LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5144 15.02.2019 Datum des Originals: 15.02.2019/Ausgegeben: 20.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1880 vom 9. Januar 2019 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4779 Quo vadis Breitbandausbau? Für die Digitalisierung unserer Gesellschaft ist eine zukunftsfähige Infrastruktur unerlässlich. Auch wenn die Mittel des Ende 2015 gestarteten Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau nur in Bruchteilen ausgeschüttet werden, sind in Nordrhein-Westfalen aktuell 88,3 % der Fläche mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s versorgt. Die Erreichung dieses Bandbreitenziels kann aber nur ein kurzfristiger Zwischenschritt sein. Mittel- und langfristig kann nur eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur den Anforderungen einer digitalisierten Welt gerecht werden. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1880 mit Schreiben vom 15. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie viele Förderbescheide wurden seit 2016 erlassen? (Bitte einzeln auflisten nach dem Antrags- und Bewilligungszeitpunkt, dem Zuwendungsempfänger, dem Fördergegenstand und der Fördersumme nach Bund, Land und Kommunen.) 2. In welcher Umsetzungsphase befinden sich die seit 2016 bewilligten Ausbauprojekte? (Bitte einzeln unter Darstellung des Ausbauziels auflisten.) 4. Wie viele dieser Ausbauprojekte wurden im Jahr 2018 auf Glasfaser upgegradet? (Bitte einzeln auflisten und die Auswirkungen auf die Kofinanzierung durch das Land NRW darstellen.) Für die Beantwortung der Fragen 1, 2 und 4 wird auf die Seite https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/aktueller_umsetzungsstand_un d_zahlen_aus_dem_bundesfoerderprogramm.pdf verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5144 2 3. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Beratungsstellen für welchen Zeitraum mit Breitbandkoordinatorinnen und -koordinatoren besetzt? (Bitte einzeln auflisten.) Bis Ende 2016 gab es 11 Beratungsstellen mit vom Land geförderten Breitbandkoordinatorinnen und –koordinatoren. Bis Ende 2017 waren es 36 und bis Ende 2018 insgesamt 45. Seit Beginn 2019 ist ein weiterer Koordinator hinzugekommen, so dass es aktuell 46 geförderte Koordinatorinnen und Koordinatoren gibt. Zusammen mit den nichtgeförderten Breitbandkoordinatorinnen und –koordinatoren sind derzeit 53 Beratungsstellen besetzt. 5. Welche Projekte (z.B. Veranstaltungen, Beratungstermine, neu initiierte Projekte, etc.) haben die fünf im April 2018 eingerichteten Geschäftsstellen Gigabit.NRW bisher durchgeführt? Die Geschäftsstellen haben sich zunächst auf öffentlichen Veranstaltungen und in Arbeitskreisen allen relevanten Akteuren in den Regionen vorgestellt, unter anderem in kommunalen Ausschüssen und gegenüber den Schulträgern. Dadurch haben sie sich schnell zu zentralen Ansprechpartnern entwickelt. Regelmäßige Netzwerktreffen mit den Breitbandkoordinatorinnen und Breitbandkoordinatoren stellen eine einheitliche Informationslage über alle Kommunen sicher. Sie dienen auch der frühen Aufnahme aktueller Entwicklungen in einzelnen Gemeinden und in der kommunalen Landschaft insgesamt. Die Geschäftsstellen initiieren Förderprojekte, indem sie die Förderbedarfe der Kommunen ermitteln und darauf aufbauend passend beraten. Dabei liegt der Fokus derzeit auf Schulen und Gewerbegebiete. Durch die gezielte Beratung interessieren sich bereits zahlreiche Kommunen für die derzeit laufenden Sonderaufrufe für Schulen und Gewerbegebiete. Als Bewilligungsbehörden übernehmen die Geschäftsstellen neben der Beratung auch die Antragsbearbeitung, die Bewilligung, die Begleitung und die Mittelauszahlung. Im Rahmen eines aktiven Fördermanagements werden die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger bei der Projektdurchführung beratend begleitet. Der Projektfortschritt wird fortlaufend beobachtet. Förderfragen werden in regelmäßigen Treffen mit dem Projektträger des Bundes geklärt. Die Erhebung der Daten zum Anschluss von Schulen und Gewerbegebieten ist ein weiteres Projekt der Geschäftsstellen. Sie hat gezeigt, dass die proaktive Ansprache der Kommunen ein zentrales Erfordernis für den Breitbandausbau ist. Durch die Erhebung wird außerdem erstmals eine Datengrundlage geschaffen, die einen Überblick über den Förderbedarf sowie die Ansprache einzelner Kommunen ermöglicht. Mit der Einrichtung einer koordinierenden Stelle der Geschäftsstellen werden Fragen von grundsätzlicher Bedeutung einheitlich für alle Regierungsbezirke beantwortet.