LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5151 18.02.2019 Datum des Originals: 18.02.2019/Ausgegeben: 21.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1901 vom 16. Januar 2019 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/4853 Drohnen und Digitalisierung in der Landwirtschaft Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landwirte zeigen sich als die Vorreiter bei der Digitalisierung. Wie eine gemeinsame Umfrage des Bauernverbandes und des Digitalverbands Bitkom ergab nutzt mittlerweile jeder zehnte Landwirt Drohnen, insbesondere große Betriebe mit über 100 Hektar Fläche. Hauptsächlich genutzt werden Drohnen für Wildrettung, Begutachtung der Pflanzen und Böden oder zum Schutz der Bestände und Ausbreitung von Nützlingen. Ebenfalls häufig werden mit den Drohnen die Erträge kartiert oder Bestandskontrollen durchgeführt.1 Die Digitalisierung und der Netzbau der Landwirtschaft sind insbesondere vor dem Hintergrund immer strengerer Anforderungen an Umwelt- und Naturschutz Möglichkeiten für die Landwirte, weiterhin wirtschaftlich zu arbeiten und die Ernährungsgrundlage der Bevölkerung zu sichern. Allerdings zeigt sich die CDU uneinig über den Netzausbau. Während sich die CDU-Ministerin Anja Karliczek mit den Worten äußerte: „5G ist nicht an jeder Milchkanne notwendig“, hat die Merkelnachfolgerin an der Spitze der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, Gegenteiliges behauptet. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1901 mit Schreiben vom 18. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und mit dem Minister für Verkehr beantwortet. 1 https://www.bauernverband.de/fast-jeder-zehnte-bauer-setzt-auf-drohnen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5151 2 1. Was sind die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen in der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft? Drohnen, sog. UAV (unmanned aerial vehicle) bieten auch in der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft eine große Bandbreite an Einsatzmöglichkeiten. Die gegenüber der Fernaufklärung mit Satellitenbildern (Auflösungen zwischen 2 und 10 m) mit bis zu 2 cm deutlich höhere Bildauflösung der Nahaufklärung ermöglicht eine deutlich bessere, kleinräumlichere und häufigere Darstellung z.B. von Pflanzenbeständen oder Bodenverhältnissen. Durch die Kombination mit anderen Geoinformationsdaten (auch Satellitendaten) können Drohnen daher die Landwirte bei vielen wichtigen Entscheidungen unterstützen. In einer bundesweiten Befragung von 420 Landwirten Ende 2018 durch den Digitalverband Bitkom e.V. im Auftrag des Deutschen Bauernverbandes gaben 9 % der Betriebe an, dass sie bereits heute regelmäßig Drohnen im Betrieb einsetzen. Bei Betrieben über 100 ha liegt dieser Anteil bereits bei 25 %. Die Hälfte der Betriebe setzen dabei eigene Drohnen ein, die andere Hälfte nimmt dagegen externe Dienstleister in Anspruch. Es ist davon auszugehen, dass diese bundesweiten Zahlen auf die nordrhein-westfälische Landwirtschaft übertragen werden können. Die Bandbreite der Einsätze reicht von der Wildrettung (1/3 der Einsätze) über die Dokumentation von Wild- und Hagelschäden, der Zustandsaufnahme von Pflanzenbeständen und Bodenverhältnissen bis hin zu Bestandskartierungen oder -kontrollen und Bekämpfungsmaßnahmen mit Nützlingen (z.B. Trichogramma gegen Maiszünsler). Die aktuell größten Agrar-Drohnen können bis zu 30 kg Nutzlast tragen, daher sind sie nur bedingt für die Ausbringung von größeren Mengen (z.B. Mineraldünger) geeignet. Ob sich eine Anschaffung von Drohnen oder ein überbetrieblicher Einsatz lohnt, hängt von der geplanten betrieblichen Einsatzstrategie ab. Gerade der Einsatz von hochauflösenden Multispektral- oder Wärmebildkameras dürfte bei den hohen Anschaffungskosten eher einen überbetrieblichen Einsatz ratsam erscheinen lassen. 2. Welchen rechtlichen Rahmen hat der Einsatz von Drohnen in der nordrheinwestfälischen Landwirtschaft? Bezüglich eines rechtlichen Rahmens für den Einsatz von Drohnen in der nordrheinwestfälischen Landwirtschaft lässt sich sagen, dass es keine auf die Landwirtschaft zugeschnittenen Normen gibt. Ein Landwirt, der eine Drohne einsetzen will, muss die gleichen Regeln wie jeder andere Nutzer beachten. Was den Landwirt den Drohneneinsatz einfacher gestalten lässt, ist die Tatsache, dass er in der Regel über eigenem Grund fliegen will und deshalb die Vorgaben des Datenschutzes und der Privatsphäre leichter beachten können wird. Einen guten Überblick bietet die Webseite des BMVI: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html Bis zum Inkraftreten einer EU-weiten Regelung (möglicherweise noch in 2019) gilt die nationale „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vom 30.03.2017: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 17 vom 06.04.2017: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5151 3 https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/LF/verordnung-zur-regelung-des-betriebs-vonunbemannten -fluggeraeten.pdf?