LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5159 18.02.2019 Datum des Originals: 13.02.2019/Ausgegeben: 21.02.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1944 vom 24. Januar 2019 des Abgeordneten Michael R. Hübner SPD Drucksache 17/4932 Kommunaler Altschuldenfonds – Mehr ein Paketchen denn ein Paket? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut WDR online vom 21.01.2019 denken die Koalitionsfraktionen derzeit darüber nach einen Kommunalen Altschuldenfonds aufzulegen. Allerdings rechnet man mit Hilfe aus dem Bund, da die Summe sonst nicht zu stemmen sei. Verwunderlich ist vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltszahlen allerdings folgende Passage: „Mehr als 400 Millionen Euro pro Jahr aus der Landeskasse seien für den kommunalen Altschuldenfonds nicht drin, heißt es bei den Haushältern der Regierungsfraktionen.“ Der Haushalt 2018 hat mit einem Plus von zusätzlichen 1,43 Milliarden Euro abgeschlossen. Davon wurden 882,5 Millionen Euro der Risikovorsorge der ehemaligen WestLB zugeführt, sodass diese für die laufende Legislatur nicht mehr aus dem Haushalt bedient werden muss. Außerdem wurden der allgemeinen Rücklage 217,5 Mio. Euro zugeführt, sodass diese jetzt bei mehr als 430 Millionen Euro liegt. Des Weiteren sieht die Mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung vor, dass ab 2020 Überschüsse von mehr als einer Milliarde Euro bis 2022 erwirtschaftet werden. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 1944 mit Schreiben vom 13. Februar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5159 2 Vorbemerkung der Landesregierung Im Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen haben CDU und FDP vereinbart, „den bestehenden Stärkungspakt in Bezug auf eine Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu einer verlässlichen und nachhaltig wirkenden ‚Kommunalen Kredithilfe‘“ weiterzuentwickeln, „ohne dass es zu einer Vergemeinschaftung kommunaler Schulden kommt“ (a.a.O., Seite 73 f.). Diese Absicht hat die Landesregierung seither mehrfach bekräftigt, zuletzt mit ihrem Bericht „Sachstand der kommunalen Kredithilfe“ an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen (Vorlage 17/1521) vom 17. Dezember 2018. Neben dem Land befasst sich gegenwärtig auch der Bund mit dem Thema „kommunale Altschulden“. Im Rahmen der im vergangenen Herbst konstituierten Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird eine Facharbeitsgruppe dieser Kommission Vorschläge zum Thema „Kommunale Altschulden“ erarbeiten. Die Landesregierung begrüßt, dass sich der Bund dieses Problems annimmt und sie erwartet, dass er seiner Verantwortung für die Altschulden der Kommunen gerecht wird. Um ein nicht aufeinander abgestimmtes Wirken des Bundes und des Landes zu vermeiden, hat die Landesregierung im Dezember 2018 beschlossen, die Details der kommunalen Kredithilfe erst dann festzulegen, wenn sich die im Bund beabsichtigten Maßnahmen ausreichend konkretisiert haben. 1. Teilt die Landesregierung die Meinung der Haushaltspolitiker in den Koalitionsfraktionen, dass maximal 400 Millionen Euro für einen Altschuldenfonds finanziell darstellbar sind? 2. Welche finanziellen Verpflichtungen gibt es aus Sicht der Landesregierung, die eine höhere Summe als 400 Millionen Euro jährlich nicht möglich machen? 3. Welchen Betrag sieht die Landesregierung als angemessen für die Ausstattung eines Altschuldenfonds für Kommunen an? 4. Sind die Aussagen der Koalitionsfraktionen zu der finanziellen Ausstattung eines solchen Fonds mit der Landesregierung rückgekoppelt worden? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Bei der Ausgestaltung der kommunalen Kredithilfe handelt es sich um eine noch zu treffende politische Entscheidung, über die derzeit beraten wird.