LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5148 18.01.2019 Datum des Originals: 18.02.2019/Ausgegeben: 21.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1961 vom 25. Januar 2019 der Abgeordneten Arndt Klocke und Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4950 Zukunft des Landesbehördenhauses in Bonn Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In vielen Großstädten mangelt es an Flächen für den Wohnungsbau. Deshalb ist es notwendig, dass die Landesregierung die betroffenen Kommunen bei der Bereitstellung von Flächen für den Wohnungsbau massiv unterstützt. In der Stadt Bonn stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wieso das ehemalige Landesbehördenhaus (Adresse Friedrich-Ebert-Allee 144, 53113 Bonn) mit einer Fläche von 72.913 Quadratmetern angesichts der Wohnungsnot in Bonn seit Jahren nahezu leer steht. Die Immobilie wird vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen verwaltet und könnte sicherlich einen Beitrag zur Wohnungsversorgung leisten, entweder durch Umbau oder durch Nutzung der Fläche für einen Neubau. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1961 mit Schreiben vom 18. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie wird das Gebäude zurzeit genutzt? Das Hauptgebäude kann aufgrund des baulichen Zustandes und vorhandener Schadstoffe nicht genutzt werden. Die Erweiterung in Richtung Nahum-Goldmann-Allee ist an die Universität Bonn vermietet. 2. Gibt es Planungen für eine Nutzungsänderung? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5148 2 3. Soll das Grundstück veräußert werden? 4. Falls ja, wird das Gebäude und/oder die Fläche für den Wohnungsbau zukünftig genutzt? 5. Falls nein, stellt das Land die Immobilie und/oder die Fläche der Stadt Bonn für soziale Wohnungsbauprojekte in Zukunft zur Verfügung? Die Fragen 2 bis 5 werden zusammen beantwortet. Sofern die Stadt Bonn Interesse an einem Erwerb der Liegenschaft hat, besteht die Möglichkeit das ehemalige Landesbehördenhaus nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 a Haushaltsgesetz zur Erfüllung kommunaler Aufgaben bzw. zur Schaffung von gefördertem Wohnraum im Rahmen des Direktverkaufs an die Stadt Bonn zu verkaufen. Die Stadt Bonn hat im Rahmen eines Werkstattverfahrens bereits städtebauliche, verkehrsund freiraumplanerische Ideen für die Weiterentwicklung des Bundesviertels erarbeitet. Demnach ist die Fläche des Landesbehördenhauses für eine Mischnutzung vorgesehen.