__blob=publicationFile Die Einführung eines EU-weiten einheitlichen Regelwerks ist in Arbeit, nähere Informationen finden sich unter: https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/217603_EASA_DRONES_LEAFLET%20% 28002%29_final.pdf und https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/Opinion%20No%2001-2018.pdf> Informationen u.a. zum „Drohnenführerschein“ finden sich auf der Webseite des Luftfahrtbundesamtes (LBA) https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Unbemannte_Fluggeraete/UAV_Vorbereitung.html und auf der Informationsseite der Deutschen Flugsicherung (DFS), hier auch mit Hinweisen, wann und wo geflogen werden darf. https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnenflug/Regeln/Worauf%20muss%20man%20ach ten%3F/ In NRW sind zwei Bezirksregierungen zuständig: Zum einen ist dies die Bezirksregierung Düsseldorf, u.a. mit den Ansprechpartnern für Erlaubnisse in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/ /bausteine/MTT_unbemannte_luftfahrtsysteme_Fortsetzung.html> zum anderen die Bezirksregierung Münster, u.a. mit den Ansprechpartnern für Erlaubnisse in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster https://www.bezregmuenster .de/de/verkehr/drohnen/index.html Zuletzt sei noch auf die Webseite des Branchenverbandes „UAV-Dach“ verwiesen, der darüber informiert, wenn man Drohnen gewerblich einsetzen will: http://uas-branchenverzeichnis.eu/ 3. Auf welche Weise werden Landwirte in Nordrhein-Westfalen bei der Digitalisierung unterstützt? Wichtige Grundlage für die Digitalisierung der Landwirtschaft ist eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur. Die Landesregierung bietet verschiedene Förderungen für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur an. Insbesondere von den speziell auf den ländlichen Raum ausgerichteten Breitbandförderungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz können Landwirte profitieren. Um die geförderten Strukturen auch für zukünftige Bedarfe - z.B. im Rahmen des 5G-Ausbaus - nutzen zu können, müssen in geförderten Glasfaser-Projekten zusätzliche Reservekapazitäten geschaffen werden. Auch mit der in NRW kostenlosen Zurverfügungstellung des SAPOS-Signals (siehe Ihre Kleine Anfrage Nr. 864) wird die Digitalisierung in der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft unterstützt. Eine spezielle Förderung z.B. zur Anschaffung von Drohnentechnik oder anderen spezifischen digitalen Techniken wird in Nordrhein-Westfalen nicht angeboten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5151 4 4. Wann wird es ein flächendeckendes 4G- und 5G-Netz in Nordrhein-Westfalen geben? Da die Telekommunikationsinfrastruktur in Deutschland in privater Hand ist, bedarf es für einen schnellen, leistungsfähigen und wettbewerblichen Ausbau in der Fläche investitionsfördernder Rahmenbedingungen. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie im Juni 2018 den Mobilfunkpakt mit den drei Mobilfunknetzbetreibern geschlossen. Ziel ist es, bis Ende 2019 99 % aller Haushalte so zu versorgen, dass die weitestgehend störungsfreie Nutzung von Sprache und mobilem Internet möglich ist. Bereits heute liegt die kombinierte UMTS/LTE-Versorgung in NRW bei mindestens 99,1 % der Haushalte. Die Mobilfunkbetreiber haben zugesagt bis zum Jahr 2021 1.350 Basisstationen neu zu errichten und 5.500 aufzurüsten und somit das Ziel einer flächendeckenden 4G-Versorgung voranzutreiben. Für den Aufbau der 5G-Netze sind Frequenzen erforderlich, die in diesem Jahr sowie in den kommenden Jahren versteigert werden. Im Rahmen der ersten Frequenzauktion im Frühjahr 2019 erfolgt die Versteigerung der Frequenzen in den Bereichen 2 Gigahertz und 3,4 bis 3,7 Gigahertz. Bei diesen Frequenzen handelt es sich um sogenannte Kapazitätsfrequenzen, die sich aufgrund ihrer Ausbreitungseigenschaften für die Erschließung in der Fläche weniger gut als andere Frequenzbereiche eignen. Für die Erschließung von Flächen sind Frequenzen unterhalb 1 Gigahertz besser geeignet. Diese werden in darauffolgenden Frequenzauktionen versteigert. Die Landesregierung setzt sich für einen schnellstmöglichen, bedarfsgerechten 5G-Ausbau ein. Sie wird sich bei der Vergabe der Frequenzen unterhalb 1 Gigahertz dafür einsetzen, dass diese einen angemessenen Beitrag zur 5G-Versorgung in der Fläche leisten.Da Nordrhein-Westfalen von einer starken Telekommunikationswirtschaft geprägt ist und zwei der drei Mobilfunknetzbetreiber ihren Hauptsitz in NRW haben, stellt dies eine einzigartige Voraussetzung für den 5G-Ausbau dar.