LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5158 18.02.2019 Datum des Originals: 18.02.2019/Ausgegeben: 21.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1927 vom 22. Januar 2019 der Abgeordneten Matthi Bolte-Richter und Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4906 Mobilfunkmasten an jeder Milchkanne? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Juni 2018 hat Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart gemeinsam mit den drei großen Netzbetreibern in Deutschland, Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone GmbH den Mobilfunkpakt geschlossen. Ziel dieses Paktes ist es, durch ein Maßnahmenpaket die LTE-Versorgung in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Konkret heißt dies, dass das Versorgungsziel von 98% der Haushalte auf 99% angehoben wird. Um dieses Ziel bis 2020 zu erreichen, bedarf es einer Steigerung der Mobilfunksendeanlagen. Darauf zielen u.a. die Maßnahmen 2 und 3 des Mobilfunkpaktes ab. Maßnahme 2 zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung bis 2020 lautet: „2. Beschleunigung der Genehmigungsprozesse für Bauverfahren von Funkmasten Die Mobilfunkunternehmen und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen werden in Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden die bei Genehmigungsverfahren bestehenden Hemmnisse identifizieren und erörtern, mit dem Ziel, diese abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und bedarfsgerecht neue Mobilfunkstandorte zu genehmigen. 3. Aufstellung mobiler Basisstationen als kurzfristige Problemlösung Die Betreiber werden an „neuralgischen“ Stellen auf eigene Rechnung mobile Basisstationen aufstellen. Diese sind nicht als dauerhafter Ersatz für fixe Standorte anzusehen, sondern eine schnelle Übergangslösung für besondere Problemfälle.“1 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1927 mit Schreiben vom 18. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1 Vgl.: https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/mobilfunkpakt_final.pdf (S. 3) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5158 2 1. Welche Gesetze und Verordnungen müssen aus Sicht der Landesregierung angepasst werden, um die Genehmigungsprozesse für Bauverfahren von Funkmasten zu beschleunigen? (bitte differenzieren nach Bund, Land und Kommunen) 2. Welche konkreten Änderungen an den unter Frage 1 genannten Gesetzen und Verordnungen geht die Landesregierung an, um das Ziel der beschleunigten Genehmigungsprozesse zu erreichen? (bitte differenzieren nach bereits unternommenen und noch geplanten Änderungen) Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Landesbauordnung wurde bereits umfassend, u.a. mit dem Ziel der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, modernisiert. Die BauO NRW 2018 ist am 01.01.2019 in Kraft getreten. Ob für Mobilfunkanlagen ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist oder ob Mobilfunkanlagen genehmigungsfrei errichtet werden können, richtet sich nach § 62 BauO NRW 2018. Eine Baugenehmigungspflicht ist nach § 62 Abs. 1 Nr. 5a) BauO NRW 2018 nur für Mobilfunkanlagen ab einer Höhe von über 10 m vorgesehen. Die in Nordrhein-Westfalen bestehenden Regelungen entsprechen der Musterbauordnung. Die Landesregierung strebt an, die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren voranzutreiben und damit auch eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten zu erreichen. Allerdings bedarf auch weiterhin jeder Einzelfall einer Prüfung. 3. Welche konkreten Kriterien definiert die Landesregierung für „neuralgische“ Stellen, bevor sie als Punkte zur kurzfristigen Aufstellung von mobilen Basisstationen ausgewiesen werden können? Mobile Basisstationen werden im Rahmen des privatwirtschaftlichen Mobilfunkausbaus von den Netzbetreibern im Bedarfsfall bei einer Unterversorgung in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet als Zwischenlösung aufgestellt. 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass aus der Aufstellung mobiler Basisstationen als kurzfristige Lösung keine Dauerlösung der Netzbetreiber wird? Die Mobilfunkbetreiber haben ein Eigeninteresse daran, dass Versorgungslücken dauerhaft geschlossen werden. 5. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass auch zukünftig die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Genehmigungsprozess für Bauverfahren von Funkmasten berücksichtigt werden? Die Berücksichtigung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger erfolgt im Rahmen der geltenden Gesetze (z.B. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Immissionsschutzrecht).