LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5141 15.02.2019 Datum des Originals: 15.02.2019/Ausgegeben: 20.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1946 vom 24. Januar 2019 des Abgeordneten Hartmut Ganzke SPD Drucksache 17/4934 Sachstand der Planungen OWIIIa, L 663 von Dortmund über Unna nach Kamen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Februar 2018 boten der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, die Bürgermeister von Unna und Kamen und der Landrat des Kreises Unna der Landesregierung an, die längst überfällige Planung der Ortsumgehung L663n in Eigenregie, im Gegenzug für eine Kostenerstattung, fortzuführen. Damit erneuerten sie ihre bereits mehrfach zugesagte Hilfsbereitschaft gegenüber dem Ministerium für Verkehr. Die Antwort von NRW- Verkehrsminister im April 2018 lautete, man könne nicht alle Vorhaben gleichzeitig planen, werde das gemeinsame Angebot der Kommunen aber selbstverständlich beachten. Doch statt mit den Kommunen zu kooperieren, wurden diese vom Ministerium vor vollendete Tatsachen gestellt. Das kürzlich vorgelegte Landesstraßenplanungsprogramm setzt die L663n auf „Schritt 2“ – die Planung werde wieder aufgenommen, wenn Kapazitäten frei werden. Der Weiterbau liegt also trotz der angebotenen Planungsübernahme praktisch auf Eis und das möglicherweise für Jahre. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 1946 mit Schreiben vom 15. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Planung der L 663 von Dortmund über Unna nach Kamen wird im Landesstraßenbedarfsplan mit den Abschnitten 3 bis 5 in der vordringlichen Stufe 1 geführt. Die Vorgängerregierung hat 2011 für zahlreiche Vorhaben des Landesstraßenbedarfsplans einen Planungsstopp erlassen. Hierbei wurde der 3. Abschnitt OU Dortmund vorrangig und die beiden Abschnitte 4 OU Unna/Massen (Nordumgehung) und 5 OU Unna (Westtangente) nachrangig priorisiert. Nachhaltig angegangen wurde keiner dieser Abschnitte. Dazu hat die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5141 2 Vorgängerregierung es versäumt, die Bau- und Planungskapazitäten des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen ausreichend auszubauen. Die neue Landesregierung holt dies kontinuierlich nach. Zunächst werden die Kapazitäten für die Planung und den Bau von Autobahnen und Bundesstraßen eingesetzt (vgl. Masterplan zur Planung der Vorhaben des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen mit zugehörigem Arbeitsprogramm, Vorlage 17/428). Weitere freiwerdende Kapazitäten werden sukzessiv genutzt, auch wieder mehr Landesstraßenvorhaben zu planen. Dies ist im Landestraßenplanungsprogramm (Vorlage 17/1385) dargelegt. Hier ist vorgesehen, die Vorhaben in 3 Schritten anzugehen. In Schritt 1 werden alle Projekte aufgeführt, die aktuell beplant werden. In Schritt 2 sind Maßnahmen enthalten, die planerisch möglichst noch in dieser Legislaturperiode begonnen werden sollen, sofern die Kapazitäten zur Verfügung stehen. Vorhaben des Schrittes 3 werden bei der nächsten Bedarfsplanfortschreibung überprüft. Die Planung der L 663 von Dortmund über Unna nach Kamen ist im Schritt 2 des Landesstraßenplanungsprogramms geführt. 1. Wann werden die konkreten Planungen zur endgültigen Realisierung des Weiterbaus der OWIIIa und der L663 von Dortmund über Unna nach Kamen durch Straßen.NRW abgeschlossen sein? Aufgrund des frühen Planungsstadiums ist eine Prognose hierzu nicht möglich. 2. Wird den Kommunen bzw. der Stadt Dortmund angeboten, die erforderlichen Planungsleistungen für die Realisierung und den Weiterbau der OWIIIa sowie der L663 von Dortmund über Unna nach Kamen gegen Erstattung sämtlicher Kosten (einschl. Personalkosten) zu übernehmen? Es gibt ein grundsätzliches Angebot an leistungsfähige Kommunen mit entsprechenden Planungsvereinbarungen den Landesbetrieb bei der Umsetzung einzelner Vorhaben, an denen sie besonderes Interesse haben, zu entlasten. Hiervon wird immer wieder Gebrauch gemacht. Es ist allerdings grundsätzlich keine Vollkostenerstattung vorgesehen. 3. Ist bzw. wird in der Planung des Weiterbaus der OWIIIa und der L663 von Dortmund über Unna nach Kamen die Realisierung des RS 1 berücksichtigt? 4. Neben dem Weiterbau der OWIIIa und der Realisierung der L663 von Dortmund über Unna nach Kamen, sind auf dem Unnaer Stadtgebiet weitere verkehrsbauliche Großprojekte in Planung. (Bspw. Ausbau der A1 und damit verbundene Brückenbauwerke in Unna Afferde, RS 1, Beseitigung des BÜ Afferder Weg K39, Fortführung der Westtangente K39 in Unna durch den Kreis Unna). Ist davon auszugehen, dass sämtliche Planungsleistungen der anstehenden Projekte so aufeinander abgestimmt werden, dass keine kostentreibenden Mehrfachplanungen und Bauverzögerungen eintreten werden? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Berücksichtigung hinreichend konkreter Planungen verschiedener Vorhabenträger erfolgt im Zuge der einzelnen Planverfahren und der entsprechenden baulastträgerübergreifenden Baustellenkoordinierung. Da der RS1 aus heutiger Sicht deutlich früher realisiert wird, ist er bei der Planung der L663 zu berücksichtigen.