LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5146 18.02.2019 Datum des Originals: 18.02.2019/Ausgegeben: 21.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1939 vom 18. Januar 2019 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/4927 Bleibt die Freilandhaltung von Legehennen in Nordrhein-Westfalen rechtssicher möglich? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Basierend auf der Auswertung einer Studie der Universität Kassel behauptet der BUND, dass in Brandenburg die Freilandhaltung von Hühnern gegen das Bundesbodenschutzgesetz verstößt.1 Durch die Ausscheidungen der Hennen würde die zulässige Nitratmenge pro Hektar in einem Jahr deutlich überschritten, wie Modellrechnungen und Versuche gezeigt hätten. Laut einem im Auftrag des BUND erstellten Rechtsgutachten seien damit alle Anlagen zur Freilandhaltung von Legehennen in Brandenburg illegal. Auch laufende Genehmigungsverfahren sollen deshalb erneut überprüft werden.2 Paradoxerweise sind Umweltverbände starke Verfechter der Freilandhaltung. Allerdings scheint man nun mit dem Bodenschutz ein abstrakteres Thema gefunden zu haben, nachdem mit der Düngeverordnung den Landwirten bereits eine einschränkende und kompliziertere Regelung aufgezwungen wurde. Hinzu kommt, dass die Düngeverordnung für Gebiete mit erhöhter Nitratbelastung verschärft wurde.3 1 http://www.maz-online.de/Brandenburg/BUND-Brandenburger-Freilandhaltung-bei-Huehnernwiderspricht -laut-BUND-Bundesbodenschutzgesetz 2 http://www.maz-online.de/Nachrichten/Wirtschaft/BUND-haelt-Brandenburger-Freilandanlagen-fuer- Legehennen-fuer-gesetzeswidrig 3 https://www.wn.de/NRW/3620156-Fuer-Regionen-mit-hoher-Nitratbelastung-Land-verschaerft- Duengeverordnung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5146 2 Besonders ärgerlich ist diese Wendung, nachdem jahrelang über die richtigen Haltungsbedingungen gestritten und besonders seitens der Umwelt- und Tierschutzverbände die Freilandhaltung gefordert wurde. Die Planungssicherheit geht durch einen nun möglichen Rechtsstreit verloren und verunsichert die Landwirte bei der langfristigen Umstellung auf Freilandhaltung. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1939 mit Schreiben vom 18. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Freilandhaltung von Legehennen erfüllt vorbildlich die Anforderungen an das Tierwohl und findet in der Gesellschaft große Akzeptanz. Gleichzeitig können sich aber auch Konflikte mit dem Umweltschutz ergeben. Hier ist insbesondere die Anreicherung von Nährstoffen im stallnahen Bereich ein bekanntes Problem. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Landesregierung Arbeiten für Lösungsansätze und hat die in dieser Kleinen Anfrage zitierte Studie begleitet und unterstützt. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Studie der Universität Kassel bezüglich der Nitratbelastung des Bodens durch im Freien gehaltene Legehennen? Die Studie der Universität Kassel liefert auf der Grundlage eines vergleichenden Modellversuchs im Praxisbetrieb und ergänzenden Fallstudien wichtige Daten und Erkenntnisse zu Nährstoffverteilungen und Nährstoffdynamiken in Abhängigkeit vom Auslaufmanagement bei der Freilandhaltung von Legehennen. Die Ergebnisse zeigen auf der einen Seite, dass eine mobile Haltung von Legehennen durch rechtzeitiges Versetzen des Mobilstalls Nährstoffansammlungen im Nahbereich zum Stall vermeiden können. Sie bestätigen auf der anderen Seite eindrücklich, dass für einen stationär betriebenen Stall die intensive Nutzung der Auslauffläche im Nahbereich eine besondere Herausforderung hinsichtlich der Vermeidung von Nährstoffansammlungen darstellt. Hier bedarf es der weiteren Unterstützung durch Forschung, Entwicklung und Beratung, um praxisgerechte Lösungen für ein verbessertes Auslaufmanagement anbieten zu können. Das Land Nordrhein-Westfalen hat daher ein unmittelbares Folgeprojekt begleitet und unterstützt, in dem lösungsorientiert und praxisgerecht verschiedene Ansätze für eine Optimierung des Auslaufmanagements entwickelt und untersucht wurden. Erste Ergebnisse und Empfehlungen für die Beratungspraxis werden zurzeit nach Angaben der Universität Kassel für die Veröffentlichung aufbereitet. 2. Welche Konsequenzen ergeben sich für Betriebe in Nordrhein-Westfalen, die ebenfalls Legehennen in Freilandhaltung halten? Aus den Ergebnissen der Studie leitet sich für Betriebe mit Freilandhaltung von Legehennen der Bedarf ab, die Anstrengungen zur Vermeidung von Nährstoffüberhängen im Auslauf konsequent weiter zu verfolgen und fortzuentwickeln. Hierbei sind die jeweils aktuellen Erkenntnisse aus Forschung und Praxis sowie sich ändernde rechtliche Anforderungen zu beachten. Den Tierhaltern steht hierfür ein breit gefächertes Beratungsangebot zur Verfügung, bei dem die Probleme mit hohen Nährstoffkonzentrationen im Auslauf und die mit der Studie gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5146 3 3. Welche Konsequenzen ergeben sich für aktuell laufende Genehmigungsverfahren für Betriebe, welche Legehennen in Freilandhaltung halten wollen? Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüft die zuständige Behörde, ob bei dem beantragten Vorhaben die jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Dabei ist die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens von verschiedenen Faktoren wie z.B. dem Standort, der Nutzungsart des Stalls und Anzahl der gehaltenen Tiere abhängig. Als Erkenntnisquelle für die Behörden dienen auch Ergebnisse wissenschaftlicher Studien, so dass sich unter Berücksichtigung des Einzelfalls als Konsequenz ergeben kann, dass eine Genehmigung z.B. mit Auflagen zur Auslaufgestaltung verbunden wird. 4. Plant die Landesregierung eine Überprüfung der Nitratbelastung durch Betriebe mit Legehennen in Freilandhaltung für Nordrhein-Westfalen? Nein, über die in der genannten Studie und der o.a. Folgestudie intensiv untersuchten Flächen hinaus sind aktuell keine Untersuchungen zur Nitratbelastung von Flächen von Betrieben mit Legehennen in Freilandhaltung in Nordrhein-Westfalen geplant. 5. Welche Folgen hat die erneute Verschärfung der Düngeverordnung für die betroffenen Betriebe? Die Novellierung der Düngeverordnung im Juni 2017 und die voraussichtlich im Februar 2019 in Kraft tretende Landesdüngeverordnung stellen keine neuen Anforderungen an die Freilandhaltung von Geflügel. Auslaufflächen für Geflügel unterliegen nicht der Düngeverordnung.