes eine jährliche Pauschale (§ 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW). Die Aufgabenträger schließen mit den Verkehrsunternehmen des SPNV Verkehrsverträge ab; die konkrete Bestellung der Verkehrsleistungen unterliegt nicht der Fachund Rechtsaufsicht des Ministeriums für Verkehr. Der zuständige Aufgabenträger VRR steht mit der NordWestBahn in einem permanenten Dialog über die Ursachen der Zugausfälle sowie über Maßnahmen, diese zu lindern. Hierzu hat der Aufgabenträger der NordWestBahn zuletzt am 9. Januar 2019 potenzielle Eisenbahnverkehrsunternehmen benannt, die ggf. in der Lage sein könnten, Teile der Verkehrsleistung kurzfristig zu übernehmen. Ebenso hat der VRR aufgrund der immer wieder mangelhaften Verfügbarkeit von Busnotverkehren Kontakte zu Busunternehmen hergestellt, um für Abhilfe zu sorgen. 4. Welche Schritte werden seitens der Landesregierung unternommen, um alternative Lösungsmöglichkeiten für den nicht kurzfristig zu beseitigenden Mangel an Triebwagenführern zu suchen? Abschnitte bzw. Linien, die von anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder auch vorübergehend durch Busse abgedeckt werden können, sollen helfen, den Gesamtverkehr zu stabilisieren. Siehe hierzu auch die Antwort auf Frage 3. Zum derzeitigen Mangel an Triebwagenführern hat das Ministerium für Verkehr im Herbst 2018 einen Runden Tisch zum Personalmangel im SPNV Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen und greift die Problematik gemeinsam mit der Leitungsebene von Zweckverbänden und Eisenbahnverkehrsunternehmen auf, um konkrete Lösungsansätze zu entwickeln. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5124 3 5. Wie wird gewährleistet, dass kein Unternehmen Aufträge annimmt, ohne in der Lage zu sein, diese in der gebotenen Zuverlässigkeit auszuführen? Der VRR als zuständiger Aufgabenträger im SPNV erarbeitet derzeit ein entsprechendes Maßnahmenpaket unter Einbeziehung der in den Verkehrsverträgen zu formulierenden Anforderungen und Kriterien. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die zahlreichen Zugausfälle auch für das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen – hier die NordWestBahn – ein großes wirtschaftliches Problem darstellen, da alle ausfallenden Zugkilometer durch die Aufgabenträger selbstverständlich auch nicht bezahlt werden.